Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Edeltraud Rogée zu TOP 12: Bundesratsinitiative für eine Gleichstellung der Leiharbeit

Für unsere Fraktion ist Leiharbeit immer noch Teil des Niedriglohnsektors, und zwar trotz aller Gesetze, die es gibt.
Meine Fraktion hat sich für die heutige Debatte zur Zeitarbeit entschlossen, weil die Auswirkungen hochaktuell sind. Das haben wir alle festgestellt.

Zu der dem Landtag vorgelegten Beschlussempfehlung der regierungstragenden Fraktionen: Wir haben uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten, weil es aus unserer Sicht drei Punkte gibt, die wir so nicht mittragen. Im Großen und Ganzen halten wir den Beschluss für einen Schritt in die richtige Richtung. Aber einen Prüfantrag ohne begrenzte Zeitvorgabe an die Bundesregierung zu richten, das halten wir für sehr negativ, weil es eben bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag ausgedehnt werden kann.

Das Gleiche gilt für den Begriff „angemessene Frist“ im Antrag bezüglich der Angleichung der Einkommen der Leiharbeiter an die Einkommen der Stammbelegschaften. Das ist uns zu wenig. Eine konkrete Terminsetzung wäre ein gutes Zeichen für die Betroffenen gewesen.

Ein letzter Punkt ist, dass die Beschäftigtenvertretungen keine Berücksichtigung in der Beschlussempfehlung gefunden haben. Leiharbeitnehmer werden zuerst entlassen, das wollen auch die Stammbelegschaften so; es gibt Betriebsvereinbarungen dazu. Das alles weiß ich.
Das Problem ist jedoch: Der Einsatz von Leiharbeitern war einmal für ein Vierteljahr gedacht und nicht für drei und mehr Jahre. Und das ist jetzt das große Problem.
Leiharbeiter werden trotz der Tarifverträge gering oder schlechter bezahlt und sind dann diejenigen, die als erste gehen müssen.

Hier wird der Staat mehrfach zur Kasse gebeten, und zwar erstens dadurch, dass bei Niedriglöhnen zusätzliche Sozialleistungen gezahlt werden müssen, zweitens dadurch, dass bei dem dann gezahlten geringen Arbeitslosengeld wieder zusätzliche Sozialleistungen erforderlich sind und drittens fallen ehemalige Leiharbeiter sehr schnell in Hartz IV und anschließend in die Altersarmut. Und am Ende müssen sie auch noch auf Kosten der Kommune bestattet werden. So dramatisch ist das in diesem Bereich. Deswegen müssen wir uns des Problems dringend annehmen.

Der Oberbürgermeister der Stadt Magdeburg Herr Trümper hat erneut gefordert, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Seine Begründung dafür ist, dass die Kosten im Sozialbereich unermesslich ansteigen. Ich möchte nur eine Zahl nennen: Insgesamt wandten die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger für die Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2007 Mittel in Höhe von 765 Millionen € netto auf. Das sind enorme Größenordnungen, mit denen die Kommunen belastet werden.

Die zeitnahe Umsetzung unseres Antrages vom Oktober 2007 hätte aus meiner Sicht wesentlich dazu beigetragen, dass für Familien nicht ein so großer Einbruch zu verzeichnen gewesen wäre. Es ist so, dass Tausende von Arbeitnehmern im Bereich der Leiharbeit betroffen sind. Wenn unser Antrag zeitnah umgesetzt worden wäre, dann hätten wahrscheinlich nicht so viele Menschen ihre Festanstellung verloren und es würden in diesem Bereich andere soziale Bedingungen herrschen.

Es gibt auch Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die mit der Leiharbeit positiv umgehen. Das will ich an der Stelle sagen. Gerade deswegen finde ich die Anhörung, die wir vorbereiten, sehr gut. Es geht nicht darum, nur negative Beispiele aufzuzeigen, sondern auch darum, positive Beispiele anzuführen.
Unsere Fraktion wird sich bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung der Stimme enthalten, das habe ich vorhin ausreichend begründet.