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Dr. Helga Paschke zu TOP 04: Entwurf eines Gesetzes zur Verteilung von Versorgungslasten bei Dienstherrenwechseln

Die Berichterstatterin hat schon gesagt, dass DIE LINKE den Gesetzentwurf in den Ausschüssen abgelehnt hat. Wir bleiben bei der Ablehnung. Im Bericht wurde gesagt, welche Punkte wir insbesondere als Kritikpunkte sehen.

Dass diese Punkte in den Beratungen der Ausschüsse nicht vollständig ausgeräumt werden konnten, ist eigentlich klar, weil wir erst in der Praxis sehen werden, wie das tatsächlich funktioniert und ob es wirklich so ist, wie es der Finanzminister gesagt hat, und dass wir nur zustimmen, wenn es für uns keine Nachteile ergibt.

Aber das wird sich erst herausstellen, laut Staatsvertrag werden Pauschalen bezahlt und die eigentliche Verrechnung erfolgt erst, wenn der Versorgungsfall eintritt und die Kosten ganz genau berechnet werden. Wir werden also erst in den nächsten Jahren wissen, was uns dieser Staatsvertrag und unser Gesetz bringen werden.

Nahezu alle Kritikerinnen und Kritiker dieses Gesetzes auch in anderen Ländern stimmen darin überein, dass die Regelung, dass man einen Wechsel nur aus dienstlichen Gründen, nicht aber aus fiskalischen Gründen verweigern könne, eigentlich ein Placebo ist, dienstliche Gründe kann man konstruieren.

Welchen Einfallsreichtum eine Behörde dabei an den Tag legt und was alles unter dienstlichen Gründen für Versetzungen subsumiert wird, haben wir gerade in den Sitzungen des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gemerkt und gehört. Da fällt einem so manches ein.

Ich möchte abschließend betonen, dass es eigentlich fast ein schlechter Witz ist, wenn man auf der einen Seite das Dienstrecht, insbesondere das Besoldungs- und Versorgungsgesetz föderalisiert, und auf der anderen Seite bereits in der Präambel zum Staatsvertrag darauf dringt, die Einheitlichkeit des Beamtenverhältnisses solle hergestellt werden.