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Gerald Grünert zu TOP 23: Stabilisierung und Stärkung der finanziellen Situation der Landkreise

Mit 432 Euro je Einwohner waren zum 31.12.2008 die Landkreise in Sachsen-Anhalt im Vergleich der Landkreise aller Bundesländer am zweithöchsten verschuldet.

Mit dem Antrag zur Stabilisierung und Stärkung der finanziellen Situation der Landkreise (Drs. 5/1456) war die Landesregierung bereits ab September 2008 aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, wie die finanzielle Situation der Landkreise stabilisiert und verbessert werden kann. Lösungsvorschläge für die hohe Verschuldung und die enormen Kassenkredite wurden erwartet. Zwar wurde Ende 2009 ein neues FAG verabschiedet, doch wie in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses (Drs. 5/2626) richtig vermerkt, ist aus Sicht meiner Fraktion die Sachlage inhaltlich weder erledigt noch abschließend beraten. Dazu ein Blick auf die aktuelle Finanzsituation in unseren Kommunen.

Vergleicht man zunächst die Festsetzung der FAG-Leistungen vom 26. Februar 2009 für das Jahr 2009 mit der vorläufigen Festsetzung vom 5. Februar 2010 für das Jahr 2010 so ist zunächst feststellbar, dass die geplanten Zuweisungen um rund 175 Millionen Euro sinken sollten. Verteilt auf die kommunalen Gruppen sollten das für die kreisfreien Städte rund 39 Millionen Euro weniger, für die kreisangehörigen Gemeinden rund 123 Millionen Euro weniger und für die Landkreise rund 13 Millionen Euro weniger sein (Antwort der Landesregierung in Drs. 5/2458).

Weil Fehlbeträge aus Vorjahren im Rahmen der Novellierung des FAG bedarfsseitig keine Berücksichtigung gefunden haben, stellen sie gegenwärtig eine erhebliche Belastung für die kommunalen Haushalte dar. So betrug der Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt aller Landkreise am 31.12.2009 rund 139 Millionen Euro, mit Stand vom 26. Mai geht der Landkreistag für 2010 in diesem Bereich von einem Fehlbetrag von mehr als 177 Millionen Euro aus. Diese Fehlbeträge sind ursächlich für die weiterhin erheblichen Kassenkredite. Betrug der Stand der Kassenkredite in Summe zum 31.12.2009 bereits rund 326 Millionen Euro, stieg dieser zum 31.03.2010 auf rund 348 Millionen Euro an.

Schaut man zurück auf die in den vergangenen Wochen und Monaten erfolgten Haushaltsaufstellungen in den Landkreisen, so ist feststellbar, dass bei wichtigen Ausgabepositionen der öffentlichen Daseinsvorsorge die notwendigen Aufwendungen erheblich steigen. Dies betrifft Bereiche wie die Sekundarschulen, die Gymnasien, die Schülerbeförderung, die Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung, die Sozialhilfe oder die Grundsicherung im Alter. In Folge der rückläufigen Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung vergrößert sich die von den Landkreisen zu bewältigende Deckungslücke.

Große haushalterische Probleme haben auch die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Gemeinden. Der Finanzierungssaldo wies Defizite zum 31. März für die kreisangehörigen Gemeinden in Höhe von mehr als 111 Millionen Euro aus, für die kreisfreien Städte in Höhe von mehr als 59 Millionen Euro. Sinkende Steuereinnahmen verschärfen vielfach aktuelle Problemlagen. Die Haushaltsaufstellung vor Ort wird so immer schwieriger und ein Haushaltsausgleich häufig nur noch mit drastischen Kürzungen realisierbar. Diese bereits jetzt erkennbare Tendenz, dürfte sich in den kommenden Jahren nicht nur verstetigen, sondern an Dynamik gewinnen, denn der in diesem und mit bereits größeren Abstrichen im nächsten Jahr mögliche Rückgriff auf vorhandene Rücklagen in einigen Kommunen, wird auf Dauer nicht möglich sein. Dies zeigen insbesondere Gespräche, die unsere Fraktion im Frühjahr im Rahmen der Kommunaltour führte.

Zukunftsfähige Regelungen zur Kreisumlage und die langfristige Gewährleistung notwendiger kommunaler Investitionen lassen gegenwärtig auf sich warten. Das Konjunkturpaket II und das kommunale Entschuldungsprogramm Stark II sind nur Tropfen auf sehr heißen Steinen.

Aus heutiger Sicht bleibt festzuhalten: Das für die Jahre 2010 und 2011 beschlossene Finanzausgleichsgesetz ist für die Mehrzahl der Kommunen eine Zumutung. Sinkende Einnahmen und steigende Ausgaben bedrohen die kommunale Handlungsfähigkeit. Die Landesregierung ist aufgefordert alle Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Arbeit der Gemeindefinanzkommission im Sinne stärkerer finanzieller Einnahmen der Kommunen wahrzunehmen.
Die Kommunen in unserem Land müssen in der derzeitigen Situation finanziell stabilisiert und gestärkt werden. Notwendig ist eine auskömmliche Finanzausstattung, um eine zukunftsfähige öffentliche Daseinsvorsorge in allen Kommunen zu ermöglichen.
Ein starkes Sachsen-Anhalt braucht starke Kommunen, um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen gewährleisten zu können.