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Dr. Angelika Klein zu TOP 28: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Hotellerie und Gastronomie

Die Debatte um die Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatz für arbeitsintensive Branchen in der Bundesrepublik könnte man fast schon eine unendliche Geschichte nennen. 1999 gab es bereits einen ersten Beschluss des EU-Finanzministerrates, einen ermäßigten Umsatzsteuersatz für ausgewählte arbeitsintensive Dienstleistungen zu ermöglichen.
Im März 2009 kam nun der einstimmige Beschluss der EU-Finanzminister einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen und Gaststätten dauerhaft zu ermöglichen.

Aber die verschiedenen Bundesfinanzminister hatten und haben trotz ihrer Zustimmung in der EU nicht die Absicht, diese Möglichkeiten in der Praxis zu erproben. Insbesondere die Haltung von Steinbrück ist nicht nach zu vollziehen. In der EU stimmt er zu, aber für die Bundesrepublik lehnt er eine solche Möglichkeit ab.

Hier hat die FDP im Land einen wirklichen Lernprozess durchgemacht, denn bei den Debatten im Bund zur Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes gehörte die FDP regelmäßig zu denjenigen, die einen solchen abgelehnt haben.
So betonte Frau Frick vor 10 Jahren, ich zitiere: „Da die Senkung der Umsatzsteuer nicht zwangsläufig zu einer Reduzierung des Preises führt, ist nicht zu erwarten, dass es zu einer größeren Nachfrage der Konsumenten und damit zu mehr Arbeitsplätzen kommt. Die Erfahrung zeigt, dass Steuerreduzierungen durch die Unternehmen nicht ohne weiteres weitergegeben werden.“

DIE LINKE hat sich wie zuvor die PDS für diesen ermäßigten Steuersatz stark gemacht, wobei unser Schwerpunkt auf drei Produktgruppen bzw. Dienstleistungen liegt: Waren und Dienstleistungen für Kinder, apothekenpflichtige Medikamente und eben die arbeitsintensiven Handwerkerleistungen.

Unter den gegebenen Bedingungen könnten wir auch eine Ausdehnung auf das Gaststättengewerbe mit tragen, obwohl in  Sachsen-Anhalt der Wettbewerb mit anderen EU-Ländern nicht so groß ist. Allerdings zeigen die Erfahrungen aus den Nachbarländern, dass die Preise um maximal 20 % sinken.
Aber wir sind der Meinung, dass gerade auch Cateringfirmen, die Kindertagesstätten, Schulen, Pflegeheime und auch Krankenhäuser beliefern und Essen ausgeben, ausnahmslos mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz berücksichtigt werden sollten.

Wir haben natürlich – und darauf geht unser Änderungsantrag ein – bei einer Absenkung der Mehrwertsteuer ein Problem. Es wird zu den jetzt schon prognostizierten Steuerausfällen weitere Steuerausfälle geben. Bundesweit muss mit 3,8 Mrd. € bei arbeitsintensiven Dienstleistungen und rund 4,5 Mrd. €  - davon 800 Mio. € in der Hotellerie und 3,7 Mrd. € im Bereich des Gaststättenwesens gerechnet werden.

Eine Möglichkeit, diesen Steuersausfällen zu begegnen, ist die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und diese würde, wenn wir auf dem unteren Level bleiben, rund 16 Mrd. € bringen. Damit könnte problemlos eine Absenkung der Mehrwertsteuer in ausgewählten Bereichen gegenfinanziert werden. Entlastet würden kleinere Unternehmen und es gäbe vielleicht die Chance, die Binnennachfrage anzukurbeln. Deshalb werbe ich für unseren Änderungsantrag