Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Eva von Angern zu TOP 05: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt

Es liegt nun zwei Jahre zurück, dass wir uns hier in diesem Haus erstmalig mit der Änderung des Verfassungsschutzgesetzes befassten. Zu diesem Zeitpunkt war wohl niemandem der damaligen Redner in vollem Umfang bewusst, welche Brisanz in der Thematik lag bzw. liegt.
Meine Vorredner sprachen es bereits an: Dreh- und Angelpunkt der Diskussion in den Ausschüssen für Inneres und Recht und Verfassung war vor allem der Umgang des Staates, namentlich des Verfassungsschutzes mit den Daten von Kindern, sprich Minderjährigen, die jünger als 14 Jahre sind. Und es ist durchaus ein positives Signal für eine funktionierende Demokratie, dass das Gesetzesvorhaben gestoppt wurde, als Verstöße beim Verfassungsschutz im Umgang mit diesen sehr sensiblen Daten festgestellt wurden und die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) beauftragt wurde, im Rahmen ihrer Befugnisse den Sachverhalt aufzuklären.
Das hat die PKK auch in zahlreichen Sitzungen getan und einen entsprechenden Bericht an den federführenden Innenausschuss übersandt.

Und auch wenn meine Fraktion dem Gesetzentwurf in seiner endgültigen Fassung heute nicht zustimmen wird, wir werden uns enthalten, kann ich Ihnen sagen, dass wir die konsequente Entscheidung gegen die Speicherung von Daten von Kindern – sei es in Akten oder in Dateien – als sehr positiv erachten.
Es war der richtige Schritt des Innenausschusses, dem Änderungsantrag der LINKEN zuzustimmen.

Ich sage es ganz deutlich: Kinder sind keine kleinen Kriminellen, die vom Verfassungsschutz überwacht werden müssen. Und sehr geehrter Abteilungsleiter 5 des Innenministeriums, Kinder sind auch keine Gefahr für die Verfassung und den Staat.

Genau deshalb unterscheidet das Strafgesetzbuch in richtiger Weise zwischen Kindern einerseits, die für ihr Handeln eben noch nicht verantwortlich gemacht werden können, weil sie dieses in der letzten Konsequenz eben noch nicht einschätzen können und Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr, die für ihr Handeln durchaus schon verantwortlich gemacht werden können, aber eben nicht im gleichen Maße wie Erwachsene und schon gar nicht mit denselben Sanktionen. Daher sei mir an dieser Stelle der Hinweis erlaubt, dass bei Verfehlungen von Kindern, aber auch Jugendlichen, die Eltern, die LehrerInnen, die Kinder- und Jugendhilfe, aber eben nicht der Verfassungsschutz in der Verantwortung stehen, adäquat zu reagieren.
Langfristig dürfte die direkte Auseinandersetzung, das direkte Gespräch entschieden nachhaltiger sein, als eine Akte voller Informationen. Und da sind wir alle in der Pflicht, genau hinzuschauen und falls erforderlich, tätig zu werden.

Der im Rahmen der Gesetzesberatung bekannt gewordene Umgang der Verfassungsschutzbehörde mit den Rechten von Menschen, mit sensiblen Daten hat erneut gezeigt, wie wichtig zum einen eine eng auslegbare rechtliche Grundlage für die Arbeit des Verfassungsschutzes ist. Und wie wir gesehen haben, reicht das Gesetz manchmal eben auch nicht aus, denn auch über dieses kann sich in unzulässiger Weise hinweggesetzt werden.
Daher wurde zum anderen deutlich, welche wesentliche Rolle der Aufsicht der Verfassungsschutzbehörde beizumessen ist. Da ist zum einen die PKK zu benennen, die nur sehr beschränkt in ihren Möglichkeiten ist. Zum anderen trägt die oberste Behörde, namentlich das Innenministerium und dessen Hausspitze eine wesentliche Verantwortung, deren Wahrnahme im vorliegenden Fall nicht bis ins Letzte durch die PKK aufgeklärt werden konnte.

Und gerade weil wir es hier mit einer sehr sensiblen Schnittstelle zwischen staatlichen Eingriffen und Grundrechten des Einzelnen zu tun haben, wird DIE LINKE auch weiterhin die Arbeit des Verfassungsschutzes sehr kritisch beobachten - denn der Zweck heiligt eben nicht alle Mittel.