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Gudrun Tiedge zu TOP 21: Bericht des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Die Mitglieder des 12. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses meiner Fraktion konnten im Ergebnis dem vom Ausschussvorsitzenden, Herrn Miesterfeldt, vorgelegten Bewertungsteil C inhaltlich zustimmen.

Der Ausschuss sollte gemäß Untersuchungsauftrag zum einen klären, ob im Zusammenhang mit der Übertragung des Amtes des Abteilungsleiters Polizei der PD Nord an den Beamten Deppe gegen das Beamten- und Disziplinarrecht, das Sicherheitsüberprüfung- und Geheimschutzgesetz und gegen die Vorgabe zur Aktenführung verstoßen wurde. Die hierzu durchgeführte Beweisaufnahme hat dazu ein eindeutiges Ergebnis gebracht. Denn diese Frage konnte eindeutig mit „ja“ beantwortet werden und die aufgestellte Behauptung hat sich damit bestätigt.

Dazu im Einzelnen.

Seit Jahren, konkret seit dem Jahr 2002, war es sowohl in Polizeikreisen als auch im Innenministerium bei leitenden Beamten bekannt, dass es bei dem im Untersuchungsauftrag benannten Beamten zu doch recht erheblichen finanziellen Schwierigkeiten gekommen war. Davon zeugten z.B. eingehende Pfändungsbeschlüsse.
Und wer sich in der Materie ein wenig auskennt, weiß, dass dem schon eine ganze Reihe von anderen Maßnahmen vorausgegangen sein muss. Bereits zu diesem Zeitpunkt sind mit dem Beamten Gespräche geführt worden. So z.B. durch die Zeugin Rohschürmann, die eher beunruhigt aus diesen Gesprächen herausging, weil sie das mulmige Gefühl hatte, dass man ihr auswich. Ihr war es in der Folgezeit auch nicht gelungen, im Haus, sprich im Innenministerium, einen Sicherheits- oder Korruptionsbeauftragten ausfindig zu machen. Das, so hoffen wir zu mindestens, dürfte wohl heute nicht mehr der Fall sein.

Bereits 2004 gab es von ihrer Seite Bestrebungen, Vorermittlungen für ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Davon wurde auch der damaligen Staatsekretär Pleye in Kenntnis gesetzt. Ob auch der damalige Innenminister Jeziorski davon Kenntnis erlangte, ließ sich nicht abschließend klären.

Eine ganze Reihe von leitenden Beamten des Ministeriums des Innern war ebenfalls seit 2002 mit der Problematik beschäftigt. Konsequenzen gab es jedoch nicht.

Und an dieser Stelle muss auch die Frage erlaubt sein, ob man bei einem rechtzeitigen Eingreifen nicht hätte verhindern können, dass sich die finanzielle Situation beim Zeugen Deppe immer weiter zuspitzte. Das ist zwar jetzt hypothetisch, aber vielleicht hätte man schlimmeres verhindern können.

Aber nichts geschah. Im Juli 2007 ging dann sogar ein Zahlungsverbot ein. Das wurde am 19. Juli 2007 dem damaligen Referatsleiter Personal, dem Zeugen Vagedes, vorgelegt.
Dieser informierte umgehend den damaligen Abteilungsleiter 2, den Zeugen Liebau.

Inwieweit dieser daraufhin den Staatssekretär Erben informierte, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Die Zeugenaussage von Herrn Erben - im Jahr 2007 nicht informiert worden zu sein - wird allerdings vom Innenminister, Herrn Hövelmann, und dem Büroleiter, Herrn Weber, bestätigt. Diesen Fakt mag nun jeder für sich abschließend werten.

Im August bzw. im September des Jahres 2007 erfolgte unter anderem die Ausschreibung für den Dienstposten des Abteilungsleiters Polizei der Polizeidirektion Nord. Auf diesen Dienstposten bewarb sich auch der Beamte Deppe. Am 22. August 2007 fand dann das Auswahlgespräch statt.

Keiner der dort anwesenden leitenden Beamten im Innenministerium, wie Herr Liebau oder Herr Vagedes, hielt es für nötig, die prekäre finanzielle Situation des Bewerbers anzusprechen, obwohl beide darüber informiert waren.

