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Dr. Detlef Eckert zu TOP 04: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes

Seit Dezember 2006 beschäftigen wir uns mit dem Thema Nichtraucherschutz. Man könnte meinen, dass dazu alles Notwendige gesagt und geregelt sei. Anscheinend aber nicht, oder um mit Dieter Hildebrandt zu sprechen: „Die Politik ist ein Versuch der Politiker, zusammen mit dem Volk mit den Problemen fertig zu werden, die das Volk ohne die Politiker niemals gehabt hätte."
Das trifft meines Erachtens auch auf die Diskussionen über den Nichtraucherschutz zu.

Wir sollten uns auf das Notwendigste konzentrieren: den Schutz der Nichtraucher. Dazu ist das allgemeine Verbot, in öffentlichen Räumen und Arbeitsstätten zu rauchen, ausreichend. Die komplizierte Liste von Ausnahmeregelungen birgt eigentlich nur Stoff für gerichtliche Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten, die bestenfalls den Anwälten nützen.

Eine einfache Ausnahmeregelung, wie im Änderungsantrag der LINKEN vorgeschlagen, würde dem Nichtraucherschutz gerecht werden: In allen Gebäuden und Einrichtungen, in denen das Rauchen verboten ist, kann ein Raucherraum eingerichtet werden, der entsprechend abgetrennt und ausgestattet ist.

Ist das vom zuständigen Träger der Einrichtung bzw. vom Inhaber nicht gewollt, müssen die Raucher eben im Freien rauchen. Es ist doch nicht nachvollziehbar, warum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien Raucherräume eingerichtet werden dürfen und für Krankenschwestern, Pflegerinnen und andere eben nicht. Dabei liegt die Betonung auf „dürfen" und nicht auf „müssen".

Auch wir würden es lieber sehen, wenn gerade in diesen Berufen die Sucht Rauchen keine Rolle mehr spielte und die Beschäftigten ein positives Vorbild für Kinder und Jugendliche abgeben würden. Aber ein Nichtraucherschutzgesetz kann eben nicht die Prävention gegen das Rauchen ersetzen oder gar als Instrument zur Raucherbekämpfung dienen.
Zustimmung zu unserem Änderungsantrag könnte eine Menge Kontrolltätigkeit und eine Menge Ärger und Geld einsparen.

Nun zu unserem Entschließungsantrag. Der zuständige EU-Kommissar Špidla hat im Oktober des letzten Jahres angekündigt, im Jahr 2009 die Arbeitsstättenrichtlinien der EU im Sinne eines allgemeinen Rauchverbotes an Arbeitsplätzen zu verändern. Die Arbeitsstättenverordnung der Bundesrepublik bedürfte in diesem Sinne nur einer kleinen Veränderung. Es müssten nur die Ausnahmeregelungen für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr in § 5 abgeschafft werden.

Deshalb werben wir mit unserem Entschließungsantrag erneut für eine Bundesratsinitiative zur Streichung des § 5 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung, um bundeseinheitliche Regelungen zu stärken und vor allem die Beschäftigten in der Gastronomie vor dem Passivrauchen zu schützen. Wir schließen uns hier der Position der Bundesärztekammer an, die zu einem Vorstoß der Grünen, den Schutz vor Passivrauchen in der Gastronomie gesetzlich zu verankern, erklärte: „Die Ausnahmeregelung in der Arbeitsstättenverordnung für Betriebe mit Publikumsverkehr widerspricht den Anforderungen eines umfassenden Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten. Vor allem die Mitarbeiter in der Gastronomie sind viel stärker als andere Arbeitnehmer den Schadstoffen des Tabakrauches ausgesetzt. Deshalb darf es hier keine Ausnahmeregelung geben."

Abschließend noch zwei Gedanken, die wir als LINKE immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt haben wollen: Der gesetzliche Nichtraucherschutz muss mit einer zielgerichteten Präventionsarbeit in Schulen und Freizeiteinrichtungen verknüpft werden. Den Raucherinnen und Rauchern sollten Möglichkeiten, um suchtfrei zu werden und zu bleiben, kostengünstig angeboten werden.

Sehr viele Abgeordnete unserer Fraktion werden sich bei der Abstimmung, einen unveränderten Gesetzentwurf vorausgesetzt, der Stimme enthalten.