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Dr. Frank Thiel zu TOP 02: Freie Berufe in Sachsen-Anhalt

DIE LINKE kennt und schätzt die in den letzten Jahren ständig gewachsene Bedeutung der Freien Berufe in unserem Land. Sie sieht in den Freien Berufen ein hohes Potenzial für Wachstum und Beschäftigung. Vor allem bei der Entwicklung und Gestaltung der Märkte, des technischen Fortschritts sowie der demographischen Situation wird sich diese Entwicklung fortsetzen.

Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im gemeinsamen Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt.

Die Große Anfrage zeigt: Es gibt Anlass zur Sorge, dass der Nutzen einer Sonderstellung der Freien Berufe für die Gesellschaft immer weniger anerkannt wird. Das öffentliche Bewusstsein für Funktion, Aufgabe und Nutzen der Freien Berufe ist im Laufe der letzten Jahre unscharf geworden.

Hieraus resultieren sowohl ein Vertrauensverlust, als auch eine Legitimationskrise. Vor dem Hintergrund eines stetig steigenden Wettbewerbsdrucks droht weiteres Vertrauen durch die zunehmende Materialisierung und Kommerzialisierung unserer Gesellschaft verloren zu gehen. Kommerzialisierung meint einen durch Europäisierung und Globalisierung noch beschleunigten Prozess, in dem profitorientierte Erwägungen einen immer größeren Einfluss auf das Handeln gewinnen als ideelle Aspekte. Auch und gerade für die Freien Berufe wird der Antagonismus „Kommerz vs. Ethos“ immer wieder diskutiert.

In diesem Zusammenhang wird kritisch gefragt, ob die Tätigkeit des Freiberuflers nicht zunehmend jene Charakteristika verliere, die ihn von Gewerbetreibenden unterscheidet. Umso wichtiger ist es heute, die Berufsethik und den Mehrwert der Freien Berufe für die Gesellschaft und die Bürger besser als bisher zu verdeutlichen. Von Bedeutung ist dabei, dass die Freien Berufe Dienstleistungen mit Bezug zur Allgemeinheit erbringen.

Die Freien Berufe üben nicht nur eine rein kommerzielle Tätigkeit aus, sie erfüllen darüber hinaus eine Aufgabe für die Allgemeinheit. So steht der Arzt im Dienste des Patienten im Besonderen und der Gesundheit im Allgemeinen, so leistet der Rechtsanwalt juristischen Beistand als Organ der Rechtspflege, so garantiert der Ingenieur für die Sicherheit von Gebäuden im privaten und öffentlichen Raum.

Die Wirtschaftsberatenden Berufe sorgen mit ihren Beratungs- und Prüfungsleistungen für einen reibungslosen Ablauf der Wirtschaftsprozesse. Die künstlerischen und sprachlichen Berufe pflegen und gestalten unsere Kultur auf vielfältige Weise. Die meisten Freien Berufe bieten häufig Dienstleistungen in Kernbereichen des öffentlichen Interesses an. Sie tun dies auch in strukturschwachen, wirtschaftlich weniger attraktiven Regionen.

Insgesamt müssen:

  • in der Bildung, beginnend in den Schulen vor allem aber an den Hochschulen, Fragen der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit und einer solchen persönlichen Erwerbsperspektive eine größere Rolle spielen, es geht um Wissen und Kenntnisse, aber auch um die Pflege einer „Kultur der Selbständigkeit“ – selbständigem Unternehmertum oder Freier Berufsausübung stehen viele junge Leute fremd gegenüber oder scheuen vor einer solchen Perspektive zurück,
  • neben der Wissensvermittlung „Starthilfe“ aber vielmehr noch „Wegbegleitung“ ins Zentrum der Aufmerksamkeit, wenn es um Ausgründungen, Unternehmensgründungen oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen geht (Vernetzung, Marketing, Beratung u.a.),
  • die Bedingungen für die finanzielle Absicherung solcher „Unternehmensstarter“ besonders in innovativen Bereichen verbessert werden, die Kapitaldecken sind dünn, Risikokapital ist erforderlich.

Einige Bemerkungen zur Beantwortung der Fragen. Man kann nur hoffen, dass die Zahlen stimmen, seinerzeit wurde an den Zahlen durch die CDU herumgekrittelt. Heute muss man sich über inhaltliche Bewertungen der CDU-SPD Landesregierung nur wundern:

Frage 4 nach den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise: „Die Auftragslage sowie die Umsatz- und Gewinnentwicklung in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise wirkt in den Freien Berufen nur marginal“.
Umsatz- und Ertragsentwicklung sind stark konjunkturabhängig. Die Umsatzentwicklung verläuft seit Jahren positiv und wird auch weiterhin positiv bewertet – ist das CDU-Regierungsprogramm 2011 -2016 schon umgesetzt?

