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Dolores Rente zu TOP 25: Tätigkeitsbericht der Integrationsbeauftragten der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt

Am 10. Juni 2009 wurde durch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), der Integrationsbericht der Bundesregierung vorgestellt. Dieser besagt u. a., dass sich die Lebenssituation der rund 15 Millionen MigrantInnen in Deutschland in den vergangenen Jahren kaum verbessert hat.

Zuwanderer seien doppelt so häufig von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen wie die Gesamtbevölkerung. Die Arbeitslosenquote lag demnach 2007 bei insgesamt 10,1 Prozent, unter MigrantInnen hingegen bei 20,3 Prozent.

Das gleiche Verhältnis zeigt sich beim Anteil der Personen, die von Armut bedroht sind:

21,1 Prozent der MigrantInnen bezogen 2007 so genannte „Mindestsicherungsleistungen“. Im Bevölkerungsdurchschnitt waren es lediglich 9,5 Prozent. Damit haben MigrantInnen mit knapp 27 Prozent ein doppelt so hohes Risiko zu verarmen wie die Gesamtbevölkerung.

Deutliche Unterschiede gibt es auch bei der frühkindlichen Bildung. Von den drei- bis sechsjährigen Kindern nichtdeutscher Herkunft besuchten 73,5 Prozent eine Kindertageseinrichtung. In der Gesamtbevölkerung liegt die Quote bei 88 Prozent.

In Sachsen-Anhalt wurde dem Landtag der letzte Tätigkeitsbericht des Ausländerbeauftragten im Jahr 2006 vom damaligen Ausländerbeauftragten der Landesregierung - Herrn Bürig - vorgelegt. Die Berichterstattung umfasste den Zeitraum vom 1. Juli 2003 bis zum 31. Oktober 2005.

Auf Antrag meiner Fraktion wurde mit Beschluss des Landtages vom 13. Juli 2007 in der Drucksache 5/24/741B der bis zum 30. Juni 2007 offiziell bestellte und bis zur Stellenneubesetzung kommissarisch eingesetzte Ausländerbeauftragte der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Achim Bürig, beauftragt, im Ausschuss für Soziales über inhaltliche Schwerpunkte und aktuelle Problemstellungen seiner Tätigkeit im abgelaufenen Tätigkeitszeitraum Bericht zu erstatten.

Am 15. August 2007 endete die Amtszeit von Herrn Bürig als Ausländerbeauftragter der Landesregierung.

Mit der Stelleneubesetzung durch Frau Susi Möbbeck änderte sich nicht nur das Tätigkeitsprofil, auch die Aufgabenfelder der Beauftragten wurden erweitert.

Aus der Ausländerbeauftragten wurde die Integrationsbeauftragte der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt.

Inzwischen sind fast zwei Jahre vergangen und es ist an der Zeit - wie auch guter Brauch - über die bisherige Tätigkeit  Bericht zu erstatten. Das insbesondere auch unter dem Blickwinkel des neuen, erweiterten Tätigkeitsfeldes. Das heißt u. a.:

  • Was hat das angestrebte neue Tätigkeitsprofil und die Erweiterung des Aufgabenfeldes gebracht?
  • Wie hat sich die Zuwanderungs- und Integrationspolitik des Landes entwickelt?
  • Welche integrationspolitischen Ansätze auf der Grundlage des Nationalen Integrationsplanes sind erkennbar, weiterentwickelt bzw. realisiert wurden?

Dabei möchte ich daran erinnern, dass das Jahr des Amtsantrittes der neuen Integrationsbeauftragten - also das Jahr 2007 - auch das Jahr war, in dem der Nationale Integrationsplan der Bundesregierung beschlossen wurde. Leider hat dieser Nationale Integrationsplan keine Gesetzeswirkung. Die Bundesländer haben Selbstverpflichtungen übernommen. Aus diesem Kontext heraus kann meine Fraktion nach wie vor diese Maßnahmen nur unterstützen.

