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Gerald Grünert zu TOP 23: Sofortprogramm zur Beseitigung der Winterstraßenschäden auflegen

Nachdem bereits der Winter 2009/2010 auf erhebliche Defizite bei der Straßenunterhaltung hingewiesen hatte, hat sich die Situation auf Deutschlands Straßen durch den bisherigen Winter 2010/2011 weiter drastisch verschlechtert.
Wer als Berufspendler, Fußgänger oder Radfahrer auf die Benutzung der öffentlichen Straßen angewiesen ist, muss erkennen, das durch unterlassene oder nur provisorisch durchgeführte Straßenunterhaltung die Benutzung teilweise erheblich eingeschränkt oder nur unter starker Gefährdung der Gesundheit der Betroffenen möglich ist. Überall sind Schlaglöcher oder Risse auf den Straßen zu verzeichnen, das ist ein unhaltbarer Zustand.

Die durch den Bundesverkehrsminister Ramsauer unterbreitete Sanierungshilfe von 2,2 Mrd. Euro ist kein zusätzliches Geld und bezieht sich in erster Linie auf Bundesstraßen und Autobahnen. Für die anderen 95 % aller Straßen sind die Kommunen verkehrssicherungspflichtig, unterliegt ihnen die Straßenunterhaltung. Auf Grund der jahrelangen Kürzungen der Gemeindefinanzen, der strukturellen Unterfinanzierung übertragener Aufgaben von rd. 15 % und der damit verbundenen Haushaltskonsolidierungsauflagen stehen die Kommunen mit dem Rücken zur Wand.

Allein durch die Wegnahme von Straßenunterhaltungsmitteln im neuen FAG in Höhe von 20 Mio. Euro sind die Kommunen nicht mehr in der Lage die nötigsten Reparaturen umsetzen zu können. Noch vorhandene Mittel wurden in die Bevorratung von Enteisungsmittel gesteckt, auch hier, da freiwilliger, pflichtiger Bereich wurden diese Maßnahmen schon mit Argusaugen der Kommunalaufsicht beobachtet. Obwohl dieser Zustand seit Jahren bekannt und spätestens seit dem Winter 2009/2010 auf eine nachhaltige Änderung drängt, hat sich zur aufgezeigten Sachlage nichts verändert. Im Gegenteil, die finanzielle Misere hat sich durch die Absenkung der Investitionsquote und der Investitionshilfen weiter verschlechtert.

Nach ersten Prüfungen werden allein nur für die Notreparaturen in der Stadt Halle 2,2 Mio. Euro, im Bördekreis rd. 1,2 Mio. Euro nur für die Kreisstraßen oder in Magdeburg von 2,1 Mio. Euro benötigt.

Eine goldene Straßenbauregel besagt, dass pro Jahr pro Quadratmeter Straße 1,30 Euro ausgegeben werden muss, um intakte Straßen zu haben. Da die Kommunen jedoch klamme Kassen haben, können sie nur max. die Hälfte davon aufbringen. Das bedeutet, dass 40 Prozent aller Straßen als schwer geschädigt eingestuft werden; das sagt der TÜV.

Nach Stellungnahme zu den Frostschäden an Kreisstraßen führte der Bürgermeister der Stadt Haldensleben, Herr Eichler (CDU) aus: „Ich halte von  … Ad-hoc-Maßnahmen nichts. Die Kommunen sollten besser finanziell ausgestattet sein, um auf solche Dinge reagieren zu können.“ Dem kann man sich nur anschließen.
Jedoch wird diese Forderung weder durch das Land, noch durch den Bund erfüllt. Trotz der viel gepriesenen Umstellung des Finanzausgleiches in Sachsen-Anhalt, ist es nicht gelungen zu einer tatsächlichen, verfassungskonformen und aufgabenbezogenen Finanzierung der Kommunen zu kommen. Gerade im kreisangehörigen Bereich wurde nach Sichtbarwerden einer Unterfinanzierung von rd. 300 Mio. Euro abgebrochen. Allein mit der politischen Deckelung der Finanzsumme im Finanzausgleichsgesetz mittel einer Basta-Argumentation ist dem nicht beizukommen.

