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Gerald Grünert zu TOP 01: Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes

Die nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) erfüllt die damit verbundenen Erwartungen der kommunalen Familie bezogen auf Artikel 88 unserer Landesverfassung und unter Beachtung des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 21. Juni 2005 nach einer grundlegenden Strukturreform des kommunalen Finanzausgleichs nicht.

Auch der von den Regierungsfraktionen gepriesene Strukturwechsel des FAG von der Umlage- zur aufgabenbezogenen Finanzierung ist faktisch ausgefallen.
Das Ergebnis der Anstrengungen der Landesregierungen seit 2004 ist desaströs und erfüllt in keiner Weise die Kriterien, die der Artikel 88 der Landesverfassung vorschreibt.
Zentrales Thema des Doppelhaushaltes 2010/11 ist jedoch das neue Finanzausgleichsgesetz. Folglich sind dessen Wirkungen auch auf den Doppelhaushalt zu projizieren.

Weder mit dem Doppelhaushalt 2008/09, noch mit dem vorliegenden Doppelhaushalt 2010/11 und der Beschlussempfehlung zum Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes sind die wesentlichen Bestandteile des Thüringer Verfassungsgerichtsurteils umgesetzt worden.
Auf Grund von Zeitmangel – vier Jahre waren offensichtlich zu kurz – hatte sich die Landesregierung von einer aufgabenbezogenen Kostenermittlung verabschiedet und sich einer Kostenermittlung von Aufgabengruppen zugewandt. Bereits dieses Verfahren beinhaltet eine ungenaue Darstellung der tatsächlichen Kosten. Fraglich ist auch die gewählte Kostenermittlung über die Jahresrechnungsstatistiken. Daraus sind sicherlich die unterschiedlichen Kostensätze der kommunalen Spitzenverbände ableitbar.
Die kommunalen Spitzenverbände, die ja Mitglied der Strukturkommission sind, haben eine finanzielle Mindestausstattung von 1,97 Mrd. Euro – Städte- und Gemeindebund – sowie 1,85 Mrd. Euro  - Landkreistag - ermittelt, jedoch wurden diese notwendigen Ansätze seitens der Landesregierung ignoriert. Die politische Deckelung erfolgte beim Haushaltsansatz von 1,582 Mrd. Euro, ohne Berücksichtigung der Spitzabrechnung für 2009 in Höhe der Rückzahlungen von jährlich rund 80 Mio. Euro für die Jahre 2010 und 2011.

Weiterhin bestimmte das Thüringer Urteil eine Mindestanteilsgarantie für den freiwilligen Bereich von 5 bis 10 % des allgemeinen Finanzausgleichs.
Nimmt man allein diese beiden Kriterien zur Bewertung des Haushaltsansatzes, dann wird sichtbar, dass eine Unterfinanzierung von rd. 300 bis 400 Mio. Euro zu verzeichnen ist. Zusätzlich sollen nunmehr die allgemeinen Zuweisungen auf mindestens 80 % des Regelungsansatzes des FAG 2008 als so genannte Grundsicherung festgemacht werden. Das hat eine weitere Absenkung der allgemeinen Finanzmasse von ca. 60 Mio. Euro zur Folge, wenn man unberücksichtigt lässt, dass das 2008’er FAG nach der Verbundquote, also nicht aufgabengerecht, berechnet wird.
Die bereits mit dem Doppelhaushalt 2008/09 begonnene finanziellen Umverteilung von den Kommunen zum Land wird folglich mit dem Gesetzentwurf weiter perfektioniert und mit der vorgesehenen Regelung auf eine Auffanglinie von 80 % der nach dem FAG in der Fassung des Jahres 2008 vorgesehenen Mittel weiter verschärft.

Nunmehr gibt es die Versuche seitens der Koalitionsfraktionen, diese drastische Unterfinanzierung zu mildern. So sollen die Kompensationen aus dem Wegfall der Kfz-Steuer für die Kommunen ausgeglichen werden. Dies macht für den Haushaltsansatz 2010 und 2011 jeweils eine Summe von 51,8 Mio. Euro aus, die jedoch derzeit haushalterisch nicht untersetzt sind. Offen bleibt die Frage, wie die Kompensationen von 118 Mio. Euro im Haushalt 2009 auf die Spitzabrechnung der Kommunen verrechnet werden. Nach meiner Berechnung wären das 26,3 Mio. Euro. Die Pressemitteilung von CDU und SPD schweigt sich dazu aus.

Eine weitere Baustelle bildet das unlängst medial inszenierte Entschuldungsprogramm des Landes. Unabhängig von der Frage, ob und wie die durch die Investitionsbank in Aussicht gestellten 1,3 Mrd. Euro im Haushalt etatisiert sind, sollen die Kommunen, denen man erst die aufgabenbezogenen und damit notwendigen allgemeinen Finanzzuweisungen kürzt, gezwungen werden, ihre vereinbarten Konsolidierungsziele zu erfüllen. Diese Milchmädchenrechnung geht nicht auf, denn sie würde für mindestens den Zeitraum bis 2019 eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Kommunen durch das Land bedingen. Die Erfahrungen zeigen, dass dies bisher von keiner Regierung eingehalten wurde. Folglich treibt man durch diese Regelung die Kommunen dazu, alle freiwilligen Aufgaben zur Erfüllung der Konsolidierung zu opfern. Dies wiederum steht im Widerspruch zum Artikel 28 Grundgesetz und dem Urteil von Thüringen.

