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Dr. Angelika Klein zu TOP 11: Überarbeitung der Umsetzung des Konjunkturprogramms II bei der Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2010/2011

Bei dem einen oder anderen gab es sicher Verwunderung, dass wir nach nur 9 Tagen seit dem Inkrafttreten des Nachtragshaushaltes bereits eine Überarbeitung der Umsetzung des Konjunkturprogramms fordern. Anlass waren die Gespräche mit vielen BürgermeisterInnen, Landräten, Verwaltungsgemeinschaftsleitern während der Kommunaltour der Fraktion, wo das Konjunkturpaket II fast immer Thema Nr. 1 war und die Erklärung des Städte- und Gemeindebundes vom 27.4.2009, die genau die Punkte aufgriff, die uns in den Diskussionen genannt wurden.

Und da die Landesregierung gegenwärtig beim Zusammenstellen des Doppelhaushaltes ist, ist es aus unserer Sicht sinnvoll die Umsetzung des Konjunkturprogramms so früh wie möglich einzubeziehen. Seit reichlich vier Monaten wird über das Konjunkturprogramm geredet, aber so richtig passiert ist immer noch nichts.

Am Landtag kann es nicht gelegen haben, der Zeitraum von der Einbringung bis zur Verabschiedung des Nachtragshaushaltes war kürzer als der Zeitraum, den die Landesregierung brauchte, um den Nachtragshaushalt am 28. April zu veröffentlichen und damit zu sagen, die Mittel sind jetzt bereit gestellt. Aber damit ist es nicht getan. Trotz Leitfaden des Finanzministeriums herrscht nach wie vor in den Kommunen große Unsicherheit. Der Finanzminister selbst müsste es ja am besten wissen, er reist gegenwärtig von Ort zu Ort, um neben diversen Dialogveranstaltungen seiner eigenen Parteibasis die Konjunkturprogramm II zu erklären.

Der Aussage vom Finanzminister bei einem Besuch der Burger SPD: „Alle Projekte stehen doch schon in den nächsten Wochen fest. Kaum eine Gemeinde wird erst im nächsten Jahr mit der Planung beginnen.“ kann ich so nicht folgen. Eine ganze Reihe von Bürgermeistern und Verwaltungsleitern sieht das anders.

Sicher es gibt eine Vielzahl von Projekten, die in den Schubladen liegen, gerade bei der Sanierung von Schulen und Kitas. Aber durch das notwendige Splitten der kommunalen Investitionspauschale und die geringe Höhe der pauschal zugewiesenen Mittel braucht es neue Planungen. Für Schulsanierungen wird z.B. auch ein solcher Vorlauf gebraucht, um in den Ferien die Sanierungen durchführen zu können oder aber ein Ausweichquartier wird gebraucht.

Um gleich beim Thema Schulsanierung zu bleiben, noch zwei Beispiele. So hat die Leitung einer Verwaltungsgemeinschaft auf Grund der Pressemitteilung des Innenministers vom 28.4.2009 bei der Investitionsbank angefragt, ob die Mittel für die Schulsanierung im Rahmen der kommunalen Investitionspauschale abgerufen werden könnten. Die Antwort lautete, vor Mitte/Ende Mai könne er keine Auskunft bekommen, es sei erst einmal eine Arbeitsgruppe gebildet worden. Unklar blieb, ob bei der Investitionsbank oder beim Kultusministerium.

Auch die Landkreise erhalten die Bewilligung der Mittel erst am 30.6. 2009. Da ist eine Woche Ferien schon rum, bevor die Firmen richtig anfangen können zu arbeiten.

Außerdem ist das Kultusministerium auch nicht so freigebig mit Informationen. Im Leitfaden vom 30.4.2009 findet man knappe zwei Seiten und drei Anlagen über die Verteilung der Mittel und einen Ansprechpartner für die Fördermittel in Höhe von 113,5 Mio. €.  Im Vergleich gibt es für 10 Mio. € für die kommunalen und anderen Einrichtungen der Weiterbildung zwei Ansprechpartner.

