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Dr. Frank Thiel zu TOP 06: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern

Es wurde zu Recht darauf verwiesen, dass bereits Ende vergangenen Jahres in den Ausschüssen über dieses Thema intensiv diskutiert wurde. Der LINKEN war vor allem wichtig, dass die Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten und der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in die Aktivitäten vor allem des Landes eine große Rolle spielen sollte. Zumindest war in der Diskussion klar, dass die Regierung bereit war, die Ankündigung aufzugreifen.

Ich hatte damals im Ausschuss kritisch angemerkt, dass der Staatsvertrag die Aufgabenstellung regelt, nicht die Aufgabenumsetzung. Gerade im IT-Bereich dauern Abstimmungsfragen sehr lange, sind oft sehr komplex und kompliziert. Oftmals tritt ein Zeitverzögerungsfaktor ein, der nicht immer zu rechtfertigen ist. Dann kann es durchaus passieren, dass beteiligte Unternehmen wie Digitalfunkhersteller Kurzarbeit anmelden müssen, weil die Dinge nicht so weit vorangekommen sind. Die Ursache dafür hat eben nicht Lehman Brothers gelegt, es sind hausgemachte Umstände, die hier eine Rolle spielen.  

Es ist hervorzuheben, dass die Anregungen in den zuständigen Ausschüssen aufgegriffen wurden und die Rolle des Datenschutzbeauftragten des Landes und der kommunalen Spitzenverbände geklärt worden ist.  
Auch die Fragen der Finanzierung wurden, zumindest was die Kosten der Geschäftsstelle betrifft, beantwortet. In diesem Fall kann durchaus von kreativer Haushaltsführung an der entsprechenden Stelle im Einzelplan 19 gesprochen werden, alle betreffenden Titelgruppen sind mit Null untersetzt und in der Titelgruppe 99 wird dann zusammenfassend festgestellt, wir hätten 1,5 oder 2 Mio. Euro zur Verfügung und könnten die Mittel nach Bedarf einsetzen. Das halten wir nicht für besonders zielführend, da könnte man gleich beschließen, der Haushalt hat ein Volumen von 9 Milliarden Euro und irgendwann wird festgelegt, wie wir das Geld einsetzen.  

Die Zustimmung, die DIE LINKE dem Entschließungsantrag gern erteilen möchte, beinhaltet die bereits genannten Erwägungen. Ob aber die Geschäftsordnung des IT-Planungsrates ausreichen wird, um die Datenschutzbelange ausreichend zu beachten, bleibt abzuwarten. Wir bedauern, dass die Weitsichtigkeit bei der Erarbeitung des Staatsvertrages gefehlt hat, diesen Punkt von vornherein entsprechend zu berücksichtigen. Deshalb kann unsere Fraktion dem Staatsvertrag nicht die Zustimmung erteilen, sie wird eine positive Enthaltung zum Ausdruck bringen.  

Zugleich wurde bei diesen ganzen Debatten noch einmal das Dilemma der Behandlung von Staatsverträgen insgesamt deutlich: Regierungshandeln wird im Nachhinein bewertet, das Parlament hat kaum Einfluss. Bereits geschlossene Verträge werden mehr oder weniger abgenickt. Das ist zum Durchregieren sicherlich geeignet, aber nicht für die parlamentarische Arbeit, die wir eigentlich erwarten.
Deshalb wäre mehr Kreativität gefragt, was die Vorbereitung von Staatsverträgen betrifft, damit man die Belange des Parlaments rechtzeitig mit beachtet.