Ferner sind die Kommunen gezwungen, neben den eigenen Steuerausfällen von rd. 200 Mio. Euro auch die Absenkungen des Landes von rd. 300 Mio. Euro auszugleichen. Dies können sie nur durch die Aufnahme weiterer Kassenkredite. Es ist folglich damit zu rechnen, dass sich bis zum Ende des Jahres 2011 die Kassenkredite um mindestens 400 Mio. Euro steigen werden. Dann mit einer jährlichen Teilentschuldung von 60 Mio. Euro zu winken, verkennt nicht nur die tatsächliche finanzielle Situation der Kommunen, sondern spitzt diese Situation noch weiter zu.
Hier wäre es, wie von der LINKEN vorgeschlagen, sinnvoller, auf die Rückzahlung der Kommunen aus dem Jahr 2009 gänzlich zu verzichten.
Es bleibt festzustellen, dass diese Regelung geeigneter erscheint, als die Subventionierung der Investitionsbank durch die Zuführung der 40 Mio. Euro aus den Bedarfszuweisungen und die im Haushalt selbst freigesetzten rd. 25 Mio. Euro.

DIE LINKE hat zur heutigen Sitzung des Landtages einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung eingebracht. Was beabsichtigt unsere Fraktion?

  1. Finanzielle Mindestsicherung für die kommunalen Kassen, dazu soll das Land den kreisfreien Städten, den Landkreisen und den kreisangehörigen Gemeinden in den Jahren 2010 und 2011 die Summe an Landeszuweisungen zur Verfügung stellen, die es ihnen im Jahr 2009 zur Verfügung stellt. Dies wäre eine jährliche Gesamtsumme in Höhe von 1.713.644.994 Euro.
  2. Um abzusichern, dass die Kommunen diese Summe in den Jahren 2010 und 2011 tatsächlich erhalten werden, wird die Streichung der Rückzahlungsforderungen des Landes gegenüber den Kommunen in Höhe von jeweils rund 80 Millionen Euro beantragt.
  3. Sonderbedarfszuweisungen sollen die kreisfreien Städte und die Landkreise mit einer weit unterdurchschnittliche Einwohnerdichte (Salzwedel, Stendal, Jerichower Land, Wittenberg) erhalten, um dort bereits jetzt erkennbare Fehlbedarfe in den Jahren 2010 und 2011 zumindest teilweise ausgleichen zu können. Die dafür notwendigen Mittel in Höhe von 41,33 Mio. Euro sollen aus dem Bedarfsstock entnommen und den betroffenen Kommunen zur Verfügung stehen.
  4. Wir fordern die Gleichbehandlung der kreisfreien Städte, keine Diskriminierung der Stadt Dessau-Roßlau. Da die kreisfreien Städte als Oberzentren die gleichen Aufgaben wahrzunehmen haben, müssen sie nach Auffassung der LINKEN bei Ermittlung der Bedarfsmesszahl (§13), hier hinsichtlich des Gemeindegrößenansatzes, auch gleich behandelt werden. Dieser soll einheitlich 112 v. H. betragen.
  5. Mit Ausnahme der Mittelzentren sollen die geplanten zusätzlichen Zuweisungen des Landes in Höhe von 11 Millionen Euro allen kreisangehörigen Gemeinden, nicht nur den Grundzentren in Sachsen-Anhalt, zu Gute kommen, die am 01.01.2010 den Bestimmungen des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes entsprechen oder als bestandsfähig gelten und die grundzentrale Aufgaben erfüllen. Dies führt nicht nur zu einem nachhaltigeren Ausgleich der finanziellen Belastungen in der kommunalen Familie, sondern schafft darüber hinaus eine bessere Kompatibilität des Finanzausgleichsgesetzes hin zur Aufstellung eines neuen Landesentwicklungsplanes.
  6. Die Investitionspauschale für die kreisfreien Städte, Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden soll deutlich angehoben werden. Sowohl im Jahr 2010 als auch im Jahr 2011 sollen jeweils 165.880.835 Euro den Kommunen zufließen.


Ich bin auf Grund der Kürze der Zeit bewusst nicht auf die Mittelverteilung innerhalb der kommunalen Familie eingegangen, da jegliche Regelungsabsicht vor dem Hintergrund der politischen Deckelung der Höhe des allgemeinen Finanzausgleichs zur Farce anstatt aufgabengerecht wird.
Des Weiteren bleiben die Berücksichtigung der Gemeindegebietsreform wie auch des Torsos der Funktionalreform und deren entlastender Charakter für die Kommunalhaushalte unberücksichtigt.
Auch eine Wertung der Fleißarbeit der FDP-Fraktion zur Freisetzung von Haushaltsmitteln für den Finanzausgleich ohne konkrete Berücksichtigung deren Folgen auf den kommunalen Bereich lasse ich bewusst aus.

Nur auf den vorliegenden Entschließungsantrag möchte ich noch kurz eingehen: Wer politisch strukturelle Unterfinanzierungen beschließt, kann deren Folgen nicht dadurch beseitigen, dass man beschließt, die Augen zuzumachen.
Im Namen der Fraktion DIE LINKE beantrage ich namentliche Abstimmung zur Beschlussempfehlung.