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Gudrun Tiedge zu TOP 09: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger

Gemäß § 38 Abs.1, Satz 1des Bundesdatenschutzgesetzes ist das Landesverwaltungsamt Aufsichtsbehörde für den nichtöffentlichen Bereich verantwortlich

  • bei der Bearbeitung von Anfragen, Eingaben und Beschwerden sowie
  • bei Beanstandungen von Datenschutzverstößen.

Und es zeichnet verantwortlich

  • für die Anordnung zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln,
  • für die Führung der öffentlichen Register der meldepflichtigen Unternehmen vor allem im Hinblick auf Auskunftsdateien, Adressenhandelsunternehmen sowie Markt- und Meinungsforschungsinstitute und
  • für die Durchführung von Bußgeldverfahren.

Nun unterstellt niemand von uns den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesverwaltungsamtes, dass sie ihren Aufgaben nicht ordnungsgemäß nachgekommen oder fachlich nicht kompetent genug sind. Die Tätigkeitsberichte, die alle zwei Jahre erstellt werden müssen, zeugen von ihren Bemühungen, den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich, d.h. in den Gesellschaften und anderen Personenvereinigungen des privaten Rechts, bei natürlichen und juristischen Personen zu gewährleisten.

Aber sie stoßen dabei auch an die Grenzen des Bundesdatenschutzgesetzes. Im letzten, uns vorliegenden Tätigkeitsbericht wurde festgestellt, dass für die Jahre 2005 bis 2007 ein leichter Anstieg der Zahl der Beschwerden zu verzeichnen war und dass wesentlich komplexere Aspekte in den Beschwerden aufgegriffen wurden.

Die Technik macht es halt möglich, dass Datenerhebung und Datenspeicherung erfolgen kann, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger es je erfahren.

Denn wer von uns kann noch sagen, wo und welche Daten von ihm oder ihr gespeichert wurden? Wohl  niemand. Und die zahlreichen Datenschutzskandale der vergangenen Jahre sind ein beredtes Zeugnis dafür.

Die Überwachung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei Lidl und Schlecker, Krankenakten in Müllcontainern, der Handel mit Personaldaten, Sicherheitslücken auf der Internetplattform der Bundesagentur für Arbeit und, und, und - die Beispiele ließen sich fortführen.

Die Datenschützer gehen mittlerweile davon aus, dass Adressen aller Bürgerinnen und Bürger für Marketingzwecke und Verkaufsakquisen im Umlauf sind. Und diese wurden beileibe nicht alle illegal beschafft, sondern sie wurden zu einem großen Teil freiwillig von uns allen herausgegeben.

All das erfordert eine größere Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber ihren eigenen Daten, aber auch einen noch größeren Schutz vor Missbrauchsmöglichkeiten. Denn nicht alles was technisch möglich ist, ist auch juristisch erlaubt. Aber wer soll sich da noch durchfinden?

Auch aus dieser Sicht ist es unabdingbar, den Datenschutz in eine Hand zu geben.

In die Hand einer unabhängigen Stelle - und das heißt konkret: in die Hände der Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Länder.

Die EU-Kommission klagte gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen fehlender Unabhängigkeit der für den nichtöffentlichen Bereich zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden, da sie der Auffassung war, dass die Rechtslage in allen Bundesländern gegen die EU-Datenschutzrichtlinie verstößt. Darüber hat der Europäische Gerichtshof am 9. März 2010 entschieden, mit der Maßgabe, auch diesen Datenschutzbereich einer unabhängigen Stelle zu unterstellen.

Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP trägt dem Rechnung und wird von uns ausdrücklich begrüßt.

Weitaus begrüßenswerter wäre es aber, wenn sich die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP auf Bundesebene dazu durchringen könnten, ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu beschließen. Zwar ist im Koalitionsvertrag verankert, dass im Bundesdatenschutzgesetz ein eigenes Kapitel dem Arbeitnehmerdatenschutz gewidmet werden soll. Das wäre zu mindestens ein Anfang. Aber damit bleibt man leider auch auf halber Strecke stehen.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE. hat am 26. Februar 2010 einen entsprechenden Antrag eingebracht. Eine Zustimmung aller Fraktionen zu diesem Antrag wäre ein echter Meilenstein für die Gewährung eines besseren Datenschutzes insbesondere für Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer gewesen. Aber soweit wollte man dann  doch nicht gehen. Schade, eine vergebene Möglichkeit.

Der heutigen Überweisung des Gesetzentwurfs werden wir zustimmen.