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Guido Henke zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Es war Wille der Koalition, die Bauordnung des Landes nur begrenzt zu ändern. Diese Änderung wurde sehr spät vorgelegt, die rechtzeitige Inkraftsetzung gemäß EU-Dienstleistungsrichtlinie kann nur mit Mühe eingehalten werden. Der Verdacht drängt sich auf, diese Zeitnot sei bewusst herbeigeführt worden.

Wichtige Themen blieben ausgespart:

  • Neuregelungen aus dem Bundes-Naturschutzrecht sollten zum  Vorkaufsrecht eingearbeitet werden (Forderung Notarbund);
  • Regelungen zu Baulasten in § 82 wären zu berücksichtigen (Vorschlag Notarkammer);
  • Alternativen im § 59 zur bauordnungsrechtliche Kompetenz der kreisangehörigen Gemeinden wurden ignoriert (Empfehlung der Kommunalen Spitzenverbände);
  • fehlende Abstimmung mit mitteldeutschen Nachbarländern (Hinweis der IHK).

Selbst für den kleinen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE im § 48 zur Stellplatzregelung nichtmotorisierter Fahrzeuge war kein Platz. Viele Anregungen blieben vorsätzlich unbeachtet, wie schon aus der Ablehnung des Überweisungsvorschlages der LINKEN an den Innenausschuss während 1. Lesung zu schlussfolgern ist.

Daraus folgt zwingend inhaltlich nur eine Konsequenz: Nach der Novelle ist vor der Novelle. Die nächste Änderungsnotwendigkeit steht angesichts der vielen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge und Notwendigkeiten bevor.

Eigentlich ist die Bauordnung nicht der geeignete Platz für politische Grabenkämpfe. Allerdings: Auffallend war schon der Gegensatz zwischen dem betont sachlich-zurückhaltenden Einbringungsvortrag des Ministers im Plenum und der vehement verteidigten Inhaltsbegrenzung der Novelle. War es die Besorgnis vor öffentlichem Widerspruch wichtiger Kreise? Sollten Disharmonien um jeden Preis verhindert werden?
Falls ja, dann wurde der Bauordnung Unrecht angetan, denn für taktische Spielchen ist sie als Landesgesetz weder geschaffen noch geeignet.
Die Frage bleibt: Wessen Interessen sollten, konnten oder mussten durchgesetzt werden und wessen Anliegen galten warum als weniger bedeutsam?

Auch die Besorgnis unserer Fraktion, dass die Installation der Rauchmelder keine verbraucherfreundliche Regelung im Versicherungsrecht zeitigen soll, wurde abgetan. Die Versicherer, Gerätehersteller und –händler, Zertifizierungsvereine sowie Installations- und Wartungsfirmen freuen sich auf ein Zusatzgeschäft. Ein wirtschaftlicher oder anderer Interessenausgleich für Mieter und Eigentümer ist nicht einmal gesucht worden. Verbraucherschutz sieht anders aus.
Übrigens: Die FDP-Kollegen beklagten an dieser Stelle die geplanten Kontrollrechte des Bezirks-Schornsteinfegermeisters. Psychologisch verständlich ist diese Urangst vor dem „Schwarzen Mann“ im Schlafzimmer schon. Ein Grund zur Ablehnung von Rauchmeldern ist sie nicht.

Besonders deutlich fiel die unzureichende handwerkliche Umsetzung des Entwurfs auf: Es blieben nicht nur wichtige Themen unbeachtet, es gab offenkundig eine ungenügende Beratung des Anhörungsentwurfs im Frühjahr mit allen Beteiligten. Man ist versucht, von einem sehr ausgewählten Vorbereitungskreis zu reden. Denn es war als seltener Vorgang zu erleben, wie sich öffentlich-rechtlich organisierte Interessenvertreter, also die Kammern, während der Anhörung widersprechen meinten zu müssen.

Schlussendlich zeigte sich während der Ausschussberatungen die Unersetzbarkeit des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Nach all die vielen Jahren und Gesetzesnovellen gelingt es noch immer nicht, einen rechtsförmlich und redaktionell beanstandungsfreien Entwurf vorzulegen.

Trotz der genannten Unzulänglichkeiten wird der Entwurf von unserer Fraktion mitgetragen, mitgetragen vor allem im Sinne der Bereitschaft und des Anerkenntnisses künftiger Überarbeitungsnotwendigkeit.