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Dr. Frank Thiel zu TOP 05: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern

Wir sehen mit dem vorliegenden Staatsvertrag einen Wendepunkt, an dem die Diskussion über das Thema Deutschland online – IT - auf eine neue Stufe gestellt werden kann, weil nicht nur das Verwaltungshandeln der Behörden angesprochen wird. Es geht vielmehr auch darum, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in diesen Prozess mit einbezogen werden sollen. Natürlich weiß jeder, dass dazu auch eine entsprechende technische Infrastruktur benötigt wird.

Ich möchte darstellen, auf welche Fragen wir besonderen Wert legen. Es geht einmal um die Zusammensetzung des IT-Planungsrates. Bisher ist das Projekt Deutschland online über die Staatssekretärsrunde gelaufen ist. Ich gehe nicht davon aus, dass dieses Gremium weiterhin den IT-Planungsrat besetzen wird.

Auch wir finden es positiv, dass sowohl die kommunalen Spitzenverbände als auch der Datenschutzbeauftragte des Bundes in das Projekt einbezogen wurden. Wir sollten in den Ausschüssen auch darüber diskutieren, inwieweit wir auf Landesebene den Datenschutzbeauftragten in die zuständige Staatssekretärsrunde IT einbeziehen sollten. Es wäre auch die Frage zu stellen, inwieweit auch die kommunalen Spitzenverbände entsprechende Beachtung finden sollten.

Das zweite Thema ist die Suche nach gemeinsamen Standards für die Sicherheitsanforderungen beim Informationsaustausch. Momentan ist die IT-Entwicklung so rasant, dass der Datenschutz hinter der Software-Entwicklung und den Möglichkeiten, die dahinter stecken und weit vorangeschritten sind, eindeutig hinterherhinkt.
Es gibt eine Menge kritischer Anmerkungen, die neben dem Bereich der öffentlichen Datennetze insbesondere den privaten Bereich betreffen. Unter IT-Experten kann eine endlose Diskussionsrunde hinsichtlich der gemeinsamen Standards und der Informationen entstehen, die gespeichert werden sollen. Reicht es aus, wenn zum Beispiel Datenbanken zur Verfügung gestellt werden, aber die Geschäftsprozesse bei Bund, Ländern und Kommunen individuell bestellt und genutzt werden können, weil wir es im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland mit einem sehr komplexen Gebilde zu tun haben?

Ein solcher Staatsvertrag kann den Anschein erwecken, dass Fragen der Zentralisierung, das heißt der Aufgabenübertragung an den Bund, eine große Rolle spielen. Wir sollten hier vorbeugen und die Landesregierung und die zuständigen Ausschüsse beauftragen, über landeseigene Lösungen nachzudenken. Zum Glück regelt der Staatsvertrag diese Aufgabenstellung nicht. Er beschreibt nur die Anforderungen.
Es ist auch die Frage zu stellen, ob der Aktionsplan zum E-Government, den die Regierungen im Jahr 2004 beschlossen haben, aktualisiert werden muss. Ich denke, das ist an der Zeit.
Wir müssen uns auch darüber verständigen, wie das Konzept zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in das IT-Projekt „Deutschland-Online“ eingebunden werden kann und wie es eingebunden werden muss und wie die kommunale Ebene in diese Prozesse eingebunden werden muss. 

Es ist zwar ein Staatsvertrag, der die Kooperation zwischen dem Bund und den Ländern regelt, aber wir wissen alle, dass das föderale System Deutschlands bis in die Kommunen hineinreicht. An dieser Stelle muss sicherlich mit Blick auf die konkrete Umsetzung noch einmal nachgearbeitet werden.