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Gerald Grünert zu TOP 18: Erledigte Petitionen

Auch zur heute vorliegenden Beschlussempfehlung Erledigte Petitionen des Zeitraumes vom 01.12.2008 bis 31.05.2009 möchte ich einige Bemerkungen machen. Dabei geht es mir nicht um eine Bewertung oder Korrektur von Entscheidungen des Petitionsausschusses, diese sind an Hand der geltenden Rechtsvorschriften getroffen worden und finden auch die Zustimmung unserer Fraktion.

Petitionen sind Seismografen für die Stimmungslage zu bestimmten Themenfelder im Land und in so fern gehören die aufgeworfenen Probleme und deren Hinterfragung durch das Parlament aus meiner Sicht zur parlamentarischen Gepflogenheit der Beratungen und deren Berücksichtigung in der Gesetzgebung. Somit sind Themen von Petitionen gleichzeitig wichtige Hinweise für fehlende oder unzureichende Rechtssetzung bzw. daraus abgeleiteten Verwaltungshandeln.


Gegenstand meiner Rede sind daher die Auswirkungen der Kommunalabgabenpolitik auf der Grundlage des entsprechenden Gesetzes im Land.

Schaut man sich die Tagesordnungen der Sitzungen des Petitionsausschusses an, wird man feststellen, dass sich in der letzten Zeit 10 bis 20 Petitionen pro Sitzung auf diese Problematik bezogen.

Da geht es um nachträgliche Beitragserhebungen – so genannter Modernisierungsbeiträge 2 - für Verkehrsanlagen die weit vor der deutschen Vereinigung gebaut worden; um gegensätzliche Gesetzeswirkungen zwischen der Landesbauordnung und dem Kommunalabgabenrecht. Hier betrifft es im Besonderen die mögliche Ausnutzbarkeit bzw. tatsächliche Bebauung von Grundstücken und deren abgabenrechtlichen Wirkungen - negativ beschiedene Bauvoranfragen einerseits und Abgabepflichtigkeit andererseits, sowie im Bezug auf den Außen- und Innenbereich nach Bauordnungs- und Abgabenrecht, die unterschiedlichen Wertungen z. B. der Baugenehmigungsfreiheit von Bauten mit einer Fläche von 50 qm nach Bau- und deren Verkehrung nach Abgabenrecht. Aber auch die Festsetzung eines jährlichen Mindestverbrauchs von über 23 qm/Person steht im eklatantem Widerspruch zum Grundsatz des gebührenreduzierenden Ressourcensparens nach dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die im Innenausschuss dargelegten Fakten der Unterrichtung der Landesregierung Drs. 5/1828 auf der Grundlage des Beschlusses des Landtages zur Sicherung annähernd gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung sind dafür beredter Ausdruck.

Verfolgt man die Darstellungen zur wirtschaftlichen Führung der Zweckverbände, stellt sich die Frage, ob, wann und in welchen periodischen Abständen seit des Bestehens des Landes Sachsen-Anhalt überhaupt einmal überörtliche Prüfungen seitens des Landesrechnungshofes durchgeführt wurden und mit welchen konkreten Auflagen auf die Erzielung einer betriebswirtschaftlich begründeten Gesundung der Zweckverbände hingewirkt wurde.

Viele Bürgerinnen und Bürger sehen sich ständig neu erhobener Gebühren und Beiträge für bereits bezahlte Leistungen ausgesetzt und empfinden dies mit Recht als Schikane. Einen nennenswerten Einfluss auf und die Transparenz der Entscheidungen der Zweckverbandsversammlungen haben sie nicht.

Oder können wir demnächst damit rechnen, dass man 20 Jahre nach dem Erwerb z. B. eines Anzuges einen Nacherhebungsbeitrag erwarten kann, weil bei der Produktion damals ein spezielles Garn zur Anwendung kam und sich nicht entsprechend im Preis niederschlug? Oder sollen künftig Nacherhebungsbeiträge für Trauungen eingeführt werden, wenn Brautpaare das örtliche Standesamt nicht genutzt haben, jedoch die Möglichkeit der Inanspruchnahme hatten? Ist der Grundsatz – Eigentum verpflichtet – nur auf die privaten Hausbesitzer anzuwenden oder unterliegen diesem Grundsatz auch die kommunalen und genossenschaftlichen Unternehmen. Hier besonders die Anrechenbarkeit von Fördermittel zur Senkung des Anteils der öffentlichen Hand.

Ich will in keiner Weise einer Kostenfreiheit von öffentlichen Leistungen das Wort reden, wohl aber einer Transparenz und Endlichkeit von Gebühren- und Beitragsbescheiden.

Aus der Sicht unserer Fraktion sollten der Landtag und seine Ausschüsse die Gegenstände von Petitionen zielgerichtet auch in ihre fachliche Bewertung von Rechtsnormen als Gesetzgeber einfließen lassen.

So war in der Innenausschusssitzung am 04. Juni 2009 durchaus vernehmbar, dass nunmehr, das heißt nach Ablehnung der inhaltlichen Bewertung einer Stellungnahme des VDGN und eines Antrages unserer Fraktion, Gesprächsbedarf hinsichtlich des Kommunalabgabenrechts besteht. Anhand der bereits erwähnten Unterrichtung wurden u. a. auch Fragen z. B. nach einer degressiven Staffelung von Gebühren bei Großeinleitern aufgeworfen.

Ich wollte Sie hiermit nochmals ermuntern, sich den Themenfeldern von Petitionen anzunehmen und die aufgeworfenen Probleme im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren mit einfließen zu lassen.