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Dr. Detlef Eckert zu TOP 16: Entwurf eines Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Initiiert wurde der Gesetzentwurf vom Landesbehindertenbeirat. Die Erarbeitung erfolgte in den Jahren 2006/2007, die Übergabe des Entwurfes an die Landesregierung Ende 2007. Die Landesregierung benötigte nunmehr immer noch zwei Jahre, um den Gesetzentwurf in den Landtag mit einzubringen. Beschleunigt wurde dieser Erarbeitungsprozess letztlich auch dadurch, dass die Fraktion DIE LINKE anbot, bei weiteren zeitlichen Abstimmungsproblemen den Gesetzentwurf des Landesbehindertenbeirates eigenständig in den Landtag einzubringen.
Hervorhebenswert ist, dass wir in Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland nach Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland im Jahre 2009 unser Gleichstellungsgesetz neu fassen. Vor allem der direkte Bezug auf die Konvention im § 1 des Gesetzentwurfes sowie die Formulierung eines eigenen Abschnittes zur Barrierefreiheit sind aus unserer Sicht bedeutsame Schritte zur faktischen Gleichstellung behinderter Menschen.

Im § 10 „Gemeinsame Erziehung und Bildung in öffentlichen Einrichtungen“ griff die Landesregierung den Vorschlag des Behindertenbeirates, stringenter die inklusive Entwicklung des Schulwesens zu verankern, nicht auf. Damit bleiben die Regelungen im vorliegenden Landesbehindertengleichstellungsgesetz sogar hinter den Vorschriften im aktuellen Schulgesetz zurück.

Ich darf an die Bestimmungen der UN-Konvention erinnern. Dort heißt es im Artikel 24 Bildung: „Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen….“
Dabei ist uns bewusst, dass die Gesamtsituation sehr komplex ist. Nur Schritt für Schritt sind Veränderungen zu vollziehen. Deshalb bringen wir unseren Änderungsantrag erneut ein. Gefordert ist, die notwendigen Voraussetzungen für ein gemeinsames Lernen zielstrebig zu schaffen, was bedeutet, die notwendigen personellen, sächlichen und räumlichen Bedingungen für eine individuelle Förderung aller Kinder in einem absehbaren Zeitraum vorzuhalten. Mit unserem Antrag greifen wir einen Formulierungsvorschlag des Verbandes Sonderpädagogik e. V. auf.

Mit ihrem Gesetzentwurf hat die Landesregierung auch den Vorschlag des Beirates, hauptamtliche Behindertenbeauftragte in den Landkreisen und kreisfreien Städten als wesentliche Struktur zur Umsetzung der Ziele des Gesetzes nicht aufgegriffen. Es blieb bei der bisherigen unzureichenden Formulierung.
Auch unser Antrag, beim Behindertenbeauftragten der Landesregierung eine Monitoringstelle einzurichten, welche bei der Umsetzung der UN-Konvention berät und den Prozess kritisch begleitet, wurde von der Regierungskoalition abgelehnt.
Damit Sie sich nochmals klar dazu positionieren, haben wir diese Änderungsanträge in den Drs. 5/2510 und 2511 erneut gestellt. Denn es ist schon interessant – und zu hinterfragen – dass Sie einerseits die Formulierung von Zielen bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen noch mittragen, Sie andererseits jedoch, wenn es um die Schaffung von Strukturen zur Umsetzung der Ziele geht, bei allgemeinen Appellen stehen bleiben.

Abschließend halte ich fest: Wenn es darum geht, bestimmte Erfahrungen und Entwicklungen aus den vergangenen Jahren nachträglich zu berücksichtigen, tun Sie es. Wenn es darum geht, ein modernes, nach vorn weisendes Gesetz zu beschließen, welches nicht nur Ziele formuliert, sondern auch Strukturen zur Umsetzung befördert, verweigern Sie sich. Sie verpassen die Chance, ein Gesetz für unser Land zu beschließen, das wirklich Veränderungen bewirkt und welches außerdem noch in anderen Bundesländern Anstöße für weitergehende Aktivitäten geben könnte.

Da ich davon ausgehe, dass Sie erneut unsere Anträge ablehnen werden, wird sich meine Fraktion der Stimme enthalten.