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Dr. Detlef Eckert zu TOP 17: Entwurf eines Heimgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt / Entwurf eines Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe

In aller Kürze vier Anmerkungen:
 
Erstens. Meine Fraktion stellte schon im Jahr 2006 einen Antrag, mit dem wir die Landesregierung aufforderten, im Sozialausschuss des Landtages Eckpunkte für ein Landesheimgesetz sowie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Es gab dazu eine Berichterstattung und dann passierte beinahe gar nichts mehr.
Anfang dieses Jahres brachte dann die FDP-Fraktion, einen Gesetzentwurf für ein Landesheimgesetz in den Landtag ein mit dem Ziel, die Landesregierung nun endlich zu Aktivitäten zu bewegen. Heute wird der Landtag in seiner vorletzten Sitzung in dieser Legislaturperiode als zehnter Landtag ein Wohnform- und Teilhabegesetz beschließen. Kritik muss sein: Früher aufstehen sieht anders aus.  

Zweitens. Meine Fraktion hat im Ausschuss beantragt, den Titel des Gesetzentwurfes in „Wohnform- und Mitwirkungsgesetz“ zu ändern. Wir sind der Auffassung, dass das vorliegende Gesetz ein Wohnform- und Mitwirkungsgesetz ist. Denn nichts anderes wird in dem Gesetz geregelt. Ungenügend geregelt wird eine Teilhabe pflegebedürftiger Menschen an der Gesellschaft, am gesellschaftlichen Leben. Betrachte man nur die Paragrafen des Abschnitts 2 - Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe sowie des Verbraucherschutzes. Da gibt es Mitwirkung und Öffnung in das Gemeinwesen, aber nur sehr vage Teilhabe, eigentlich fast gar nicht. Das Gesetz verspricht also mehr, weckt mehr Hoffnungen, als es dann tatsächlich hergibt.

Drittens. DIE LINKE hat in die Beratung einen Änderungsantrag zu § 15 eingebracht. Er entsprach dem Vorschlag der Notare Sachsen-Anhalts. Wir bewerten wie die Notare die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehenen Regelungen in § 15 als eine Einschränkung der Testierfreiheit pflegebedürftiger Menschen und haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung.  

Viertens. Die Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen zu den §§ 13, 33 und 36 unterstützen wir. Zum Gesetzentwurf insgesamt werden wir uns der Stimme enthalten.