So fand im Mai 2008 eine Auftaktveranstaltung mit dem anspruchsvollen Thema „Integration im Dialog - Der Nationale Integrationsplan in Sachsen-Anhalt“ statt. Es wurden in diesem Rahmen Dialogforen gebildet. In diesen Foren arbeiten gemeinsam Akteure aus der Verwaltung der Landkreise und kreisfreien Städte, dem Landesverwaltungsamt, dem Sozialministerium, dem Innenministerium (Leider beteiligen sich die anderen Ministerien nicht an diesen Foren.), des weiteren Organisationen und Vereine, die sich in der Integrationsarbeit engagieren und MigrantInnen mit gegenseitigem Respekt und Ideenreichtum. Die Arbeit dieser Foren wird zur Zeit abgeschlossen und soll in einem Maßnahmekatalog im Oktober diesen Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Es war und ist den Akteuren in den Foren durchaus bewusst, dass viele Maßnahmen in diesem Forderungskatalog einschließlich deren Umsetzung sicher Zeit, um nicht zu sagen, sehr viel Zeit brauchen, und vom Geld reden wir da erst gar nicht. Dennoch sind es realistische Visionen. Sie ernst zu nehmen, ist eine berechtigte Erwartungshaltung.

Seit Ende des letzten Jahres gibt es Schwierigkeiten hinsichtlich der Finanzierung von Projekten. Das lag und liegt nicht wirklich an den in unregelmäßigen Abständen ausgesprochenen Haushaltssperren unseres Finanzminister, wohl aber eher daran, dass das Landesverwaltungsamt offensichtlich nicht in der Lage ist oder sein will, Projekte zu genehmigen. Das betrifft nicht nur neue Projekte, sondern im besonderen Maße bereits über einen längeren Zeitraum laufende Projekte.

Ein vorläufiger Maßnahmebeginn ist da nicht wirklich die Lösung des Problems.

Selbst die Landkreise und kreisfreien Städte warten - nachdem sie für ihre regionalen Integrationsbeauftragten einen vorläufigen Maßnahmebeginn vom Landesverwaltungsamt erhalten haben - auf abschließende Bescheide und das entsprechende Geld. Eine Zeit lang war ich der Meinung „Baumann und Klausen“ gibt es nur im Radio, aber manchmal kann man diese Situationskomik leider auch „life und in Farbe“ erleben.

Integrationspolitik muss aus Sicht der LINKEN zu einer zentralen gesellschaftspolitischen Aufgabe werden. Im Interesse der betroffenen Menschen wie auch eines guten Miteinanders sind alle Hindernisse für eine wirkliche Chancengleichheit und für eine gleichberechtigte soziale Partizipation aus dem Weg zu räumen. Und es muss uns dabei ebenfalls um begleitende Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung gehen.

Eine Gesellschaft, die Einwanderung wirklich gestalten will, hat durchaus die Pflicht, diesen möglichen und tatsächlichen Zugewinn an Humanität und Liberalität als Bereicherung zu betrachten. Sie muss es erst recht als Chance begreifen.

DIE LINKE bleibt dabei: Integration zeichnet sich durch die gleichberechtigte Teilhabe aller am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben aus. Integration bedeutet Teilhabe an Wahlen und anderen gesellschaftlichen Prozessen. Voraussetzung ist eine radikale Vereinfachung und Erleichterung des Einbürgerungsverfahrens.

Darüber hinaus ist die Anerkennung der im Ausland erworbenen Abschlüsse unabdingbar. Nach wie vor sind die Bildungs-, Ausbildungs- und Fortbildungschancen für Menschen mit Migrationshintergrund deutlich schlechter als für Menschen ohne Migrationshintergrund. Bereits der Zugang zu Bildung wird erschwert, weil frühkindliche Bildung in Kindertagesstätten oft vom Geldbeutel der Eltern abhängt und Familien mit Migrationshintergrund im Nachteil sind. Statt einseitig Integration zu fordern, muss man endlich Integration fördern.

Und ich möchte an dieser Stelle die Sozialministerin, Frau Kuppe zitieren: „Integration ist keine Einbahnstraße. Es geht um mehr als um Anpassung von Migrantinnen und Migranten an die Lebensumstände in Deutschland. Wir wollen Integration leben, das heißt den Dialog mit den zu uns kommenden Menschen pflegen. Sachsen-Anhalt ist ein weltoffenes Land.“

Und an welcher Stelle befindet sich nun Sachsen-Anhalt? Welche Position nimmt Sachsen-Anhalt im bundesdeutschen Vergleich ein?

Auf all das hoffen wir eine Antwort im künftigen Tätigkeitsbericht der Integrationsbeauftragten zu bekommen. Unsere Forderung nach einem Bericht der Integrationsbeauftragten ist also nicht aus einem Misstrauen zur Arbeit von Frau Möbbeck erwachsen. Unsere Forderung ist vielmehr der Tatsache geschuldet, dass sich in den letzten zwei Jahren sehr viel in der Integrationsarbeit hier in Sachsen-Anhalt getan hat. Leider wurde das in diesem hohen Hause kaum zur Kenntnis genommen.