Die Erklärung, für sie sei die Situation geklärt, da eine Konsolidierungsvereinbarung vorlag, die aber nicht weiter hinterfragt oder gar kontrolliert wurde, ist für uns nicht nachvollziehbar und wird der Einschätzung der Sachlage überhaupt nicht gerecht.
Dazu kommt, dass die anderen Beteiligten des Bewerbungsgespräches gar nicht erst über den Sachverhalt informiert worden sind.

Und da stellt sich für uns schon die Frage, warum das alles nicht passiert ist.
Was gab es dafür für Gründe?

Eine befriedigende oder zumindest einleuchtende Erklärung haben wir nicht erhalten.
Denn sowohl dem Zeugen Liebau als auch dem Zeugen Vagedes waren vor dem Bewerbungsgespräch ausreichend Tatsachen hinsichtlich der finanziellen Schwierigkeiten bekannt, wonach bei beiden die Alarmglocken hätten schrillen müssen, da erhebliche Zweifel an der Geeignetheit des Bewerbers bestanden haben. Dabei lassen wir auch nicht die jahrelange gute Arbeit des Zeugen Deppe außen vor.

Und wir haben uns weiterhin gefragt, was mag wohl in hochrangigen Ministerialbeamten vorgehen, die Kenntnis darüber erhalten, dass gegen diesen Polizeibeamten Anklage erhoben wurde, jedoch den obersten Dienstherren, den Innenminister, nicht informieren.
Zufall oder Absicht?

Und da ist auch aus unserer Sicht ihre Umsetzung innerhalb des Ministeriums nur zwangsläufig und in keiner Weise zu kritisieren. Im Gegenteil, die Frage, warum kein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, drängt sich da förmlich auf.

Ein weiteres „wundersames“ Kapitel betrifft die Aktenordnung, besser gesagt, ihre fehlende Ordnung im Innenministerium. Wobei wir wahrlich hoffen, dass solche Missstände nur für die Personalakte Deppe zutreffen. Ansonsten können und müssen wir an dieser Stelle nur dringend raten, Weiterbildungsmaßnahmen hinsichtlich dem Führen und Verwalten von Personalakten durchzuführen.

Was uns da geboten wurde, spottet jeder Beschreibung. Und da sind wir schon bei der so genannten ominösen Panzerschrankakte. Keiner weiß angeblich, wer diese als erster angelegt hat.

Besonders interessant weiterhin, dass den eigentlichen Personalunterlagen Materialien zu einschlägigen Rechtssprechungen zu Verschuldungen bei Beamten vorgeheftet waren.
Zufall?
 
In der Personalakte befand sich ein Sammelsurium von allem möglichen Papier. Neben Originalunterlagen, die ursprünglich in der eigentlichen Personalakte waren, befanden sich darunter auch Kopien von Unterlagen, von denen uns niemand erklären konnte, wo diese ihren Ursprung hatten.

Auf wundersame Weise fand Herr Vagedes immer wieder mal auf seinem Schreibtisch solche Unterlagen, welche er dann abends beflissentlich in seine Panzerschrankakte ablegte. Und er nahm die so genannte Panzerschrankakte jeden Morgen wieder in die Hand und sah nach, was er abends denn so reingelegt hatte. Eine doch mehr als merkwürdige Herangehensweise für einen Personalverantwortlichen.

Aber das waren nur einige der Merkwürdigkeiten, die uns bei den Zeugenaussagen begegneten.

Aus diesem Grund möchten wir neben den im Fazit genannten Feststellungen eine besonders unterstreichen: Nämlich die Feststellung, dass im konkreten Sachverhalt erhebliche Mängel bei der Personal- und Aktenverwaltung vorhanden waren.

Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses wurden im Abschlussbericht (Teil C) benannt und werden von den Mitgliedern des 12. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Fraktion DIE LINKE uneingeschränkt geteilt.
Wir haben dem Abschlussbericht zustimmen können, verbunden mit der Hoffnung, dass Panzerschrankakten, fehlende Sicherheitsüberprüfungen u. ä. im Innenministerium der Vergangenheit angehören bzw. angehören werden.