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Gerald Grünert zu TOP 07: Entwurf eines Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinde Allrode betreffend den Landkreis Harz

In seiner Sitzung am 23.09.2010 beschäftigte sich der Innenausschuss mit der vorliegenden Drucksache und empfiehlt dem Landtag mit 10 zu 1 zu 0 Stimmen die Zuordnung der Gemeinde Allrode in die Stadt „Oberharz am Brocken“. Obwohl keinerlei sachliche Gründe für eine Behandlung dieser Angelegenheit erst im November vorlagen, wird in der heutigen Sitzung nun hoffentlich der Abschluss dieses Verfahrens vollzogen.

Sowohl der Gesetzentwurf der Landesregierung als auch der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen kommen in der Begründung zum Schluss, dass auf Grund der landesplanerischen Erwägungen, der tatsächlichen Verflechtungsbeziehungen als auch des bürgerschaftlichen Willens eine Zuordnung der Gemeinde Allrode in die Stadt „Oberharz am Brocken“ vollzogen werden soll.
Da der Landtag der Souverän in der Entscheidung über eine Gemeindegebietsreform auf der Grundlage einer klaren Definition des öffentlichen Interesses und der daraus ableitenden zukunftsfähigen Gemeindestruktur ist, erschließt sich das Agieren die Koalitionsfraktionen seit der Klausur des Innenausschusses im Juni 2010 nicht.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte mit Beschluss vom 11. Juni 2010 im Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Anordnung festgestellt, dass der im Rahmen der freiwilligen Phase unterzeichnete Vertrag zur Eingemeindung der Gemeinde Allrode in die Stadt Thale vom Landkreis Harz zu genehmigen sei. Die Entscheidung wurde jedoch mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 8. Juli 2010 dahingehend geändert, dass der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt wurde. Die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 11. Juni 2010 ausgesprochene Verpflichtung zur Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages wurde mithin gegenstandslos. Kaum war diese Rechtsklarheit im Raum und unterbreiteten die Koalitionsfraktionen mit der vorliegenden Drucksache ihre politische Position, wurde wiederum durch die Stadt Thale ein Verwaltungsgerichtsverfahren eingeleitet.
Diese Art Umgang mit dem Willen des Landes ist für meine Fraktion nun nicht mehr nachvollziehbar. Offensichtlich werden den Befindlichkeiten des Bürgermeisters der Stadt Thale, der schon durch vorgezogene Zuordnungen der Gemeinden Stecklenberg und Friedrichsbrunn eine bis dahin leitbildgerechte Lösung für die VWG Gernrode gesprengt sowie durch die Eingemeindungen der Gemeinden Altenbrak und Treseburg eine wesentliche Stärkung erfahren hat, politische Sonderrechte eingeräumt. Nun sollte je nach der Meinung der Stadt Thale der Landtag seine beschlossenen Grundsätze über den Haufen werfen.

Durch dieses Agieren wird der politische Gestaltungswille des Landtages der Beliebigkeit geopfert.

Meine Fraktion tritt sehr für eine sachliche und fachlich begründete Abwägung lokaler und landespolitischer Interessen in Vorbereitung von Entscheidungsprozessen ein. Im vorliegenden Fall wurde dies durch den Landtag mehr als gründlich vollzogen. Jedoch sind wir als Fraktion nicht bereit, eine Verschleppung dieses Verfahrens im Bezug auf die Zuordnung der Gemeinde Allrode weiter zu dulden. Sollte die Stadt Thale von ihrem Recht Gebrauch machen und gegen den Beschluss des Landtages gerichtlich vorgehen, dann kann sie dies vor dem Landesverfassungsgericht als zuständige Behörde tun.

Die Fraktion DIE LINKE fordert daher, den nunmehr letzten politischen und gesetzgeberischen Akt der Gemeindegebietsreform zu vollziehen.