Aber auch eine Regelung zu Gunsten einer nachhaltigen Änderung der Kommunalfinanzen durch die vom Bundestag einberufene Gemeindefinanzkommission ist eher auszuschließen, wenn man den Grundsatz betrachtet, dass es durch die Vorschläge zu keiner Mehrbelastung/Verschiebung zu Lasten des Bundes kommen darf.
Vom Land Sachsen-Anhalt, was im Finanzbereich mit Gutachten förmlich überschwemmt wird, ist weder ein Antrag zur ergebnisorientierten Öffnung des Einsetzungsbeschlusses dieser Kommission über den Bundesrat bekannt, noch über ein nachhaltiges Konzept zur dauerhaften Stärkung der Gemeindefinanzen zu hören. Alles Fehlanzeigen.

Wie sagte Ihr Vertreter Im Deutschen Bundestag, Herr Dr. Sieling (SPD): „Wer die Löcher in den Straßen stopfen will, muss bereit sein, die Löcher in den kommunalen Haushalten zu stopfen und dafür zu sorgen, dass investiert werden kann.“
Er führte weiter aus: „Das ist ganz einfach. Es gibt drei Ansätze, wie man das macht, ... Der erste Schritt ist: Sie müssen die Einnahmen der öffentlichen Hände auf der kommunalen Ebene stabilisieren.
Das bedeutet die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei der Gewerbesteuer für die Kommunen, indem auch die Freiberufler einbezogen werden.
Der zweite Schritt ist, eine Entlastung bei großen Ausgabenpositionen anzugehen. Entlasten Sie die Kommunen von den Soziallasten! Dann werden Mittel frei, um die Infrastrukturmaßnahmen anzugehen.
Damit komme ich zu dem dritten Schritt. Wir brauchen in Deutschland eine Infrastrukturoffensive. Es zeigt sich sehr deutlich: Wir brauchen wieder Investitionsmittel und eine Investitionsgrundlage auch für die Städte und Gemeinden, damit sie in die Infrastruktur investieren können.“

Ihr Kollege hat damit völlig Recht, nur sind diese Forderungen wohl eher nicht mit der CDU oder der FDP umzusetzen. Ohne die genannten Änderungen auf Landes- und Bundesebene im Gemeindefinanzbereich wird es keine dauerhafte finanzielle Ertüchtigung der Kommunen geben, um auf witterungsbedingten Mehraufwendungen begegnen zu können.

Aber nicht nur das Land oder der Bund sondern auch die Kommunen müssen mit den vorhandenen Ressourcen besser umgehen. Nachdem nunmehr zweiten „normalen“ sowie schnee- und frostreichen Winter dürfte auch klar sein, dass eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Räumung der Straßen zu einer Verringerung von Straßenschäden führen kann. Durch ungenügende und nicht fachgerechte Räumung kommt es zur Eisbildung. Diese wird dann mit erheblichem Mehraufwand von benötigten Salzen aufgetaut. Das Tauwasser setzt sich in Kapillarrisse der Straßendecken – nicht ordnungsgemäße Reparatur – und bricht den Asphaltbelag auf.

Bei einer rechtzeitigen und fachgerechten Beräumung sowohl durch die öffentliche Hand als auch durch die Grundstückseigentümer könnte eine gewisse Anzahl von Schäden verhindert und durch die Freihaltung der Straßenrinnen ein Abtauen und Abfließen des Schnee- bzw. Eisbelages ermöglich werden.
Ein weiteres Problem zeigt sich darin, dass das Land offensichtlich seine Verpflichtung zur Straßenunterhaltung ebenfalls unzureichend nachkommt. Ein Beispiel, wer die B 185 von Bernburg nach Kleinpaschleben befährt, kann auch bei Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h nicht ohne Gefahr für Leib und Leben diese Straße befahren. Da parallel dazu die neue Trasse der B 6n gebaut wird, verzichtet das Land offensichtlich bis zur Herstellung der B 6n auf jegliche Unterhaltungsmaßnahmen. Im Übrigen wurde diese Straße durch Schneepflüge ohne Gummilippe am Schiebeschild und unter maßgeblicher Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit beräumt. Damit wurde diese Buckelpiste erst ermöglicht.

Mit unserem Antrag sprechen wir uns für ein Sofortprogramm zur Beseitigung der Winterstraßenschäden aus, um die Funktionsfähigkeit der Straßen verkehrssicher wieder herzustellen. Dass die Ausreichung durch Verordnung und zweckgebunden erfolgen soll, erschließt sich aus der Notwendigkeit.