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Dr. Detlef Eckert zu TOP 14: Aktionsprogramm „Barrierefreies Sachsen-Anhalt“

Es ist vielleicht nicht üblich, zu einer Beschlussempfehlung, die das Ende der Beratungen zu einem Thema dokumentieren soll, nochmals einen Änderungsantrag vorzulegen. Wir haben uns dazu entschlossen, um die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses etwas nachdrücklicher auf das inhaltliche Problem zu lenken.

Die vorliegende Beschlussempfehlung des Sozialausschusses geht auf einen Antrag unserer Fraktion aus dem Jahre 2007 zurück. Daran wird ersichtlich, wie lange sich die beteiligten Ausschüsse, insbesondere der Sozialausschuss, mit dem Thema beschäftigt haben. Mehrfach standen VertreterInnen der verschiedenen Ressorts (manche von ihnen sogar mehrmals) in den Beratungen des Sozialausschusses Rede und Antwort. Die Beschäftigung war also nicht nur lang, sondern auch gründlich. Und einige Ressorts haben gar festgestellt, dass sie sich erstmals ernsthaft mit diesen Fragen beschäftigt haben, was für unseren Antrag spricht.

Vielleicht werden Sie sich fragen, warum wir diese Beschlussempfehlung im Sozialausschuss abgelehnt haben. Das liegt nicht daran, dass wir generell gegen die dort aufgeführten Punkte im Einzelnen wären. Das liegt vielmehr daran, dass nach unserer Meinung dieser Landtag zu diesem Thema einen Beschluss fassen sollte, der dem, was das Land auf dem Gebiet der Barrierefreiheit bereits tut und was in den Debatten im Ausschuss an Erkenntnissen gewachsen ist und als Aufgabe formuliert wurde, gerecht wird. Die vorliegende Empfehlung tut dies nicht und die von uns im Ausschuss vorgelegte Beschlussempfehlung wurde nicht einmal diskutiert.

Wo liegen unsere Kritikpunkte?

Zum Ersten: Müssen wir tatsächlich zwei Jahre nach Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen begrüßen, dass diese Konvention nun auch in Deutschland in Kraft getreten ist? Das ist uns zu schlicht, zumal wir bereits 2007 einen Begrüßungsbeschluss hatten.

Zum Zweiten: Ist es ausreichend, die Landesregierung zu bitten, sich aktiv an der Umsetzung zu beteiligen? Wir halten dies für eine Selbstverständlichkeit. Das gültige Landesbehindertengleichstellungsgesetz verpflichtet die Landesregierung dazu, wenn sie dem Gesetzesziel entsprechen will.
Wir haben schon 2007 gefordert, dass die Landesregierung aus der Konvention Schlussfolgerungen für Sachsen-Anhalt zieht und konkrete Maßnahmen konzipiert. Geschehen ist bisher nicht sehr viel. Die Ressorts arbeiten für sich, von einer Koordinierung kann keine Rede sein.
Derartige Forderungen nach einem Aktions- oder Maßnahmeplan, oder wie immer man ein solches Konzept nennen will, zur Schaffung von Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt werden auch von den Verbänden, dem Runden Tisch der Menschen mit Behinderungen und dem Landesbehindertenbeirat seit Jahren in regelmäßigen Abständen erhoben. Zuletzt auf dem 4. Behindertenpolitischen Forum am 26. Oktober diesen Jahres  – nachzulesen übrigens sind dessen konkrete Forderungen in der Zeitschrift „normal“, die seit gestern im Vorraum der Poststelle ausliegt.

Zum Dritten: Die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses als Maßnahmen für einen Aktionsplan aufgeführten Punkte sind uns zu allgemein, zu intransparent und vor allem nicht abrechenbar.  Ob und vor allem wann die Landesregierung einen Maßnahmeplan vorlegt, bleibt völlig offen.

Wir wollen, dass diejenigen in der Gesellschaft, die die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen mit den bewusstseinsbildenden Maßnahmen erreichen wollen, schon mit dem Beschluss eine Vorstellung davon erhalten, welche Bereiche angesprochen sind und worum es gehen soll. Und sagen Sie jetzt bitte nicht, dass in den Landesbehörden die Mitarbeiter schon wissen werden, was zu tun sei. Allein die Diskussion im letzten Ausschuss zeigte, dass genau das nicht der Fall ist.

Wünschenswert wäre auch, in einen solchen Maßnahmeplan Formen einer Zusammenarbeit mit anderen Gremien, die für Versorgungs- und Betreuungsaufgaben für Menschen mit Behinderungen zuständig sind, aufzunehmen. Beispielhaft möchte ich auf die Initiative die Kassenärztliche Vereinigung für die ambulante medizinische Versorgung verweisen, die in ihrem Verantwortungsbereich in den letzten Monaten Maßnahmen ergriffen hat, um die barrierefreie Zugänglichkeit von Arztpraxen zu ermitteln und auch  zu verbessern.

Und schließlich ist es sinnvoll, bei einer so umfassenden und komplexen Aufgabe wie der barrierefreien Gestaltung eines Landes, die nicht in ein oder zwei Jahren realisierbar ist, zeitliche Etappen festzulegen, die es erlauben, den jeweils erreichten Stand seriös zu bilanzieren.