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Gerald Grünert zu TOP 04: Entwurf eines Spielbankgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Seit der Einbringung am 19.02.2009 hat sich in der Ausgestaltung dieses Gesetzes nicht wirklich erhebliches getan. Deshalb lassen Sie mich zur nun vorliegenden Beschlussempfehlung  nochmals die grundsätzlichen Standpunkte der Fraktion DIE LINKE vortragen.

Obwohl durch den Innenminister auf der Februartagung des Hohen Hauses der ordnungspolitischen Sicht der Vorrang eingeräumt wurde, weise ich darauf hin, dass die ordnungsrechtlichen Bedingungen dem wesentlichen Ziel unterzuordnen sind, nämlich der Bekämpfung von Spiel- und Wettsucht, den Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften seitens der Wettanbieter sowie den Schutz vor irreführender Werbung.

Dies ist eigentlich der Ausgangspunkt, von dem sich ableiten lässt, ob diese Zielstellung durch die Aufrechterhaltung des Staatsmonopols oder durch zuzulassende private Dritte erreicht werden kann.

Bereits in der ersten Lesung hatte mein Fraktionskollege Guido Henke darauf verwiesen, dass der vorliegende Gesetzentwurf nichts weiter darstellt, als ein aufsichtsrechtlich verbrämtes Verkaufsgesetz, welches durch die Zuführung von 3 Millionen Euro Landesfinanzspritzen an die Spielbanken für eine Privatisierung „aufgehübscht“ wurde.

Seit Jahren sind erhebliche Einnahmeeinbußen der Spielbankenabgabe zu verzeichnen. Allein von 2002 bis 2007 ein Rückgang von 6.715.025 Mio. Euro auf 3.000.000 Mio. Euro nach Haushaltsansatz 2007. Dies ist insoweit erstaunlich, als vergleichbare Spielbanken anderer Länder über 30 % ihrer Einnahmen an den Gesamteinnahmen aus dem Glücksspiel, nämlich der Spielbankenabgabe erzielen. Offensichtlich war die Entscheidung der Errichtung der Spielbank Wernigerode (Automatenspiel) eine Fehlentscheidung, da die Kredittilgung eine erhebliche Belastung der anderen Spielbanken darstellt und deren Betriebsergebnis negativ beeinflusst.

Das damalige Gutachten des ehemaligen Finanzministers Paqué ging noch von einem Verkaufserlös von mindestens 2.608.00 Mio. Euro aus, ohne Berücksichtigung möglicher Ansprüche aus der Personalbewirtschaftung und des Gutachtens.
Stellt man der Finanzspritze des Landes den zu erzielenden Privatisierungsgewinn gegenüber, dann wird sichtbar, dass dieser Schritt zu erheblichen Verlusten des Landes führt. Offen sind nach wie vor die eventuellen Steuernachforderungen der Spielbank Halle sowie die Kostenverrechnung des Beratervertrages zur Spielbankprivatisierung.
Die mit dem Prüfbericht des Landesrechnungshofes aufgezeigten Abwicklungskosten von 6 bis 7 Mio. Euro schwächen zusätzlich die Verhandlungsoption des Landes zu Gunsten privater Erwerber.

Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung wird privaten Erwerbern der Betrieb der Spielbanken erleichtert, sei es durch die Streichung des Gebotes der räumlich getrennten Veranstaltung von Tisch- und Automatenspielen oder auch der Ersatz der Abgabe von 70 % des Bruttospielertrages durch die bruttospielertragsbezogene Spielbankenabgabe und eine ergebnisbezogene Zusatzabgabe.

Ohne eine Evaluierung dieser finanzpolitischen Erleichterungen auch bei einem Fortbestand landeseigener Spielbanken, der Ausweitung des Spielangebotes durch mehr Zweigstellen, die Ausschreibung von Konzessionen und/oder der Verlängerung des Öffnungszeiten ist nicht nachvollziehbar, warum das Land auf eine Privatisierung der Spielbanken beharrt.
Offen bleiben die Fragen des Personalübergangs sowie die Übernahmegarantie der Ausbildungsverhältnisse und Auszubildenden. Aber auch die Auswirkungen des durch einen privaten Investor geplanten Projektes in Vockerode als möglicher Konkurrent der bestehenden Sielbanken sind bisher nicht abbildbar.

Ordnungspolitisch ist zu entscheiden, ob, wie und mit welchen Mittel das Eingangs skizzierte Ziel der Bekämpfung der Spielsucht und der damit verbundenen Gefahren erreicht werden kann.
Dabei war zu regeln, in welcher Form – staatlich oder privat – diesem Erfordernis am besten entsprochen werden kann und welche Grundsätze die beste Gewähr zur Erfüllung des Ziels bieten.
Aus Sicht meiner Fraktion ist der mit der Beschlussempfehlung vorliegende Gesetzentwurf nicht geeignet und angemessen, die Eingrenzung und Unterbindung der Spielsucht maßgeblich zu befördern. Daher wird sich meine Fraktion mehrheitlich enthalten.