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Gerald Grünert zu TOP 14: Entwurf eines Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinde Allrode betreffend den Landkreis Harz

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nunmehr die vorläufig letzte Hausaufgabe, nämlich die Zuordnung der Gemeinde Allrode in die Stadt Oberharz am Brocken, erledigt werden.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte mit Beschluss vom 11. Juni 2010 im Ver-fahren zum Erlass einer einstweiligen Anordnung festgestellt, dass der im Rahmen der freiwilligen Phase unterzeichnete Vertrag zur Eingemeindung der Gemeinde All-rode in die Stadt Thale vom Landkreis Harz zu genehmigen sei. Die Entscheidung wurde jedoch mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 8. Juli 2010 dahingehend geändert, dass der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt wurde. Die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 11. Juni 2010 ausgesprochene Verpflichtung zur Ge-nehmigung des Gebietsänderungsvertrages wurde mithin gegenstandslos.

Die gesetzliche Zuordnung der Gemeinde Allrode entspricht nach wie vor dem Willen des Gesetzgebers. Zwar wurde in der Landtagsdebatte am 18. Juni 2010 (Plenarpro-tokoll 5/78 vom 18. Juni 2010 S. 5063) im Hinblick auf die Zuordnung der Gemeinde Allrode ausgeführt, dass die Legislative die Entscheidung der Judikative abwarten werde. Es wurde jedoch auch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass bei Bedarf eines gesetzgeberischen Handelns, die Gemeinde  Allrode dem Oberharz zugeordnet wer-den würde, was nunmehr mit vorliegendem Gesetzentwurf erreicht werden soll.

Die Fraktion DIE LINKE unterstützt ausdrücklich die Gesetzesinitiative der Koalition, da sich offensichtlich landesplanerische und landesentwicklungspoltische Interessen gegenüber lokalen Interessen durchgesetzt haben.
Damit könnte ich eigentlich meine Rede beenden, da meine Fraktion ausdrücklich einer Ausschussüberweisung zustimmen wird.

Aber so einfach kommt die Koalition nicht weg. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf besinnen sich die Koalitionsfraktionen auf die mit dem ersten Begleitgesetz zur Ge-meindegebietsreform vom 14. Februar 2008 (GVBl. LSA, S. 40) beschlossenen Grundsätze, jedoch nur zu ein einem kleinen Teil. Denn die betroffene Kommune, die nun Allrode nicht bekommt, die Stadt Thale, hat entgegen den Grundsätzen des ers-ten Begleitgesetzes und mit ministerieller Duldung in anderen Gefilden gewildert und damit vorhandene Strukturen nachhaltig zerstört. So führte die durch das Innenminis-terium erteilte Genehmigung der Eingemeindung der Gemeinden Friedrichsbrunn und Stecklenberg zu einer Zerstörung der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode mit der Folge, dass die übrig gebliebenen Kommunen Gernrode, Bad Suderode und Rieder nicht mehr bestandsfähig waren und mit Beschluss des Landtages vom Juni der Stadt Quedlinburg zugeordnet wurden. Damit wurde bewusst gegen die Bestim-mungen des ersten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform verstoßen, denn die Verwaltungsgemeinschaft Gernrode hatte aller Merkmale, die zu einer 1 zu 1 Um-wandlung Bedingung waren. Sie hatte einen prägenden Ort, der zugleich Grundzent-rum war.

Hier muss der Vorwurf der politisch gewollten Einflussnahme geäußert werden, denn fachliche Gründe standen der Genehmigung der Eingemeindung entgegen.
Wenn Sie nunmehr, meine Damen und Herren der Regierungskoalitionen, richtiger Weise die bereits nach dem ersten Begleitgesetz zu begründende Eingemeindung der Gemeinde Allrode in die Stadt Oberharz am Brocken beschließen wollen, dann müssten sie auch diese Prinzipien auf die Eigenständigkeit der Gemeinden Gernro-de, Bad Suderode und Rieder anwenden. Da ich nicht davon ausgehe, dass sie die Eingemeindungen der Gemeinden Friedrichsbrunn und Stecklenberg in die Stadt Thale rückabwickeln wollen, wäre das die logische Konsequenz, auch wenn die Neue Stadt Gernrode eine geringfügige Unterschreitung der erforderlichen Einwoh-nerzahlen aufweisen würde.

Weitere Beispiele, die sich analog dem Gesagten darstellen ließen, könnte ich anrei-hen, da auch in diesen Fällen eine leitbildgerechte Zuordnung durch vorgezogene nicht leitbildgerechte Eingemeindungen verhindert wurde. Da noch eine Vielzahl von Verfassungsbeschwerden beim Landesverfassungsgericht anhängig ist, gehe ich davon aus, dass Korrekturen ohne den Gesamtprozess aufzuhalten möglich sind.