Nach den heftigen Debatten um die EU-Schulbausanierung wollte ich mich etwas genauer informieren, denn so die Aussage im Leitfaden: die Mittel aus dem so genannten Impulsprogramm sollen vorrangig noch 2009 zu entsprechenden Ausgaben führen. Aber dieses Vorhaben hat sich als sehr schwierig erwiesen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Die Internetseite des Kultusministeriums gab nur den Hinweis auf eine Seite im Internet, wo es Informationen zur EU-Schulbausanierung und zu Investitionen in die Bildungsinfrastruktur aus dem Konjunkturprogramm II für Schulen und Schulträger geben sollte, die extra eingegeben werden musste.

Das habe ich getan und fand die Einladung zu einem Veranstaltungskomplex zu EU-Schulbauförderung für die einzelnen Schultypen mit dem Schwerpunkt Bewertung der pädagogischen Konzepte, an denen die Schulverwaltungsämter der Kreise teilnehmen können. Aber zur Umsetzung des Konjunkturprogramms II bin ich beim Kultusministerium nicht fündig geworden und das war Stand 27. April 2009.

Auch die Informationen des Innenministeriums lassen sehr zu wünschen übrig. Zwar findet man im Leitfaden entscheidende Hinweise, aber im Internet habe ich zumindest trotz des Hinweises des Innenministers in seiner Presseerklärung vom 28.4.2009 nichts gefunden.

Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums ist ein bunter Flyer mit knappen Hinweisen zum Konjunkturprogramm II eingestellt.

Es bleibt also wirklich nur übrig, den Leitfaden des Finanzministeriums zu nehmen und sich dann mit den entsprechenden Ansprechpartnern telefonisch in Verbindung zu setzen.

Der Leitfaden an sich ist gut, aber die Aktualisierung macht denen, die damit arbeiten, Probleme, die sich eventuell insofern leicht beheben ließen, dass man immer nur die Seiten, die verändert werden, ergänzend ausgibt. Ansonsten sitzen sie mit dem alten und dem neuen Leitfaden da und vergleichen, was geändert wurde. In einigen Bereichen ist der Leitfaden widersprüchlich und zu unkonkret. Aber das ist behebbar. Anderes muss aus unserer Sicht aber inhaltlich noch einmal neu gedacht werden, auch wenn es schwierig ist.

Ein Beispiel: Die Volkshochschule des Landkreises Mansfeld-Südharz könnte knapp 500 000 € erhalten. Sie kann aber augenblicklich keinen Antrag stellen, denn die drei Zweigstellen sind in angemieteten Räumen, für deren insbesondere energetische Sanierung die Volkshochschule nicht zu ständig ist. Dringend notwendig wären aber Investitionen in moderne Technik. Der Finanzminister hat in der Rede zum Nachtragshaushalt darauf hingewiesen, dass „diejenigen, die jetzt Aufträge auslösen, geschickterweise, wenn sie nicht die komplette Verwendung der Mittel für die energetischen Sanierung absichern können, mit der Rechnungslegung bis nach dem Juli warten. Dann sind sie auf der ganzen sicheren Seite.“

Nun ist die große Frage, kommt die entsprechende Grundgesetzänderung oder geht das Geld der Volkshochschule verloren? Hier besteht eine große Rechtsunsicherheit und die Entscheidung ist den Kommunen zugeschoben worden. Wer abwartet, hat dann vielleicht noch das Pech, nichts vom großen Kuchen abzubekommen. Das ist ein weiteres Problem gerade auch aus Sicht der Kommunen.

Bestimmte Fördermittel waren bereits restlos verteilt bevor der Nachtragshaushalt in Kraft trat und bevor die Kommunen überhaupt die Chancen hatten, ihre Prioritäten neu zu bestimmen. Das betrifft z.B. die Sanierung der Kindergärten. Hier hat das Sozialministerium entschieden, welche Kita saniert wird. Für die Lutherstadt Eisleben bedeutet das, dass ein Kindergarten saniert wird, der zwar vor längerer Zeit mit auf einer Liste stand, den sie an das Sozialministerium eingereicht haben, aber der für die Oberbürgermeisterin und den Stadtrat nicht an erster und auch nicht an zweiter Stelle bei der Sanierung steht. Auch die Bürgermeisterin der Stadt Oebisfelde erhielt die Auskunft, sie brauche keinen Antrag mehr für eine zu bauende Kinderkrippe zu stellen.