Frage 14 beinhaltet eine interessante Aussage: Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie verringern sich Verwaltungsaufwand sowie Bürokratiekosten auch für die Freiberuflerinnen und Freiberufler. Dienstleistungserbringer im Anwendungsbereich der Richtlinie sind gegenüber den Dienstleistungsempfängern verpflichtet, die in Artikel 22 der EU-Dienstleistungsrichtlinie genannten Informationspflichten zu erfüllen, wodurch der Wirtschaft Mehrkosten entstehen können. Ja, wie nun?

Zu Frage 17 nach der differenzierten wirtschaftlichen Situation der Freien Berufe  - die dürfte es nach Frage 4 und 5 gar nicht geben. Was gedenkt die Landesregierung gegen unfairen und volkswirtschaftlich schädlichen Wettbewerb in diesen Bereichen zu verhindern? Dazu eine Frage an die Fragesteller: Gibt es denn Hinweise auf einen solchen schädlichen Wettbewerb?
Die Antwort müsste lauten: Es bedarf einer vernünftigen Vergabeordnung und entsprechender Gesetze, um gegen Preisdumping vorgehen, die Gebührenordnung und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sind etwas dürftig als Argumente gegen Dumpingangebote und Niedriglöhne.

Zu Frage 6 nach dem demografischen Wandel und der Fachkräftesituation: Sofern die Attraktivität einer freiberuflichen und selbstständigen Tätigkeit im Zeitverlauf nicht weiter steigt, könnte diese Entwicklung auch dazu führen, dass potentiell freiberuflich Selbständige lieber ein reguläres Beschäftigtenverhältnis aufnehmen.

Zur Frage 20, erneut zum Fachkräftebedarf - bei der Beantwortung der Frage durch die Landesregierung wusste ich nicht, ob ich lachen oder schimpfen sollte. So kann auf Basis der vorliegenden Statistik zwar festgestellt werden, dass quantitativ ausreichend Fachkräfte in den Gesundheitsdienstberufen vorhanden sind und auch zukünftig sein werden. Mögliche Fachkräfteengpässe z. B. bei bestimmten Fachärzten oder Hausärzten in ländlichen Regionen können hingegen auf Basis dieser Betrachtung nicht ausgeschlossen werden.

Ja, wo leben denn die Antwortgeber auf solche Fragestellungen?

Genauso belustigend war die nächste Aussage: Ebenfalls unberücksichtigt in dieser quantitativen Betrachtung sind Schwierigkeiten, die sich bei dem Zusammenfinden zwischen Fachkräften und Arbeitgebern ergeben. So ist es denkbar, dass es zwar quantitativ ausreichend geeignete Fachkräfte für die Besetzung einer Stelle im Land gibt, diese aber aus unterschiedlichen Gründen entsprechende Stellen nicht antreten können.

Aus dieser Belustigung ist jedoch Ärger darüber entstanden, wie die Landesregierung die Antworten auf solchen Anfragen durch das Parlament aufstellt. Solche lapidaren Antworten zeigen die Unfähigkeit dieser Landesregierung, die existenziellen Probleme der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land zu erkennen und tatsächlich politisch begleitende Lösungen anzubieten.

Das wird deutlich bei der Beantwortung der Frage 24 nach künftigen Berufsaussichten der Freien Berufe angesichts der wachsenden Nachfrage: In diesem Zusammenhang vertraut die Landesregierung auf die Marktkräfte im Arbeitsmarkt. Sofern also (Selbstständige) Freiberufler im Land Sachsen-Anhalt knapper würden, würde auch die Zahlungsbereitschaft für die Inanspruchnahme entsprechender Dienstleistungen – sei es durch die öffentliche Hand hinsichtlich der Sicherstellung einer Mindestversorgung oder den Nachfrager von Leistungen – steigen.
Dies hätte zur Folge, dass die Attraktivität einer freiberuflichen Tätigkeit steigen würde. Ebenfalls wird es für die freiberuflich Tätigen gelten, sich im Wettbewerb mit anderen Unternehmen um knapper werdende Fachkräfte z. B. über attraktive Arbeitsplätze zu behaupten.
Wenn Fachkräfte knapper werden, wird die Zahlungsbereitschaft für die Inanspruchnahme ihrer Leistungen steigen - eine seltsam volkswirtschaftliche Logik.

