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Eva von Angern zu TOP 24: Zwangsausgesiedelte materiell würdigen - DDR-Unrecht bewältigen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der vorliegende Antrag will einem Beschluss des Landtages erwirken, den noch lebenden Zwangsausgesiedelten eine einmalige materielle Würdigung in Höhe von jeweils 1.500 EUR anzubieten und unbürokratisch auszuzahlen. Allerdings: Im vor wenigen Wochen beschlossenen Landeshaushalt für 2023 ist dafür kein Geld vorgesehen.

Es ist auch nach meiner Kenntnis durch die AfD-Fraktion, die heute hier mit dieser Idee vorstellig wird, nicht beantragt worden. Bei geschätzt noch 400 Betroffenen wäre ein Gesamtbetrag in Höhe von 600.000 EUR erforderlich, um das Beantragte umzusetzen. Die Realisierung auf der Grundlage eines schlichten Parlamentsbeschlusses ist also unmöglich.

Da ich davon ausgehe, dass Sie das wissen, muss ich Ihnen unterstellen, hier lediglich Effekthascherei zu betreiben – und das auf Kosten noch lebender Opfer der gewaltsamen Zwangsaussiedlungspolitik der DDR, die den Antrag lesen, sich Hoffnungen machen und dann enttäuscht werden müssen.

Das ist unanständig!

Man könnte Ihnen zurufen, sie sollten sich schämen, wenn man denn die Hoffnung hätte, dass sie es täten. Ich habe diese Hoffnung nicht. In der Sache verweise ich darauf, dass meine Partei DIE LINKE ihre Verantwortung auch für dieses dunkle Kapitel der DDR sehr ernst nimmt.

Erstmals wurde das Thema auf Initiative Thüringens, durch den LINKEN MP Bodo Ramelow in der MPK-Ost am 13. April 2016 mit dem Ziel einer länderübergreifenden Positionierung beraten.

Vorsichtig gesagt: Die Resonanz der ostdeutschen Ministerpräsidenten war verhalten.

Im Juni 2018 kam mit einem Entschließungsantrag der Länder Berlin, Brandenburg und Thüringen im Bundesrat, der auf eine Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze zielte, um die soziale Lage anerkannter politisch Verfolgter zu verbessern, Dynamik in die Beratungen.

Thüringen konnte erreichen, dass in diesem Antrag die Anliegen der DDR-Zwangsausgesiedelten Berücksichtigung fanden. Von der Bundesregierung wurde gefordert, nach Möglichkeiten zu suchen, welche die Opfer von Zwangsaussiedlungsmaßnahmen in einer Weise berücksichtigen, die deren spezifischen Verfolgungsschicksal und den damit verbundenen Schwierigkeiten, einen angemessenen Ausgleich auf das erlittene Unrecht zu erhalten, gerecht wird.  Die Entschließung wurde vom Bundesrat am 19. Oktober 2018 gefasst.

In den seit 18. Dezember 2018 laufenden Bund-Länder-Gesprächen zur Schaffung eines Härtefallfonds zur Rentenüberleitung hatte Thüringen auch die Zwangsausgesiedelten mit Blick auf deren Erwerbsbiografin, die z. B. durch Verweigerung der Ausbildung oder Zuweisung von „gering entlohnten“ Arbeitsplätzen gebrochen wurden, als Betroffenengruppe angemeldet.

Jedoch werden weder die Zwangsausgesiedelten noch andere SED-Opfergruppen im Härtefallfonds zur Rentenüberleitung Berücksichtigung finden.

 

Über den Thüringer Landesbeauftragten für die Aufarbeitung haben sich die Landesbeauftragen der Länder diesen Forderungen ebenfalls angeschlossen und sie an den Bund gerichtet

Über MP Ramelow konnte im letzten Jahr ein Schreiben des damaligen MPK-Ost Vorsitzlandes MV an den Ostbeauftragten Carsten Schneider und cc an den Chef des Bundeskanzleramtes erreicht werden, in dem der Bund gebeten wurde, eine Evaluation der Leistungen der SED-Opfer vorzunehmen.

Bisher keine Antwort.

Das Land Thüringen hat das Thema Novellierung SED-Unrechtsbereinigungsgesetze für die nächste MPK-Ost angemeldet. Ziel ist eine Absichtserklärung der Ost-MPs, sich gemeinsam zum Gesetzentwurf der BR auf der Grundlage der durch die MPK-Ost im letzten Jahr an den Ostbeauftragten übermittelten Forderungskatalog im weiteren Bundesratsverfahren zu verständigen.

Namens der Linksfraktion ermutige ich den MP unseres Landes, die von MP Ramelow ausgehende Initiative zu unterstützen und sich so tatsächlich für die Zwangsausgesiedelten stark zu machen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!