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Dr. Frank Thiel zu TOP 09: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in Sachsen-Anhalt

Das Thema EU-Dienstleistungsrichtlinie in Sachsen-Anhalt haben wir bereits im Jahr 2007 auf die Agenda gesetzt. Es gab damals einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE - damals noch Linkspartei.PDS - mit dem Ziel, dieses Projekt aktiv zu begleiten. Was dann von September bis Dezember diesen Jahres passiert ist, war der Verlängerungszeitraum, in dem mit allergrößter Hektik versucht wurde, die gesetzlichen Regelungen zu schaffen.
Das Dilemma, das wir dabei gesehen haben, haben wir unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Wir hatten die Sorge, dass bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie keine flankierenden Maßnahmen beim Thema Sicherung von Sozial- und Qualitätsstandards umgesetzt werden. Das haben wir im Wirtschaftsausschuss immer wieder angemahnt. Wir haben immer wieder kritisch darauf geachtet, dass das, was beim Normen-Screening passiert, nicht die Forderungen konterkariert, die wir im Februar 2007 erhoben haben.  

Über das Verfahren ist bereits mehrfach diskutiert worden, aber das Problem besteht eigentlich darin, dass ein umfassendes Normen-Screening vielleicht stattgefunden hat, dass sich dessen Ergebnis in dem vorliegenden Gesetzentwurf nach unserer Auffassung aber nur in unzureichendem Maße widerspiegelt.  

Es war schwierig, im bundesdeutschen Kontext zu einheitlichen Regelungen zu kommen. Beim Thema Einheitlicher Ansprechpartner zeigt ein Blick in die Bundesländer, dass ein bunter Flickenteppich vorhanden ist. Sachsen-Anhalt ist eines der wenigen Länder, das europarechtskonform gehandelt hat, was das Thema Einheitlicher Ansprechpartner betrifft, wobei kritisch anzumerken ist, dass wir die Verortung beim Landesverwaltungsamt für nicht richtig halten. Wir haben immer für ein gemischtes Modell unter Einbeziehung der Kammern und der Landkreise plädiert.  

Wir stehen nach wie vor dem Dilemma, dass unserer Auffassung nach viele Punkte noch nicht endgültig geklärt sind. Nun kann man sagen, jawohl, wir werden das Gesetz irgendwann einmal evaluieren, aber wir wurden bei der Anhörung von den Kommunen und den anderen Ansprechpartnern bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Kosten noch nicht bis in das letzte Detail hinein zu überschauen sind, so dass wir uns nicht sicher sind, ob in dem vorliegenden Gesetzentwurf tatsächlich alle Änderungen, die notwendig sind, aufgegriffen werden.  

Wir haben während des Gesetzgebungsverfahrens in den Ausschüssen auch darüber diskutiert, dass in anderen Bundesländern offenbar noch mehr Vorschriften in das Normen-Screening einbezogen wurden. Wir vermissen zum Beispiel das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes, die Gaststättenverordnung, das Gesetz über die Heilberufe, das Schulgesetz oder das Sozialberufegesetz. In dieser Hinsicht ist in anderen Ländern in umfassenderem Maße vorgegangen worden.

In dem Gesetzentwurf wird zudem nicht geregelt, wie der Einheitliche Ansprechpartner mit den nachgeordneten Behörden zusammenwirken soll. Es ist unklar und nicht eindeutig geregelt, inwieweit der Dienstleistungserbringer auch die Möglichkeit haben kann, sich an die zuständigen Landkreisverwaltungen zu wenden. Wir reden oft über das Thema der elektronischen Kooperation und wissen dann, wenn gewisse Anfragen kommen, nicht, inwieweit die zuständige Kommune oder Verwaltung überhaupt in der Lage ist, über ein entsprechendes Informationsnetz auf die Anfragen des Dienstleistungserbringers zu antworten.

Das Problem ist, dass zum Beispiel auf Fragen bezüglich der Änderungen in der gemeindlichen Gebührenordnung noch nicht in ausreichendem Maße eingegangen worden ist. Hierzu haben uns vor allem die kommunalen Spitzenverbände auf einige Dinge hingewiesen. Auf diese Kritik hat die Landesregierung noch nicht im entsprechenden Maße reagiert.  

Alles in allem stellen wir fest, dass es noch eine ganze Reihe zu schließender Lücken gibt. Deswegen hat unsere Fraktion in den jeweiligen Ausschüssen auch immer ablehnend reagiert. Und deswegen bleiben wir auch dabei, dass wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht zustimmen können.  

Das hat nichts damit zu tun, dass wir in der Zukunft den Fragen der Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie keine Beachtung mehr schenken wollen. Im Gegenteil: Wir werden das kommende Jahr vor allem noch einmal dazu nutzen, genau zu hinterfragen, inwieweit die Dinge in der Praxis umgesetzt werden. Da wird es sich zeigen, inwieweit Handlungsbedarf besteht oder ob die Sorgen, die man bezüglich der kostenmäßigen Erfassung von entsprechenden Anträgen hat, vielleicht unbegründet waren.