Für unsere Fraktion ist klar - kontinuierlich wurde von politischen Mehrheiten in Sachsen-Anhalt die politische Begleitung zur schrittweisen Erhöhung der Attraktivität von Arbeitsplätzen vernachlässigt: gute Bezahlung, familienfreundliche Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und Karrierechancen. Nicht  nur für Ingenieure sind die Arbeitsmarktchancen in Sachsen-Anhalt wenig attraktiv.

Wenn die Freien Berufe auch sicher nur einen kleinen Ausschnitt der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes repräsentieren, so fällt hier doch auch auf, dass die Landesregierung  den Fachkräftebedarf in den kommenden Jahren recht „gelassen“ reflektiert (ähnlich auch in unserer Großen Anfrage zur Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung).

Aus unserer Sicht bleibt es eine vorrangige Aufgabe, hier besser Vorsorge zu betreiben, das beginnt bei der Qualität der schulischen Bildung und der Sicherung der Ausbildungsfähigkeit und Studierfähigkeit. Die Bemühungen um eine Stabilisierung und Erhöhung der realen Studierquote in Sachsen-Anhalt dürfen nicht nachlassen. Ein Schwerpunkt bleiben die MINT-Fächer und ingenieurwissenschaftliche Disziplinen.
In gleicher Weise muss die Zahl der Schulabsolventen mit einem qualifizierten mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erhöht und die Zahl der Absolventen mit Hauptschulabschluss und vor allem darunter deutlich gesenkt werden.

Hinzu kommt die Forderung, Fachkräfte wirksamer im Land zu halten, es gilt,  jetzt einzustellen, besonders im öffentlichen Dienst. Aber man muss auch für attraktive Beschäftigung in den Unternehmen in Sachsen-Anhalt sorgen. Die Ergebnisse solcher Programme wie PFIFF oder GAJL sehen wir eher kritisch; auch die Wirksamkeit der career-Center an den Hochschulen muss erhöht werden.
Die Umsetzung des Bologna-Prozess bewerten wir insgesamt kritisch. Ein Stopp oder eine punktuelle Rückkehr zu früheren Studienangeboten halten wir jedoch auch nicht für einen zielführenden Weg.

Bei aller kritischen Bewertung der Berufsabschlüsse müssen wir davon ausgehen, dass sie berufsbefähigende Abschlüsse sind. Wir wenden uns in diesem Sinne gegen jegliche Diskriminierungen von Berufsabschlüssen bzw. Ausbildungen an Fachhochschulen durch Kammern oder in anderer Weise. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass es jedem Studierenden, der dies wünscht, möglich sein muss, ohne Zugangsbeschränkungen ein Master-Studium anzuschließen.

In ausgewählten Berufsfeldern wie Juristenausbildung oder Ausbildung von Ärzten teilen wir die Antworten der Landesregierung.

Wir unterstützen die Entwicklungen zur Verbindung von akademischer und beruflicher Bildung sowohl im Sinne Dualer Studiengänge als auch eines breiteren Hochschulzugangs aus beruflicher Qualifikation und Praxis. Duale Studiengänge sind in Sachsen-Anhalt noch wenig entwickelt. Die Angebote sollten ausgebaut werden.

Für den Hochschulzugang aus beruflicher Ausbildung und Praxis sind die rechtlichen Voraussetzungen im Hochschulgesetz des Landes nicht ausreichend. Sie müssen auch ergänzt werden durch Studienangebote, die der beruflichen Tätigkeit der Nachfrager entsprechen (z.B. berufsbegleitende Teilzeit-Studiengänge), durch eine bessere Studienberatung und durch ein tragfähiges System der Studienfinanzierung.

Die Entwicklung der akademischen ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung in Sachsen-Anhalt sehen wir kritischer als die Landesregierung. Die Gewinnung von Studierenden für diese Disziplinen bleibt ein Schwerpunkt der Studienorientierung. Die Absolventenzahlen sind bis auf wenige Ausnahmen (Architektur und Ingenieurwesen) nicht über das Niveau von Anfang der 90er Jahre hinausgekommen. Nach wie vor gibt es hier eine erhebliche Zahl von Studienabbrechern, wenn auch die Landesregierung darauf verweist, dass die Tabellen darüber keine Aussage zulassen.

