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Dr. Helga Paschke zu TOP 07: Entwurf eines Zweiten Funktionalreformgesetzes

Jede Fraktion hat jetzt ganze fünf Minuten Zeit, das zentrale Vorhaben der Landesregierung in dieser Legislaturperiode zu bewerten und zu würdigen. Eigentlich könnte man da nur resigniert schweigen oder frustriert die Redezeit überschreiten. Ein Trost: Bloß gut, dass wir schon öfter mal drüber geredet haben! Und so bitte ich Sie, meine ca. eineinhalbstündigen Ausführungen zum Thema in dieser Legislaturperiode  mit einzubeziehen. Alles, aber auch restlos alles, war nicht einfach Oppositionsgeschwafel, es traf den Kern des Problems.  Geholfen hat es indes nichts. Nicht unsere Anträge, nicht Frust und Aufbegehren von Teilen der SPD, nicht die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten, nicht die mehrere Dutzend Sitzungen von Arbeits- und Lenkungsgruppe, nicht die massiven Forderungen und das Aufbegehren des Landkreistages.

Dies vorausgeschickt reiben sich doch interessierte Leserinnen und Leser des Gesetzentwurfes verwundert die Augen, wenn sie in der Begründung zum Gesetzentwurf Seite 29 lesen, dass – Zitat - das vorliegende Gesetz die Vorgaben des Kreisneugliederungsgesetzes und des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes umsetzt.

Ja, sind wir denn hier bei des Kaisers neuen Kleidern?

Der Gesetzentwurf bleibt insgesamt ganz, ganz nackelig, Wirtschaftlichkeitsprüfungen wurden teilweise völlig geerdet.

Was wird da von den Gesetzen umgesetzt.?

Und es geht fast in Richtung politischer Aschermittwoch, wenn in der Presseerklärung der Staatskanzlei von 13. Januar in Einzelauflistung solche zweifelsfrei schutzwürdigen Subjekte wie Ameisen, Wildbienen, Feldhamster und Fledermaus als Füllmasse des Aufgabenbestandes herhalten müssen.

Worum ging es seit Koalitionsvereinbarung und im Gesetzesauftrag?! Es ging um eine substanzielle Aufgabenübertragung auf die Landkreisebene. Bei dieser Herausforderung hat die Landesregierung auf ganzer Linie versagt.

Wann kann davon die Rede sein? Wenn

  • ganze Organisationseinheiten in den kommunalen Bereich übergehen;
  • die Bündlungsfunktion der Landkreise nachhaltig gestärkt wird;
  • Doppelarbeit- und Teilzuständigkeiten weitgehend vermieden werden;
  • wenn es sich nicht ausschließlich auf Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis beschränkt. 

Und eben diese substanzielle Aufgabenverlagerung war objektiv nicht möglich, weil dem letztendlich folgende Tatsachen entgegen standen:

a)    das Festhalten am dreistufigen Landesaufbau,

b)    die fortgeschrittene Zentralisation in substanziellen Aufgabenbereichen und Behördenstrukturen einhergehend mit einem drastischen Personalabbau zur Aufgabenrealisierung,

c)    die halbherzige Kreisgebietsreform mit dem Ergebnis von 14 Gebietskörperschaften,

d)    der fehlende politische Willen in allen seinen bereits beschriebenen Fassetten einschließlich des konzeptlosen Herumdokterns an den Verwaltungsstrukturen.

Was tun?

Um die Wirtschaftlichkeitsprüfungen darf sich die Landesregierung nicht herummogeln. Die Landesregierung verstößt entgegen der Aussage im Begründungstext mit dem Verzicht auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung großer Aufgabenkomplexe gegen das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz § 4. Wer nicht prüft, kann das Gegenteil nicht beweisen. Allein die Wirtschaftlichkeitsprüfung wäre ein sachlicher Anhaltspunkt, um die Frage zu beantworten, welche Mindestgröße die Gebietskörperschaften für welche Aufgaben haben müssten. Die Landesregierung hat dem Landtag ihr zweistufiges Verfahren mehrmals vorgestellt, jetzt fordern wir das Ergebnis besagter zweiter Stufe ein. Das ist wichtig, sicher nicht mehr wichtig für dieses Gesetzgebungsverfahren. Wichtig aber für später. Aber wann ist später?

Es ist zwar trauriges Fazit: Akzeptable, substanzielle Lösungen sind jetzt nur noch mittel- bis langfristig möglich, die bis zu einer Länderneugliederung reichen müssen.

Es ist aber definitiv absehbar, dass alle weiteren Diskussionen um sinnvolle, nennenswerte Aufgabenverlagerungen auf die Landkreise unter den gegebenen Bedingungen fruchtlos bleiben. Da beziehe ich ausdrücklich auch den neuerlichen Auftrag des Kabinetts zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfes zur Kommunalisierung der überörtlichen Sozialhilfe und Aufgaben des Landesjugendamtes ein. Angesichts des jetzt vorliegenden Ergebnisses und den Ankündigungen in der mittelfristigen Finanzplanung zur Kostenreduzierung um 40 Millionen Euro, obwohl wir in den letzten Jahren eine 30prozentige Steigerung hatten und alle Voraussagen davon ausgehen, das ab 2011 sich die Summe auf hohem Niveau halten wird, ist das für die kommunale Ebene nahezu eine Provokation.

Wie auch immer dieses Vorhaben ausgeht, eines sei deutlich gesagt: die interkommunale Funktionalreform muss dennoch stattfinden und darf nicht auf Verweis von Unstimmigkeiten der kommunalen Ebene ausfallen.

Die interkommunale Aufgabenverlagerung hat sich am Bürger zu orientieren.  Darauf zielt der im Anschluss zu diskutierende Antrag ab.

Zu den einzelnen Bestandteilen des Gesetzentwurfes werden wir uns dann in den Ausschüssen äußern. Einer Überweisung steht nichts im Wege.