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Dr. Uwe-Volkmar Köck zu TOP 12: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes und des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes

Da stehe ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor. Dieser Ausruf des Dr. Faustus passt gut zur jetzigen Situation bei der Lösung des Stadt-Umland-Problems. Mit der Aufhebung des Stadt-Umland-Gesetzes und des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes werden wir nämlich auf den Stand der Kreisgebietsreform von 1993 zurückgeworfen. Der in § 31 dieses Gesetzes ausgebrachte Auftrag, die Stadt-Umland-Beziehungen zumindest der Stadt Halle zu regeln, wäre dann erneut offen.

Die Koalition meint, die Kreis- und die Gemeindegebietsreform hätten zur Stärkung der Städte Halle und Magdeburg beigetragen. Dem ist aber nicht so. Allein der Umstand, dass beide Städte expressis verbis von diesen Reformen ausgespart worden waren, spricht Bände. Die Stadt Halle ist die einzige Kommune, die seit dem Jahr 1990 keine Gebietsveränderungen ertragen musste.

Gestärkt wurde einzig das Umland. Hier wurde die Zahl der handelnden oder auch nicht handelnden Akteure deutlich reduziert und die zersplitterten Potenziale wurden zusammengeführt. Die neuen Einheitsgemeinden denken aber zuerst einmal an sich. Und der Landkreis ergreift Partei für seine Gemeinden und nicht für die kreisfreie Stadt. Schließlich werden sich auch die neu entstandenen Umlandkommunen immer dann schnell einig werden, wenn es gegen das Zentrum geht, sei es geografisch oder politisch gesehen. Insofern hat sich nichts verändert.

Die CDU hat aber Eines erreicht: Das Umland der kreisfreien Städte ist auf absehbare Zeit durch ein unüberwindbares Paragrafengestrüpp vor
Zwangseingemeindungen nach Magdeburg oder Halle geschützt. Insofern war die im Beitrag der Gemeinde Peißen enthaltene Begründung sehr wertvoll. Es ist genau so gekommen, wie ich es in der Landtagsdebatte am 14. Dezember 2006 prophezeit hatte. Die SPD-Fraktion hat den Koalitionsvertrag hoch gehalten und in der Zwischenzeit haben die CDU-Kollegen vollendete Tatsachen geschaffen.

Mit dem Vorschlag, neben dem Stadt-Umland-Gesetz auch das Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz zu streichen, sind Landesregierung und Parlament im Begriff, sich aus der Mitverantwortung für die Gestaltung zukunftsfähiger Stadt-Umland-Beziehungen zu stehlen. Mit der Streichung wäre auch der gesetzlich fixierte moralische Zeigefinger - denn mehr ist dieser Satz nicht wert - in § 1 Abs. 3 verschwunden, für einen angemessenen Finanzausgleich zu sorgen.  

Mit dem Scheitern auch des zweiten Versuchs, im Raum Halle von oben einen Stadt- Umland-Verband zu errichten, ist die Landesregierung mit ihrem Latein in Sachen Gestaltungskompetenz von Stadt-Umland-Beziehungen augenscheinlich am Ende.  

Die anfängliche Euphorie, die im Jahr 2005 herrschte, war wegen der kalten Schulter, die von allen Seiten gezeigt wurde, schnell verschwunden, und nun überlässt man die Kontrahenten einfach sich selbst. Das darf nicht sein, deshalb unser Änderungsantrag. Er weist den Weg zu einem Paradigmenwechsel weg von Strafandrohung und Zwangseingemeindung hin zur Förderung von kommunaler Zusammenarbeit und Stärkung des regionalen Denkens sowie zu einer Konfliktmoderation.