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Dr. Helga Paschke zu TOP 15: Dritter Zwischenbericht der Enquetekommission „Die Gestaltung einer zukunftsfähigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt“

Da Sie alle den 3. Zwischenbericht vorliegen (und aufmerksam gelesen) haben, möchte ich weniger auf die einzelnen, dort dargestellten Bereiche eingehen, sondern die Gelegenheit nutzen, ein paar prinzipielle Anmerkungen zu machen, da der jetzige Zeitpunkt mir günstig erscheint:

Zum einen hat die Enquetekommission den analytischen Teil, die Anhörung aller Ministerien, der Landesbetriebe und sonstigen Einrichtungen absolviert, so dass man sicher ein paar Schlussfolgerungen ziehen kann.

Zum anderen befinden wir uns in der Haushaltsdiskussion, und die hat ja nun in entscheidendem Maße mit Personalfragen etwas zu tun.

Nun mag der eine oder die andere diese sehr zeitraubende analytische Arbeit so bewertet haben, dass die Enquetekommission hier nur der verlängerte Arm des Kummerkastens der Beschäftigten darstellt. In der Rede des Ministerpräsidenten zur letzten Landtagssitzung fand das ja nun auch eine zweifelhafte Würdigung. Fakt ist aber und das ist der feine und bedeutsame Unterschied zur Wertung des Ministerpräsidenten – es waren in keinem Fall die Abteilungsleiter, welche die Unmöglichkeit der Umsetzung der Personalabbauraten darstellten!

Es waren die Ministerinnen und Minister, die zuvor im Kabinett die neuste und in aller Regel verschärfte Fassung des Personalentwicklungskonzepts beschlossen haben. Wir sind zu der festen Überzeugung gelangt, dass wir hinsichtlich einer aufgabenbezogenen Personalentwicklung eigentlich noch keinen Schritt weiter gekommen sind. Schauen Sie bitte beispielhaft in den 3. Zwischenbericht zur Verdeutlichung in die Aufgaben- und Personalentwicklung im Bereich der Sozialagentur, in Teilen der Umweltverwaltung oder auch in so relativ kleine aber wichtige Einrichtungen, wie dem Institut für Feuerwehr und der Brand- und Katastrophenschutzschule. Da befinden wir uns längst in einer kritischen Umbruchphase, da muss jetzt umgesteuert werden, da brauchen wir die Neueinstellungen und da haben wir in der Haushaltsberatung einen Auftrag:

1. Im Rahmen der Haushaltsdiskussion sind die im Einzelplan 13 Titelgruppe 46101 eingestellten Personalverstärkungsmittel verbindlich für einzelne Personalmaßnahmen auszuweisen. Wir werden die Vertitelung beantragen. Der bisherige Umgang mit den Neueinstellungen, die laut PEK möglich sind, muss der Vergangenheit angehören. Die Ministerien sollten über Selbstbefassungsanträge aufgefordert werden, in den jeweiligen Fachausschüssen über den aktuellen Stand der ausgewiesenen und genutzten Neueinstellungskorridore zu berichten. Die Landesregierung hat im Rahmen der Diskussion auch darzustellen, mit welchen Begründungen sie einen Verzicht auf die Nachausbildungsoffensive für verantwortbar hält.

2. Die Landesregierung wird aufgefordert, den aktuellen Stand der Aufgabenkritik entsprechend der einheitlich festgelegten ressortübergreifenden Kriterien darzustellen und den jeweils zu deren Erfüllung erforderlichen Personalbedarf aufgabenkonkret nachzuweisen.

Das bestreitet auch der Finanzminister nicht. So führte er namens der Landesregierung am 18.04.2008 vor dem Landtag aus:  „Eine erfolgreiche Aufgabenkritik ist vor dem Hintergrund rückläufiger Personalressourcen neben einer Sicherung und Steigerung der Qualifikation der Beschäftigten ein Erfolg versprechendes Mittel zur Qualitätssicherung in der Landesverwaltung. Die Bedeutung einer substanziellen Aufgabenkritik wird noch in dem Maße zunehmen, wie in unverzichtbaren Kernbereichen der Verwaltung die Qualitätsanforderungen im Wettbewerb mit anderen Ländern steigen. Die Aufgabenkritik wird im Übrigen im Hinblick auf die Akzeptanz der Beschäftigten für einen weiteren Stellen und Personalabbau unverzichtbar sein.“ (Quelle: Landtag von Sachsen-Anhalt Fünfte Wahlperiode Plenarprotokoll 5/38 18.04.2008. S.2494)

Ferner wurde an gleicher Stelle sinngemäß ausgeführt, dass mit dem Personalabbau nicht gewartet werden könne, bis die Aufgabenkritik erledigt ist. Inzwischen werden den Ressorts immer neue Abbauverpflichtungen auferlegt, die ausschließlich fiskalisch auf der umstrittenen Basis von Ländervergleichen beruhen. Eine nachvollziehbare Verbindung zum derzeitigen Aufgabenbestand und zur möglichen Aufgabenentwicklung wird damit nicht in Zusammenhang gebracht.  Die im Innenausschuss festgelegte erneute Berichterstattung zum Stand der Aufgabenkritik im 2. Halbjahr 2009 muss aus diesem Grunde zwingend Aufgabenbestand und Aufgabenerfüllung mit dem dafür erforderlichen Personal in Verbindung setzen.
Vor diesem Hintergrund steht unsere weitere Forderung:

3. Das von der Landesregierung im Personalkonzept verwendete Kriterium „übrige Verwaltung“ mit der pauschalen Kürzung von über 30% erweist sich als völlig ungeeignet, die tatsächlichen Personalbedarfe zu bestimmen. Wir erwarten von der Landesregierung, dass solche Kriterien wie bisher realisierter Stellenabbau, tatsächliche Auswirkung der Bevölkerungsentwicklung auf die Aufgabenerfüllung, Bedeutung der Aufgabenerfüllung für das Land Sachsen-Anhalt und die Behördengröße in die Analysen einfließen.

Die Enquetekommission wird sich ab Ende November mit ausgewählten Bereichen, größtenteils qualitativen Faktoren, der Personalentwicklung beschäftigen. Parallel dazu ist nachzuarbeiten, weniger durch die Enquetekommission als vielmehr durch die Landesregierung. Inwiefern wir das kurzfristig noch mit einer parlamentarischen Aktivität untersetzen wird noch diskutiert.