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Eva von Angern zu TOP 06: Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Mobilfunkverkehr und unerlaubter Telekommunikation durch Gefangene

Meine Fraktion wird sich bei der Abstimmung über die vorliegende Beschlussempfehlung der Stimme enthalten. Dies geschieht nicht etwa, weil wir gegen ein Verbot der Nutzung von Mobilfunkgeräten in den Justizvollzugsanstalten sind.

Es gibt zwei Gründe dafür. Der erste Grund liegt darin, dass in der ersten Lesung im Landtag zugesagt worden ist, dass uns sowohl im Ausschuss für Recht und Verfassung als auch im Ausschuss für Finanzen mitgeteilt werden könne, mit welchen Kosten das Gesetzesvorhaben für den Landeshaushalt verbunden sein wird. Gleichwohl ist im Ausschuss für Recht und Verfassung gesagt worden, dass das noch nicht bekannt sei, dass die Umsetzung dieser technischen Möglichkeiten erst für irgendwann geplant sei und dass man erst einmal eine rechtliche Grundlage für eine Kostenabfrage benötige.
Ähnlich war das Aussageverhalten im Ausschuss für Finanzen. Wer die Debatten im Finanzausschuss kennt, der weiß, dass das eher unüblich ist. Es ist nicht seriös, dass der Gesetzentwurf trotz der offenen Fragen, die im Raum standen, durchgewunken wurde.

Der zweite Grund betrifft die Umsetzung. Ich möchte aus einem Schreiben des Datenschutzbeauftragten des Landes zitieren: „Es besteht die Gefahr, dass ein Gesetz geschaffen wird, das eine nicht erfüllbare Forderung aufstellt. Die Grundrechte der Bediensteten werden jedoch bei der vermutlich bestehenden Verpflichtung, innerhalb der JVA keine Handys zu benutzen, in gleicher Weise berührt.“
Der erste Aspekt ist sehr wichtig. Das war auch das, was uns die Bitkom in einem Schreiben vom Juli 2009: „Das in § 2 des Gesetzes verbriefte Gebot der nicht erheblichen Störung außerhalb des Geländes der JVA könnte in der tatsächlichen Umsetzung nicht realisierbar sein.“  

Die genauen technischen Ausführungen erspare ich mir und verweise diesbezüglich auf das Schreiben. Darin heißt es weiter: „Die Mobilfunkbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, den Nutzern uneingeschränkt Notrufmöglichkeit bereitzustellen. Störsender haben Auswirkungen auf die gesamte Netzstabilität und Qualität. Die JVA muss dabei selbst die volle Verantwortung für den Störbetrieb tragen.“
Solange das nicht geklärt ist, solange das technisch nicht einwandfrei realisiert werden kann, sollten wir sehr vorsichtig sein mit dem Einsatz solcher Dinge im Land. Wir sehen uns möglicherweise mit Schadensersatzansprüchen Dritter konfrontiert, die haushalterische Auswirkungen haben.

Die Ministerin selbst sprach die Alternative an, die es gibt, nämlich die personalintensiven Zellenkontrollen. Aber wir wissen mit Blick in das Strafvollzugsgesetz, dass diese Zellenkontrollen bereits jetzt regelmäßig erforderlich sind. Diese werden auch dann, wenn ein so genannter Handyblocker zur Anwendung kommt, nicht entfallen. Dieses Argument zählt also nicht.  
Es wurden seitens des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. Vorschläge unterbreitet, beispielsweise zum Einsatz von Ortungsnetzwerken und Metalldetektoren.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung wird den Weg, der letztlich gegangen wird, auch weiterhin begleiten. Spätestens im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen werden wir uns sicherlich über die dafür erforderlichen finanziellen Mittel verständigen.