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Dr. Detlef Eckert zu TOP 15: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt

Es ist schon bemerkenswert: Im März noch eine strikte Ablehnung einer Novellierung des Rettungsdienstgesetzes, nach der Anhörung am 2. Juni Nachdenken und dann die Ankündigung, einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen zu wollen. Und dann tatsächlich – ist so nicht üblich – lag der Gesetzentwurf im September vor. Ein erstaunlicher Wandel in den Ansichten, der sicherlich dem Druck der Probleme geschuldet war.

Der nunmehr zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzentwurf umfasst zwei Punkte. Der 2. Punkt, überschrieben mit „Übergangsregelungen“ im § 15 ist unstrittig. Es ist nachvollziehbar, dass die Landesregierung mit der Weitergeltung der Genehmigungen bis 2013 Zeit für eine grundlegende seriöse Novellierung des von der FDP/ CDU Regierung vermurksten Rettungsdienstgesetzes von 2006 zu gewinnen versucht. Dieses Anliegen unterstützten wir.

Den ersten Teil des Gesetzes, in dem mit einer Änderung des § 12 bestimmt wird, dass nunmehr kostendeckende Benutzungsentgelte erhoben werden sollen, halten wir für sehr problematisch. Nicht allein, dass damit einer relativ einseitigen Entgeltgestaltung Vorschub geleistet wird und für eine umstrittene grundsätzliche Regelung Pflöcke eingeschlagen werden. Wir kritisieren diese Regelung auch, weil sie verschärft wird durch die Festlegung, dass die Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern innerhalb von nur zwei Monaten eine Einigung erzielen müssen. Geschieht das nicht, beschließt der Träger – in diesem Falle die Landkreise und kreisfreien Städte - die Entgelte per Satzung gegenüber allen Nutzern des Rettungsdienstes. Angesichts einer derzeit nicht arbeitsfähigen Schiedsstelle eine klare Orientierung auf eine Satzungslösung wie wir sie bis 2006 hatten.

In den Ausschussberatungen wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass man nach 2013 ja auch an eine andere Lösung denken könnte. Damit geben die Regierungsfraktionen dem Verdacht Raum, dass sie eine erhebliche Kostenverschiebung zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen beabsichtigen. Die anstehende und im Jahre 2012 abzuschließende Umstellung auf den Digitalfunk und die damit verbundenen investiven Kosten sollen die Krankenkassen finanzieren. Beim Bestehen von 14 Leitstellen eine Investition in eine inakzeptable Struktur.

In Brandenburg, in Sachsen, in Mecklenburg-Vorpommern – überall bestehen nur 5 bis 6 Leitstellen. Wohlgemerkt: Es geht um die Leitstellen und nicht um die Rettungswachen. Und das arme Sachsen-Anhalt investiert in 14 Leitstellen und konserviert damit auf Jahre eine ineffiziente Struktur.

Problematisch erscheint die Orientierung auf eine Satzungslösung auch mit Blick auf den Mangel an Notärzten. Gegenwärtig kann die Notarztversorgung nur über eine Notarztbörse und die Zahlung von 600 bis über 1200 € pro 24-Stunden-Dienst gesichert werden. Weil viele Krankenhäuser sich aus der Notarztbereitstellung herausgezogen haben. Bei einer Satzungslösung fehlt jeder Anreiz, sich für wirklich sparsame und zugleich effektive Maßnahmen zu engagieren. Die Krankenkassen – nur die gesetzlichen – haben die Mehrausgaben zu tragen.
Angesichts der Tatsache, dass die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre vor allem durch die Steigerung der Notarztkosten bedingt sind, wird mit dem Gesetzentwurf eine sehr kostenwirksame Orientierung auf eine Satzungslösung vorgenommen. Das lehnt DIE LINKE ab.

Wir beantragen eine getrennte Abstimmung der beiden Paragrafen und werden uns bei der Gesamtabstimmung des Gesetzentwurfes enthalten.