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Dr. Helga Paschke zu TOP 14: Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2009/2010

Dass DIE LINKE dem Gesetzentwurf weitgehend zustimmt, haben ihre Mitglieder im Finanzausschuss schon signalisiert, als sie am 13. Mai 2009 die Freigabe der Mittel bestätigten. Dadurch standen wir nicht unter so extremem Druck, wie wir es schon manchmal waren, wenn es um solche Zahlungstermine ging und die gesetzliche Grundlage geschaffen werden musste.

Ich bin deshalb darüber froh, weil wir bei diesem Gesetz eben auch schon sehr stark in die Gesamtdiskussion hineingehen, die uns über das Vollgesetz bevorstehen wird.
Die Fragen, wie wir Anwärterinnen und Anwärter besolden, ob die R-Besoldung ausreichend ist usw., werden uns jetzt schon bei diesem Gesetzentwurf begegnen. Ich denke, über diese Fragen werden wir erneut diskutieren, wenn das Vollgesetz, wie angekündigt, irgendwann im Herbst vorliegt.

Ich bin mir im Moment nicht sicher, ob es tatsächlich gerechtfertigt ist, die Monate Januar und Februar sozusagen mit dem entfallenen Leistungsentgelt abzugleichen. Das wird aber sicherlich in den Ausschüssen noch vorgelegt werden. Ziel sollte es sein, dass wir versuchen, eine deckungsgleiche Anpassung hinzubekommen. Das haben wir in all den Jahren immer nicht hinbekommen. Beamte standen immer hintenan, wenngleich die öffentliche Meinung diesbezüglich ein ganz anderes Bild vermittelt. Aber wenn man an die unteren Besoldungsgruppen denkt, dann
ist es tatsächlich ein Problem.

Ich sehe auch einen Zusammenhang zwischen der Gleichstellung der Statusgruppen und dem Gesetz zur Neuordnung des Landesbeamtengesetzes. Ich gehe davon aus, dass wir die Beteiligungsrechte von Beamtinnen und Beamten tatsächlich ausdehnen
sollten. Dieses Gesetz ist schon in der parlamentarischen Beratung. Auch das hat seinen Zusammenhang, wenn wir von Gleichberechtigung der Statusgruppen reden wollen.

Eines ist nach wie vor nicht ganz klar. Ich habe jetzt den Beschluss des Finanzausschusses gelesen. Da der Minister die Frage vorhin nicht beantworten konnte, habe ich sie ihm jetzt nicht gleich wieder gestellt. Die Frage ist nämlich, wie viel Zeit wir für den Gesetzentwurf haben. Werden jetzt nur die linearen Bezüge im Vorabgriff geleistet oder kriegen zum Beispiel auch Anwärterinnen und Anwärter die 60 Euro mehr? Das ist ganz wichtig, weil wir darum kämpfen, dass junge Leute im Land bleiben.
Wir stimmen der Überweisung zu und freuen uns auf die Diskussion, weil die uns in den nächsten Monaten noch weiter beschäftigen wird.