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Eva von Angern zu TOP 13: Verbreitung kinderpornografischer Daten im Internet durch Löschung verhindern

DIE LINKE hat zu der Beschlussempfehlung im Ausschuss eine Gegenstimme abgegeben. Wir haben dort klargestellt, dass für uns nicht die einzige, aber die bessere Lösung im Löschen entsprechender Seiten besteht.

Dass wir uns alle darin einig sind, dass die zugrunde liegenden Straftaten in höchstem Maße zu verurteilen sind, steht wohl außer Frage. Die Anhörung im Bundestag hat auch noch einmal deutlich gemacht, wo die Gefahren der Lösungsmöglichkeit Sperren liegen: Damit werden die Strafermittlungen, die Strafverfolgung erschwert. Das darf man nicht unbenannt lassen. Sperrungen sind ein Placebo ohne Wirkung, und das muss man auch so sagen.  
Deswegen stimmt DIE LINKE gegen die Formulierung „Sperren und Löschen“.  
Ich beantrage für meine Fraktion zugleich, dass wir über die einzelnen Punkte der Beschlussempfehlung getrennt abstimmen. Wir werden gegen Punkt 1 stimmen, Punkt 2 werden wir zustimmen. Dass wir damit lediglich ein Bemühen der Landesregierung unterstützen, ist korrekt. Gleichwohl ist festzustellen, dass das - die Ministerin sagte im Ausschuss für Recht und Verfassung, dass es eben nicht nur Bemühungen sind -, was dort schon passiert, durchaus positiv ist. Die Möglichkeiten auf der Landesebene sind durchaus begrenzt.  

Was seitens des Bundeskriminalamtes als Evaluation vorgelegt worden ist, reicht noch nicht. Es lässt auch noch nicht den Schluss zu, dass die Löschversuche auf Servern von ausländischen Betreibern tatsächlich langfristig ohne Erfolg bleiben müssen. Die 6,3 Stellen, die im BKA für diesen Bereich zuständig sind, reichen natürlich vorn und hinten nicht aus, um tatsächlich die Kontakte im Ausland zu knüpfen, die in diesem Bereich erforderlich sind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, über den aber auf anderer Ebene entschieden werden muss.  

Die Frage Löschen und Sperren ist nur das eine Thema. Das ist der eher kleinere Baustein. Entscheidend ist, was weiter innerhalb der Strafverfolgung geschehen muss. Dort müssen ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Es ist positiv zu bewerten, dass hier im Land diesbezüglich nachkorrigiert worden ist. Wir sollten das weiterhin beobachten und prüfen, ob noch mehr erforderlich ist.

Auch im Bereich des Sozialministeriums müssen wir bei jeder Kürzung darauf achten, wie wir auch mit Opfern von Sexualdelikten umgehen und welche Kürzungen dann welche Folgen beispielsweise bei den Beratungsstellen nach sich ziehen würden.  

Wir müssen auch die Angebote, die wir für Straftäter mit pädophilen Neigungen im Land vorhalten, die Forensa in Halle und Magdeburg, weiterhin begleiten und schauen, ob die Zahl der Plätze, die wir hierfür vorhalten, ausreichend ist oder ob auch dort nachkorrigiert werden muss. Die Diskussion muss weiter begleitend, auch durch den Ausschuss für Recht und Verfassung, erfolgen.