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Guido Henke zu TOP 09: Entwurf eines Spielbankgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpielbG LSA)

In einer Presserklärung der Landesregierung vom 10.02.2009 heißt es u.a.: „Kernstück des neuen Gesetzentwurfes ist das neue Abgabenkonzept… Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus weitere Regelungen, die im Hinblick auf eine mögliche Veräußerung eine ausreichende Überwachung des Spielbankbetriebes gewährleisten sollen. …. Es darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, das es sich beim Spielbankgesetz handelt es sich um eine ordnungsrechtliche Materie handelt.“

Der Finanzminister geht fest davon aus, dass bis zum Jahresende eine Privatisierung erfolgt, in Kürze würden die Casinos europaweit ausgeschrieben, die Braut sei noch ein wenig aufhübschen, mit  3 Mio. Euro öffentlicher Finanzspritzen.

Zur Vollständigkeit gehört ein der Presse, aber nicht den Fraktionen vorliegender Prüfbericht des Landesrechnungshofes, der die aufgezehrte Kapitaldecke moniert, der von Liquidationskosten bei fehlschlagender Privatisierung iHv 6 bis 7 Mio. Euro ausgeht und der wegen „Manipulationen“ in der Spielbank Halle  Steuernachforderungen iHv bis zu 1 Mio. Euro befürchtet, was aufsichtsrechtlich den Innenminister betrifft

Gemeinsam geäußert haben sich beide Regierungsmitglieder zum Thema nicht. Förderlich kann das dem öffentlichen Interesse eigentlich nicht sein.

Auf die unsägliche Handhabung des 600.000 Euro teuren Beratervertrages zur Privatisierung wird an anderer Stelle der Tagesordnung einzugehen sein.

Faszinierend erschien die Ehrlichkeit des Finanzministers, der sein Veräußerungsinteresse in den tatsächlichen Mittelpunkt des Gesetzentwurfes stellt.

Der Koalitionsvertrag schreibt noch das genaue Gegenteil fest, aber hier mag der Grund für die Betonung der Zuständigkeit des Innenministeriums liegen: „Im Glücksspielrecht wird unter Berücksichtigung der Entwicklung in den anderen Bundesländern am sicherheitsrechtlichen Ansatz festgehalten. Unerlaubtes Glücksspiel wird präventiv- konsequent unterbunden und strafrechtlich verfolgt. Die Spielbanken bleiben in der Hand des Landes, eine Privatisierung findet nicht statt.“

Diese Passage im Koalitionsvertrag diente letztmalig zum Ausweichen vom damaligen Finanz-Staatssekretär  in der „MZ“ vom 30.01.2009, um nicht über den Verkaufspreis reden zu müssen.

Der Finanzminister lässt sich in der Vorwoche mit dem Satz zitieren, er wäre ein schlechter Kaufmann, wenn er jetzt über den angemessenen Kaufpreis reden würde.
Dabei hat er das längst, allerdings nicht im Finanzausschuss, wie man meinen sollte, dort wurde dergleichen verweigert. Verweigert blieb auch die Prüfung von Alternativen, z.B. eine Konzessionsverkaufs. Einzig auf die Privatisierung wurde entschieden, und ein kluger Interessent wird genau hier ansetzen.

Denn der Verkäufer Land hat alles andere abgesagt. Mit der per Prüfbericht bekannt gewordenen Summe von 6 bis 7 Mio. Euro Abwicklungskosten ist der „vertretbare negative Verkaufspreis“ oder vornehmer der „akzeptable Verkaufspreis“ klar umrissen.

Zumal der Landesrechnungshof vom aufgezehrten Eigenkapital spricht und der Innenminister auffallend auf die Einhaltung der Vorschriften pocht. Dazu gehören die Vorhaltung einer gesetzlich in der Höhe definierten Spielbankreserve und die Einhaltung von verbindlichen Standards für die Personal- und Sachausstattung.

All das kennen potentielle Bieter, die eine Spielbankgesellschaft erwerben wollen, welche einen erheblichen Umsatzeinbruch durchlitten hat, bestenfalls mit schwarzer Null operiert,  
ohne ausreichendes Eigenkapital agiert, und erhebliche Investitionsaufwendungen vorzunehmen hat, bemerkenswerterweise u.a. für Sondergenehmigungen zum abgeschwächten Nichtraucherschutz.

Ein Verkaufsminus von 7 Mio. Euro wäre dann wirklich „akzeptabel“, der gute Kaufmann säße aber nicht hier im Saal.