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Eva von Angern zu TOP 05: Entwurf einer Neufassung des Maßregelvollzugsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt

Wir haben es mit einem Gesetzentwurf zu tun, der massiv in die Grundrechte der Patienten eingreift. Die Vertreter der Koalitionsfraktionen im Rechtsausschuss standen dem Gesetzentwurf vor allem mit Desinteresse und Gleichgültigkeit gegenüber. Das fand ich sehr schade.

Auch wenn man mit diesem Thema keinen Blumentopf bei den Wählerinnen und Wählern gewinnen kann, sollten wir den Anspruch erheben, uns als Ausschuss für Recht und Verfassung seriös und verantwortungsvoll mit derartigen Vorhaben zu befassen. Ich hoffe, dass dieses Armutszeugnis nicht wiederholt wird und dies keine parlamentarische Übung in diesem Hause wird.

Noch einmal kurz zu den Dingen, die der Ausschussvorsitzende in der Berichterstattung vorgebracht hat. Das betrifft die Änderungsanträge, die vonseiten der LINKEN und auch von der FDP eingebracht worden sind. Eine Änderung betraf die Trennung der Krankenakte und der Vollzugsakte. Das war eine Anregung des Datenschutzbeauftragten, der ganz deutlich sagte: Gerade wenn wir eine Übertragung von hoheitlichen Aufgaben an Private vollziehen, wie im Maßregelvollzug beabsichtigt, dann ist es wichtig, dass nicht jeder einzelne Sachverhalt eines Patienten allen Bediensteten zugänglich gemacht wird.
Dieser Änderungsantrag wurde vor allem mit der Begründung abgelehnt, dass das noch nie so gewesen sei und man dies auch nicht machen müsse, weil es nicht praktikabel sei. Das halte ich für einen schwerwiegenden Vorgang im Umgang mit den Rechten von Patienten. Die Rechte von Patienten haben an dieser Stelle aber gar keine Rolle gespielt.

Ein weiterer Änderungsantrag bezog sich auf die gesonderte Abteilung für Jugendliche und Heranwachsende. Hier sahen wir uns mit der Argumentation konfrontiert, dass eine zu geringe Patientenzahl - zu wenige Jugendliche und Heranwachsende - im Maßregelvollzug zu finden sei. Daher sei eine solche gesonderte Abteilung nicht erforderlich.
Ich bin froh, dass zumindest das Justizministerium eine andere Herangehensweise wählt und dass wir einen gesonderten Strafvollzug für Jugendliche und Heranwachsende in Raßnitz haben. Es ist sinnvoll, dass wir dort andere Behandlungsmöglichkeiten und andere Herangehensweisen haben. Ich finde es schade, dass wir die Möglichkeit zumindest einer gesonderten Abteilung im Maßregelvollzug an dieser Stelle nicht wahrgenommen haben.

Der dritte Änderungsvorschlag bezog sich auf die nunmehr bestehende Sollregelung für den offenen Vollzug. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, dass ein Patient in den offenen Vollzug geschickt werden kann, was natürlich auch der Resozialisierung sehr dienlich ist, dann soll für die Maßregeleinrichtung die Möglichkeit bestehen, dies abzulehnen. Das halte ich für schwierig. Wir haben schon den Ermessensspielraum der Prüfung der Voraussetzungen. Deshalb müssen wir keine weitere Hintertür offen halten. Daher halte ich das für eine Fehlentscheidung.

Abschließend noch etwas zu einer Diskussion vor allem im Sozialausschuss. Wir haben eine Schlechterstellung von Patienten im Maßregelvollzug gegenüber den Insassen des Jugendstrafvollzugs bzw. des Strafvollzuges. Die Gründe dafür sind bis heute nicht erklärt worden. Es ist nicht ersichtlich, warum dieser Weg gegangen wird. Das ist ein weiterer Punkt gegen den Resozialisierungsgedanken, dem auch der Maßregelvollzug unterliegt.  

Daher haben wir uns im Sozialausschuss sowie im Ausschuss für Recht und Verfassung der Stimme enthalten. Es gibt zwar auch positive Ansätze, das möchte ich auch ganz deutlich sagen: Wir haben bereits in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass wir die Einführung des Probewohnens und die Festschreibung der Forensa für einen richtigen Weg halten. Auch aufgrund der Anregungen des Datenschutzbeauftragten ist ein richtiger Weg gegangen worden, sodass wir uns auch bei der abschließenden Beratung der Stimme enthalten werden.