Demokratische Strukturen werden so ausgehebelt. Aber neue Bürokratie wurde geschaffen. Die Landkreise und kreisfreien Städte mussten bis zum 30.4.2009 bereits eine Garantieerklärung zur Additionalität und Bestätigung der Sicherung der Gesamtfinanzierung vorlegen. Bei den kreisfreien Städten ist das ja noch einzusehen, aber bei den Landkreisen?

Auch bei den Sportstätten waren die Kreise nicht mehr gefragt, weil es hier Prioritätenlisten gab. So kommt es, dass nur in drei Städten Sportanlagen überhaupt gefördert werden.

Bei anderen Förderprojekten war und ist der Termin für die Abgabe der Anträge der Landkreise bereits beim Inkrafttreten des Nachtragshaushaltes bereits fast vorbei. So mussten im Geschäftsbereich des Innenministeriums die Anträge zum ergänzenden Katastrophenschutz bis zum 30.4. bereits eingereicht sein. Der Termin für die Bewilligung der IT-Gelder ist dagegen auf den 15. Mai verschoben worden.

Problematisch für die Kommunen war und ist die Veranschlagung der Gelder aus dem Konjunkturprogramm II. Durch die langen Debatten hier insbesondere im Bund und zwischen Bund und Ländern, in denen es hieß, die Mittel sind für zusätzliche Projekte, die dürfen nicht im Haushalt stehen, haben viele Kommunen den Haushalt überarbeitet und für sie wichtige Projekte herausgenommen, in der Hoffnung, sie dann über das Konjunkturprogramm zu finanzieren. Jetzt müssen sie bis maximal zum 30.11.2009 einen Nachtragshaushalt einbringen und das zum Teil für Summen, wenn ich die kommunale Investitionspauschale nehme, die den ganzen Aufwand nicht lohnen. Das macht deutlich, dass das ganze Programm mit verdammt heißer Nadel genäht wurde.

Das betrifft auch die Beantragung der Gelder. Für den energetischen Umbau einer Heizungsanlage in einem Kindergarten in Höhe von knapp 35 000 € muss genauso viel Papier eingereicht werden, als würde der ganze Kindergarten neu gebaut. Mit einer höheren Investitionspauschale wäre den Verantwortlichen vor Ort sehr viel bürokratischer Aufwand erspart geblieben, zumal diese auch noch eine Gemeindegebietsreform bewältigen müssen und Kommunalwahlen finden ja auch statt. Von dem Problem der Haushaltskonsolidierung will ich gar nicht sprechen.

Dazu kommt noch, dass sich die Ministerien meines Wissens nach bis jetzt nicht auf ein einheitliches Antragsformular geeinigt haben.

Es ist total unverständlich, warum jedes Ressort auf seinem Formular besteht. Im Gegensatz dazu sind die Formulare der Investitionsbank klar, verständlich und ohne zusätzliches Hochschulstudium auszufüllen.

Aber vielleicht liegt das auch an der gesamten Halbherzigkeit, mit der die Landesregierung an das Konjunkturpaket gegangen ist. Es ist halt über sie gekommen und nun muss es mitgemacht werden. Insofern ist vielleicht der Finanzminister inzwischen wirklich der einzige, der das  Konjunkturprogramm irgendwie verinnerlicht hat und dafür mit den Veranstaltungen und dem Leitfaden dafür wirbt.

Und deshalb ist eine Überarbeitung des Konjunkturprogramms für den Doppelhaushalt einfach notwendig. Der Leitfaden wird ständig aktualisiert und wir werden, auch wenn Sie unseren Antrag ablehnen, die Ergebnisse im Doppelhaushalt wieder finden. Wir haben ja auch einen Nachtragshaushalt bekommen, auch wenn unser Antrag von den Regierungsfraktionen abgelehnt wurde.