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Gerald Grünert zu TOP 17: Erledigte Petitionen

Zur heute vorliegenden Beschlussempfehlung Erledigte Petitionen des Zeitraumes vom 01.06.2010 bis 30.11.2010 möchte ich generelle Bemerkungen zu ausgewählten Petitionen machen.

Im vergangenen Berichtszeitraum lagen die Schwerpunkte der eingereichten Petitionen im Bereich Inneres, Justiz, Wirtschaft und Arbeit sowie Bildung, Wissenschaft und Kultur. Gleichauf lagen die Bereiche Umwelt und Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. Die entsprechenden Statistiken sind der Berichterstattung zu entnehmen. Nimmt man die Themen zur Analyse, dann kann man feststellen, dass sich die Mehrzahl der Petitionen um die Bereiche Hartz IV, Kommunalabgaben, Haftbedingungen, Kultus- sowie Gesundheit und Soziales rankten.

Der Petitionsausschuss hatte im Berichtszeitraum mehrfach von Vor-Ort-Terminen Gebrauch gemacht, um mit den Petenten zu den konkreten Sachverhalten unter den gegebenen Ortsbedingungen zu beraten.

Erstmalig hat sich der Ausschuss im Falle der Petition 5-I/00599, „Urlaub außerhalb der Schulferien für Schulsekretärinnen“, für eine Anhörung entschieden, da auf Grund der inhaltlichen Gemengelage die Anhörung der Verwaltungsamtsleiterin/Bürgermeisterin, der Schuldirektorin sowie der Petentin selbst angezeigt war. Im Rahmen der Anhörungen wurde sichtbar, dass die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses nicht ausreichend sind. So konnten bewusste Falschaussagen nicht geahndet sowie getätigte Aussagen nicht beeidet werden, die für eine Bewertung des Petitionsgegenstandes erheblich waren. Abgesehen von der Uneinsichtigkeit und Anmaßung der ehemaligen Verwaltungsamtsleiterin, war jedoch das Agieren des Innenministeriums nicht mehr zu toppen. Auf den Verdacht hin, dass durch die Verwaltungsamtsleiterin mittels einer 1-Euro-Kraft eine Doppelstruktur zur vorhandenen Sekretärin geschaffen wurde – Subventionsbetrug – wurde das Landesverwaltungsamt mit der Klärung beauftragt. Dieses wiederum wandte sich an die jetzige Bürgermeisterin, vormals Verwaltungsamtsleiterin, mit dem Prüfauftrag zur Rechtmäßigkeit des Sachgegenstandes. Hier wurde der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben. So auch das Ergebnis, dass eine Doppelstruktur und damit Rechtsverletzung natürlich nicht festgestellt werden konnte.

Ein zweiter Fall. Petition 5-U/00158, Erhebung einer Abwasserabgabe durch den AZV Hettstedt. Die Stellungnahme der Landesregierung kommt zum Schluss, dass der Berufsrichter des Verwaltungsgerichtes Halle/Saale offensichtlich das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufgabendelegation der Abwasserabgabe nicht kennt und einen Systemzusammenhang des § 6 Abs. 1 LSA zum § 7 Abs. 3 des AG AbwAG LSA nicht ausreichend gewürdigt hat. Ich frage mich, ob das Prinzip der Gewaltenteilung in der Landesregierung bekannt ist und Richterschelte nunmehr Gegenstand von Stellungnahmen sein soll. Dann jedoch verschließt sich mir der Zusammenhang, dass das OVG Magdeburg in seinen Auslegungen völlig konträr zu allen OVG’s der 15 anderen Bundesländer entscheidet. Dazu habe ich jedoch aus der Landesregierung noch keine Kritik gehört.

Ein dritter Fall: Petition 5-H/00012, Dauerhafter Gesundheitsschaden durch Herz-OP.
Unmittelbar nach durchgeführter Herz-OP hat der Petent über erhebliche Schmerzen und ein starkes Druckgefühl an der Stelle des Sternums geklagt, welches durch die behandelnden Ärzte mit - übliche Schmerzen – abgetan wurde. Nach einem vorliegenden Gutachten wurde eine ausgedehnte Infektion festgestellt, die Fäulnisbakterien haben faktisch das Brustbein zerfressen, an dessen Stelle man nunmehr sein Herz schlagen sieht, da der Brustkorb eine Öffnung von 5 mm aufweise. Offensichtlich hat es der Patient verabsäumt, vor der akuten Erleidung eines Herzinfarktes und einer Bypass-Operation sich auf Infektionen prüfen zu lassen, denn das Universitätsklinikum Halle hat ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle abgelehnt. Zynische Begründung: laut MDK-Gutachten wurden keine Behandlungs-, Aufklärungs- und Dokumentationsfehler erkannt. Dies obwohl auch seitens der Universitätsklinik, wie im Bericht des Petitionsausschusses unter dem Punkt „Hygiene in den Krankenhäusern“ erwähnt, keinerlei Dokumentation zum Gesundheitszustand des Petenten vor der Behandlung vorlag. Nunmehr soll der Petent, der dauerhaft Berufsunfähig ist, über einen offenen Brustkorb verfügt und offensichtlich gesundheitlich stark beeinträchtigt ist, in einem Zivilgerichtsverfahren seine Ansprüche geltend machen. Wie lange diese dauern wissen Sie, ob er das Ergebnis erleben wird ist ungewiss. Hier ist schnelles Agieren der Behörden angesagt und nicht stures Beharren und Ignoranz.

Ein letzter Satz zum Schluss. Ich möchte mich seitens meiner Fraktion ausdrücklich für die kompetente Beratung und Unterstützung durch das Ausschusssekretariat bedanken, eben so für die kollegiale und gute Zusammenarbeit mit den Vertretern der anderen Fraktionen.