Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Gerald Grünert zu TOP 29: Besteuerung von vertraglichen Landeszuschüssen von Naturparken

Anders als in vielen anderen Bundesländern wurde in Sachsen-Anhalt der Vertragsnaturschutz in Naturparken eingetragenen gemeinnützigen Vereinen übertragen. Die Naturparke des Landes Sachsen-Anhalt unterliegen vertraglichen Bindungen mit dem Land, in dem sie sich zu vereinbarten Naturschutzaufgaben verpflichten. Diese langfristigen Vertragswerke von 2007 sind für alle  fünf Naturparke des Landes vom Grundsatz identisch.
Für diese umfänglichen Aufgabenstellungen erhalten die Vereine vertraglich festgesetzte Finanzmittel zur Erfüllung dieser Aufgaben.

Im Finanzamt Dessau-Roßlau liegen seit dem Frühjahr 2009 die Haushaltsunterlagen für die Jahre 2005 bis 2007 sowie 2008 und mittlerweile auch für 2009 zur Prüfung vor. Anders als in anderen Finanzämtern vertritt das Finanzamt Dessau-Roßlau  den Standpunkt, dass Zuschüsse des Landes einen Leistungsaustausch bedeuten würden und damit steuerbar, also umsatzsteuerpflichtig sind.
Mit Schreiben vom 31.03.2009 heißt es dazu: „… Die Aufgaben des Naturschutzes im Naturpark sind grundsätzlich dem Land vorbehalten. Überträgt das Land diese Aufgabe an eine andere Person und zahlt hierfür entsprechende Zuwendungen, ist ein Leistungsaustausch gegeben. Die Zuwendung des Landesverwaltungsamtes muss der Verein im Zweckbetrieb erfassen und der Umsatzsteuer (7 %) unterwerfen. Im Gegenzug ist ein Vorsteuerabzug möglich für Aufwendungen, die mit den steuerpflichtigen Einnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen. …“

Dieser Auffassung stehen vielfältig praktizierte Verfahren in anderen Bereichen gegenüber, die diese Zuschüsse als so genannte echte, nichtsteuerbare Zuschüsse definieren.

Des weiteren verkennt das Finanzamt Dessau-Roßlau, das die getätigten Zahlungen des Landes dazu dienen, den Verein in die Lage zu versetzen, durch seine Tätigkeit die nach Gesellschaftszweck obliegenden vertraglichen Aufgaben erfüllen zu können. Von diesen Zuschüssen werden Personalkosten für 2/1/2 Angestellte sowie notwendige Sachkosten (Miete, Bürobedarf, Öffentlichkeitsarbeit) usw. beglichen.

Über das Personal werden die vertraglichen Zielstellungen über Projekterarbeitungen in Verbindung mit den verschiedensten Fördermitteln getätigt und beantragt.
Mit diesen Personalansatz arbeiten der Naturparke im untersten Level, vergleicht man die Aufwendungen des Landes im Bezug im den staatlich betriebenen Naturpark Drömling.

Folgt man also der Argumentation des Finanzamtes Dessau-Roßlau, wären durch die Einziehung der steuerbaren Zuschüsse alle Naturparke in ihrer Existenz bedroht.
Allein für den Naturpark „Fläming“ würde ein Zahlbetrag von rd. 27.000,00 Euro, das entspricht 7 % Umsatzsteuerpflicht, für die Jahre 2005 bis 2009 fällig werden.

Dieser Betrag würde den vorhandenen Kassenbestand erheblich überschreiten und bei Zahlung zur sofortigen Handlungsunfähigkeit bzw. führen. Das würde bedeuten, dass das Land dann diese Aufgabe selbst erfüllen müsste. Der Landeshaushalt sieht dafür jedoch keinerlei adäquate Sach- und Personalkosten vor.
Gleichzeitig hängen von der abschließenden Beurteilung der steuerrechtlichen Einordnung auch die Gemeinnützigkeit des Vereins und das Recht der Entgegennahme von Strafgeldern aus Verurteilungen ab.

Dieser vor mir dargestellte Sachverhalt ist dem Finanzministerium und dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt seit März 2009 bekannt. Trotz mehrfacher Intervention gibt es bis zum heutigen Tag keinerlei Einigung über die abschließende steuerrechtliche Beurteilung des beschriebenen Sachverhalts.

Mittlerweile habe ich auch von meinem Petitionsrecht als Bürger dieses Landes Gebrauch gemacht. Was ich jedoch seit Dezember 2009 erleben durfte, ist gelinde ausgesprochen „Beamten-Ping-Pong“.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt wollte den Sachvortrag juristisch prüfen lassen, das Ergebnis heißt: „Das Landesverwaltungsamt prüft die Vertragswerke mit den Naturparken nur in ihrer Rechtsnatur, nicht jedoch unter steuerrechtlichen Aspekten.“

Das Finanzministerium teilt mit, dass „…die Prüfung nach wie vor nicht abgeschlossen ist, womöglich erst im Juli/August 2010 mit einem Ergebnis zu rechnen sei.“ Des Weiteren wird die Verantwortung an den Verein delegiert, der hinsichtlich der steuerlichen Bewertung selbst verantwortlich sei. Sollte er sich eines Steuerberaters bedienen – wer übernimmt eigentlich diese Kosten? – könnte es trotzdem zu unterschiedlichen Auslegungen führen. Usw. usf.

Fakt ist, seit etwa einem dreiviertel Jahr bemühen sich Beamte beider Ministerien und kommen zu keiner Einigung. Unter Effizienz verstehe ich etwas anderes meine Herren Minister.

Wenn die zu großen Teilen ehrenamtlich Tätigen der Naturparke eine ähnliche Arbeitsintensität an den Tag legen würden, hätten wir eine drastische Zunahme urbaner Urwälder. Ob diese dann Nationalparke und durch Vereine zu bewirtschaften wären, bleibt dem nächsten Kapitel der rechtlichen und steuerrechtlichen Bewertung der Ministerien an Heim gestellt.

Ich bitte abschließend im Interesse der Arbeit der Naturparke unseres Landes um eine tatsächlich zügige Bearbeitung dieses Problem in den zuständigen Ministerien. Es kann nicht sein, dass sich das Land eines Dienstleisters bedient und dann die schon gemessen am Aufgabenbestand spärlichen Zuschüsse auf dem Umweg der Erhebung der Umsatzsteuer um fast die Hälfte reduziert. In wie weit diese Problematik auch andere Vereine, die im Auftrag des Landes wichtige Aufgaben erfüllen betrifft, sollte in den jeweiligen Fachausschüssen hinterfragt werden.