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Dr. Angelika Klein zu TOP 16: Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2006 - Entlastung

Das Ansinnen der LINKEN, zur vorliegenden Beschlussempfehlung zu reden, hat einige Verwunderung hervorgerufen, weil es bisher üblich war, das man dem Ausschuss für Finanzen und hier im speziellem dem Unterausschuss Rechnungsprüfung blind vertraute und die Beschlussempfehlung durchwinkte.

Dieses Vertrauen will ich auch nicht erschüttern. Mir geht es eigentlich darum, dass man in den Beschluss auch einmal hineinschaut und mit ihm arbeitet.
Der Unterausschuss Rechnungsprüfung hat sich, ausgehend vom Jahresbericht des Landesrechnungshofes, mit einer Fülle von Problemen auseinandergesetzt. Und wie im Punkt 5 der Beschlussempfehlung zu lesen ist, ist von Seiten der Landesregierung auch noch eine ganze Reihe Berichterstattungen offen.
Lassen Sie mich kurz auf einige Punkte hinweisen, die nicht nur für den Rechnungsprüfungsausschuss interessant sind, sondern denen sich auch die Fachausschüsse widmen sollten.

Im vergangenen Jahr wurde sehr öffentlich und sehr intensiv über Situation beim Landessport diskutiert. Eher am Rande hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss auf Grund der Kritik des Landesrechungshofes mit der fehlenden Transparenz bei der Förderung der Sanierung und des Neubaus von Sportstätten auseinandergesetzt – S. 21 und 22 der Beschlussempfehlung. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat die Überarbeitung der Sportstättenrichtlinie zugesagt. Bis zum 31.5.2009 soll der Ausschuss einen Bericht zum ersten Entwurf erhalten und bis zu Beginn der Haushaltsverhandlungen 2010/11 soll der Abschlußbericht vorliegen. Diese Sportstättenrichtlinie liegt in erster Linie aber in der Kompetenz des Sozialausschusses. Für seine Arbeit aber wäre es zumindest aus meiner Sicht förderlich, wenn er die Diskussion und die Erwartungen des Rechnungsprüfungsausschusses kennt und mit einbezieht.

Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Problemkomplex verweisen mit dem sich der Rechnungsprüfungsausschuss sehr intensiv beschäftigt hat und der stark die Arbeit des Innenausschusses tangiert: die Haushalts- und Finanzlage der kommunalen Gebietskörperschaften und die Haushaltskonsolidierung (S.71 -75). Insbesondere die Fragen der Haushaltskonsolidierung, und hier wieder die Verbindlichkeit der Haushaltskonsolidierungskonzepte, waren im Rechnungsprüfungsausschuss umstritten. In der Anhörung des Innenausschusses zum Kommunalverfassungsrecht spielte das ebenfalls eine Rolle. In der Beschlussempfehlung ist formuliert, dass der Ausschuss es für notwendig hält, in den gesetzlichen Vorschriften eine Klarstellung zum Grad der Verbindlichkeit der beschlossenen Haushaltskonzepte für nachfolgende Haushaltsplanungen vorzunehmen. Über den Grad der Verbindlichkeit gehen die Vorstellungen sehr weit auseinander und das Leben stellt diesbezüglich auch immer neue Herausforderungen, nehmen wir nur mal die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise. So werden sich manche geplanten Verkäufe zur Haushaltskonsolidierung nicht realisieren lassen. Es wird oder ist schon zu Wertverlusten gekommen z.B. bei Immobilien. Das kommunale Investitionsprogramm muss von den Kommunen gegenfinanziert werden. Das war aber in den Konsolidierungskonzepten nicht eingeplant. Aus der Sicht der Mehrheit im Rechnungsprüfungsausschuss ist deshalb eine gewisse Flexibilität der Kommunen geboten. Eine stringente Bindungswirkung könnte möglicherweise zu weiteren finanziellen Verlusten führen.  
Solche Überlegungen sollte nicht nur die Landesregierung kennen – hier erwarten wir ja auch einen entsprechenden Bericht im Juni 2009 -, sondern auch die Mitglieder des Innenausschusses.

Heiß umstritten könnten möglicherweise auch die Schlussfolgerungen des Rechnungsprüfungsausschusses zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen sein. Auch hier gab es in der Anhörung zum Kommunalverfassungsrecht sehr weit auseinander gehende Auffassungen, z.B. zum Prüfrecht des Landesrechungshofes. Es ist sicher ein Konflikt, der sich quer durch alle Fraktionen zieht und der im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen des Kommunalverfassungsrechtes eine Lösung finden muss. Auch hier sollten die umfangreichen Schlussfolgerungen des Rechnungsprüfungsausschusses zumindest zur Kenntnis genommen werden.

Man könnte noch auf manch anderes Problem hinweisen, wichtiger ist, dass die Mitglieder der Fachausschüsse des Landtages die Beschlussempfehlung bzw. den Beschluss nicht in den großen Rundordner stecken, sondern sie in ihre Ausschussarbeit einbeziehen.