Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Dr. Angelika Klein zu TOP 11: Ausweisung einer Bildungsquote im Landeshaushalt Sachsen-Anhalt

Auf die unendliche Geschichte dieses Antrags wurde bereits eingegangen, auch darauf, dass die Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss nicht den Willen hatten, der Empfehlung der Kolleginnen und Kollegen des Bildungsausschusses zu folgen, das Niveau der Bildungsausgaben mindestens zu halten und gegebenenfalls zu erhöhen.

Die Ausweisung der Bildungsquote an sich ging wesentlich schneller, sie ist im Haushalt verankert worden. Wie gesagt, eine solche Bildungsquote ist lediglich ein haushaltspolitisches Qualitätskriterium. Sie sagt noch nichts über die Effizienz des Bildungs- und Wissenschaftssystems und auch nichts darüber aus, ob die Mittel optimal verteilt sind.  

Das Ausweisen einer solchen Bildungsquote bringt auch nicht automatisch mehr Geld in die Bildung. Dessen sind wir uns durchaus bewusst. Sie macht aber transparent, wie viel Geld in die Bereiche Bildung, Forschung und Entwicklung fließt. Es ist bezeichnend, dass mit der Verabschiedung des letzten Doppelhaushaltes gerade die Mittel für den Bereich der Fort- und Weiterbildung gekürzt wurden und sich diese Mittel in der Bildungsquote so nicht wieder finden.

Aber, wie gesagt, der Ausgangspunkt der Debatte im Jahr 2006 war die Frage, ob die Ausgaben für die Bildung den Investitionen zugerechnet werden oder nicht. Mit der heute vorliegenden Beschlussempfehlung folgen wir nun der inzwischen allseits verbreiteten Erkenntnis, dass Ausgaben für Bildung Investitionen in die Zukunft sind. Für die Bestätigung dieser Erkenntnis haben wir vier Jahre gebraucht. Das ist eine reife Leistung. Inzwischen hat sich der Streit um den Investitionsbegriff erledigt. Die Aufnahme von Krediten hängt nicht mehr von der Höhe der Investition ab. Mit der Neufassung des Artikels 115 des Grundgesetzes müssen die Länder Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne die Aufnahme von Krediten ausgleichen.

Was aber bleibt, ist die Feststellung der OECD, dass die Bundesrepublik ihre Bildungsinvestitionen erheblich steigern muss. Auch nach dem im Jahr 2010 veröffentlichten OECD-Bericht liegt die Bundesrepublik auf einem der hinteren Plätze. Ich glaube, Deutschland liegt auf Platz 21 von 29 untersuchten Ländern.
Eine der Ursachen dafür werden wir sicherlich morgen thematisieren, wenn es um das Kooperationsverbot in der Bildung geht. Insofern bleibt mir nur noch nach diesen vier Jahren zu sagen, dass es eine interessante Diskussion über die Bildungsquote war. Bedauerlich, dass die Koalition nicht mehr daraus gemacht hat.