Um die Ingenieurwissenschaften zu stärken, muss unter anderem an den allgemein bildenden Schulen insbesondere an den Gymnasien die „Unterbelichtung“ der technischen Bildung beendet werden. Außerdem gelingt es nach wie vor völlig ungenügend, das Potential junger Frauen für ingenieurwissenschaftliche Berufe zu erschließen (wenn auch der Anteil von Studentinnen wächst, sind sie in den Promotionsverfahren und den Berufungen extrem unterrepräsentiert). Überhaupt bleibt in den Antworten der Genderaspekt völlig unberücksichtigt (allerdings wurde auch nicht explizit danach gefragt).

Die Einschätzungen der Landesregierung zur Frage, wie sich die Hochschulen in Sachsen-Anhalt auf die dynamische Studiennachfrage seit den 90iger Jahren eingestellt haben (Frage 34), teilen wir nicht. Die Hochschulen sind gemessen an der Studierendenzahl unterfinanziert, die Studienbedingungen verschlechtern sich (wenn sie auch zum Teil noch deutlich über den an Hochschulen in westdeutschen Ländern liegen), die Personalsituation ist angespannt. Auch weitere Aufgabenbereiche, die das Landeshochschulgesetz vorschreibt, sind nicht ausreichend öffentlich finanziert. Im Kontext der Großen Anfrage ist hier besonders die Weiterbildung zu nennen, hier kommen die Hochschulen den Erwartungen nur ungenügend nach.
Die Hochschulstrukturreform hat neben notwendigen Profilentscheidungen eine Reihe Verwerfungen hervorgebracht, die bis heute nachwirken. Wissenschaftliche Entwicklungen erfuhren Einschnitte. Das betraf auch bedeutende Bereiche der hier besonders in Rede stehenden Ingenieurwissenschaften (z.B. Universität Halle Wittenberg).

Zur Frage nach Restauratorengesetz (25,26): Eine kurze Rückfrage beim Landesverband der Restauratoren über den Wahrheitsgehalt der These, dass es in Sachsen-Anhalt bislang keine negativen Erfahrungen gebe, dass Kulturgüter unsachgemäß behandelt wurden, hat dort Erstaunen und eine klare Zurückweisung erbracht. Und es ist auch eine Falschbehauptung, dass es bei einem Restauratorengesetz, wie von uns vorgelegt, nicht nur um einen Berufsschutz sondern um einen Eingriff in die Berufsausübung bei restauratorischen Leistungen gehe. Ein Blick z.B. in die §§ 2 oder 7 klärt das sofort auf.
Im Übrigen geht es mit diesem Gesetz nicht um 62 Restauratorinnen und Restauratoren, die in Sachsen-Anhalt leben, es geht um eine generelle gesetzliche Regelung zum Kulturgutschutz in Sachsen-Anhalt und alle an dieser Aufgabe Mitwirkenden.
Wenn die Landesregierung meint, hier kein eigenes Gesetz vorlegen zu müssen, wir als Parlamentarier meinen es schon.

Zu Frage 45, zur Vereinheitlichung von Gesundheits- und Verbraucherschutz in einem Ministerium: Die Tierärztekammer ist sich im Vorstand darüber einig, dass die Teilung in zwei Ministerien nicht sinnvoll ist. Wir fordern schon länger die Umressortierung und Vereinigung in einem Ministerium. Im Sinne von "One Health - eine Gesundheit" präferieren wir im Moment dafür das Sozialministerium, da auch die anderen Gesundheitsberufe dort zuzuordnen sind. Das ist logisch, da es nicht zuletzt um von Tieren auf den Menschen übertragbare Krankheiten und von tierischen und anderen Lebensmitteln ausgehenden Risiken geht, was zukünftig eine noch engere Zusammenarbeit mit der Humanmedizin erfordert. Das ist kein Problem von Sachsen-Anhalt, sondern ein weltweites. Thüringen hat diesen Schritt bereits vollzogen.

Ein kurzes Fazit: Eine Vielzahl von Fragen macht noch nicht die Qualität von Anfragen und Antworten aus. Mehrfach wurden die gleichen Fragen an unterschiedlichen Positionen gestellt.

Insgesamt beurteilt die Landesregierung die zukünftigen Berufsaussichten in den Freien Berufen als gut. Dies setzt natürlich voraus, dass die in Freien Berufen Tätigen sich an die geänderten Herausforderungen infolge des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Transformationsprozesses anpassen.

Leider hat es die Landesregierung verpasst, ihre Definition von bevorstehenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Transformationsprozessen vorzustellen. Allein Nachhaltigkeit reicht nicht aus.
Wir als LINKE bezeichnen diese notwendigen Transformationsprozesse als sozial-ökologischen Umbau dieser Gesellschaft und freuen uns über die aktive Teilnahme von Vertretern der Freien Berufe an diesen Prozessen.