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Dr. Angelika Klein zu TOP 11: Transparenz von Beraterverträgen

Der Umgang der Landesregierung mit Beratervertragen hat eine lange Geschichte hier in diesem Landtag, und spätestens seit dem Neunten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss hat sich manches auch zum Positiven geändert. Das muss man einmal sagen. Ich glaube, dem Finanzausschuss wird die übergroße Mehrheit aller Beraterverträge mit einem Volumen von mehr als 20 000 € vorgelegt.

Offen bleibt für das Parlament aber der weitere Umgang mit den bewilligten Beraterverträgen.

Für DIE LINKE ist das Ganze eigentlich nicht damit erledigt, dass wir einen solchen Beratervertrag bewilligt haben. Es würde nämlich schon interessieren: Wurde der Beratervertrag tatsächlich abgeschlossen und erfüllt? Welche Kosten sind dabei entstanden? Ist der veranschlagte Betrag ausgeschöpft worden oder haben wir im Haushalt bestimmte Stellen, an denen wir noch Puffer haben?

Das kann man auf dem Wege einer Kleinen Anfrage in Erfahrung bringen, aber dann haben wir genau das Problem, auf das Staatsminister Robra hingewiesen hat, nämlich dass es dann öffentlich wird. Erstellt man hingegen eine Liste als internes Dokument im Finanzausschuss, dann ist es nicht öffentlich. Man kann dann ganz anders über die Inhalte reden.

Wir stehen meines Erachtens vor dem Problem, dass wir künftig mit einem Mehr an Beraterverträgen zu tun haben werden. In den Diskussionen in der Enquetekommission und in den Stellungnahmen der Landesregierung dazu findet man sehr häufig den Passus „muss aufgrund fehlender Spezialisten an Dritte vergeben werden“. Es wird also eine Angelegenheit werden, die zunehmend auch für den Haushalt relevant wird.

Deshalb können wir den Antrag der Fraktion der FDP unterstützen. Eine solche Liste ist aufgrund der Datenbank, die bei der Staatskanzlei schon vorhanden ist, kein technisches Problem.