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Gerald Grünert zu TOP 04: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften

Seit der Beschlussfassung über die letztmalige Änderung der Gemeindeordnung – übrigens mit Beschluss über die Neuveröffentlichung Artikel 10 des Artikelgesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrecht - sind genau drei Monate vergangen, da liegt uns nunmehr eine weitere Änderung vor.

Nun weiß ich nicht, wer den behördlichen Wettbewerb zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften im Innenministerium leitet, offensichtlich jedoch niemand, sonst wären diese notwendigen Anpassungen bereits im Mai mit beraten und in die Beschlussempfehlung eingeflossen. Nunmehr bleibt festzustellen, dass die Neuveröffentlichung der Gemeinde- und Landkreisordnung mit ihrem Erscheinen bereits obsolet ist. Diese Situation hatten wir bereits 2002, 2006 und nun wiederum.

Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ist dies sicherlich nicht anzusehen, geschweige denn zur sicheren Rechtsanwendung.

Die nunmehr vorliegenden Änderungen sind mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und entsprechen den geänderten Anforderungen. Die Möglichkeit zur Aufstellung eines Doppelhaushaltes hatte auch die bisherige Rechtslage vorgesehen. Die nunmehrige Regelung dient der Klarheit in Verbindung mit der mittelfristigen Finanzplanung.

Die Verschiebung der erstmaligen Erstellung eines Gesamtabschlusses auf das Haushaltsjahr 2016 ist logische Folge aus den bisher gesammelten Erfahrungen der Pilot-Projekte. Auch wenn ein früherer Zeitraum wünschenswert wäre, sollte Seriosität vor Eile gehen. Ich hatte bereits in meiner Rede zum Gesetz über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen 2005 darauf aufmerksam gemacht, dass die Regelungen des Handelsgesetzbuches nicht unmittelbar übernehmbar sind, sondern angeglichen werden müssen. Im Umkehrschluss waren Regelungen des Handelsgesetzbuches bisher nicht Bestandteil des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen, was die Vergleichbarkeit im Bereich Wasser, Abwasser und Abfall mit der freien Wirtschaft erheblich einschränkte. In so fern sollte weitere Erkenntnisse bei der Umsetzung der kommunalen Doppik gesammelt werden und im Rahmen der nächsten Evaluierung berücksichtigt werden.

Die Veränderung der Regelungen zur Entlastung des Bürgermeisters trägt die Fraktion DIE LINKE mit.

Die Fraktion DIE LINKE stimmt einer Ausschussüberweisung federführend in den Innenausschuss und mitberatend in den Finanzausschuss zu.