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Gerald Grünert zu TOP 07: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften

Die mit der vorliegenden Beschlussempfehlung Drs. 5/2496 vorgenommene Rechtsangleichung wird durch unsere Fraktion mitgetragen.

Die vorliegenden Änderungen entsprechen den Ergebnissen der Abstimmungen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Mit der Eröffnung der Möglichkeit zur Aufstellung eines Doppelhaushaltes wurde die bestehende Rechtslage konkretisiert und erweitert.

Die Verschiebung der erstmaligen Erstellung eines Gesamtabschlusses auf das Haushaltsjahr 2016 wird durch meine Fraktion prinzipiell begrüßt. In wie fern Regelungen des Handelsgesetzbuches zur Vergleichbarkeit der Leistungserbringung der öffentlichen Hand mit der freien Wirtschaft zukünftig auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen zu übertragen sind, wird in den notwendigen Evaluierungen auszuzeigen sein.

Die Veränderungen der Regelung zur Entlastung des Bürgermeisters entsprechen den Auffassungen meiner Fraktion.