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Dolores Rente zu TOP 14: Erledigte Petitionen

Meine Fraktion hat die heutige Debatte beantragt, nicht weil die Arbeit des Petitionsausschusses in Frage gestellt wird, sondern weil wir zunehmend feststellen, dass die Landesregierung, dass einige Ministerien beratungsresistent sind und das Landesverwaltungsamt zum Teil seine Aufsichts- und Prüfungsfunktion nur mangelhaft erfüllt.

Eine sinkende Anzahl von Petitionen ist nicht zwangsläufig ein Indiz für gute Verwaltungsarbeit - eher ein Zeichen von Resignation. Auch wenn die Anzahl von Sammelpetitionen rückläufig ist, so haben sich aber mit fast 10.000 Unterschriften mehr Bürgerinnen und Bürger an diesen beteiligt.

Die Petition zur Neutrassierung der  B190n haben 3.282 Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet.
Leider hatten wir jedoch keine Chance, ihren Argumenten Gehör zu verschaffen. Öffentlicher, ortskundiger Sachverstand war hier einfach nicht gefragt und gewollt.

Die Kritik an der Arbeit von Wasser- und Abwasserverbänden steht nach wie vor aktuell auf der Tagesordnung.

Das gleiche gilt für Petitionen, in denen es um Straßenausbaubeiträge geht.
Dabei steht nicht zwangsläufig der zu zahlende Geldbetrag im Mittelpunkt, sondern die Art und Weise, wie man mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort umgeht, insbesondere bei der Bearbeitung von Widersprüchen.

Und an dieser Stelle spielt das Landesverwaltungsamt im Rahmen seiner Kontrollfunktion keine rühmliche Rolle.
Es herrscht offensichtlich immer noch Rechtsunsicherheit, und da sind wir zu guter letzt als Gesetzgeber gefragt.

Nicht umsonst hat mein Kollege, Herr Grünert, in diesem Zusammenhang notwendige Änderungen im Kommunalabgabengesetz angemahnt und entsprechende Anträge in dieses hohe Haus eingebracht.

Seit Mitte 2008 ist auch eine Zunahme von Beschwerden zur Arbeit von Jugendämtern eingegangen.
Da hilft es auch nicht, wenn von Seiten des Ministeriums auf die kommunale Selbstverwaltung abgehoben wird.
Auch hierzu hat meine Fraktion die Aufstockung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angemahnt.

Auch die Arbeit der Sozialagentur unterliegt zunehmend einer kritischen Betrachtung.
Dass diese Kritik berechtigt ist, zeigen die Gerichtsurteile zugunsten der Petenten. Hier mahnen wir dringenden Handlungsbedarf an.

Die Art und Weise des Umgangs der Behörden mit dem Bürger ist sehr differenziert

So hat sich das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr beispielsweise bei der B190 wenigstens den Versuch unternommen, die Argumente der Petenten zu entkräften.

Der Innenausschuss hat sich leider in der Diskussion zum Kommunalabgabengesetz in keiner Weise zu dem vom VDGN aufgezeigten Problemen inhaltlich positioniert, geschweige denn auseinandergesetzt.
Immer mehr klaffen Gebührenwahrheit und -klarheit auseinander.
Mittlerweile gibt es unterschiedlichste Gebührenerhebungen
(wie zum Beispiel: Verbesserungsbeitrag, Erneuerungsbeitrag, Ergänzungsbeitrag usw.).
Damit wird dem Grundsatz des § 5 KAG - nämlich einer den Grundsätzen nach betriebswirtschaftlichen Gebührenermittlung - nicht mehr entsprochen.
Und das alles mit Duldung der Kommunalaufsicht und der Fachaufsicht im Ministerium.

Oder wie würden Sie es finden, wenn Sie für einen vor 20 Jahren gekauften Anzug plötzlich eine Nachberechnung bekommen, weil der Hersteller das Einarbeiten von Knopflöchern in seiner Kalkulation vergessen hat.

Wir sollten uns darüber bewusst werden, dass Petitionen ein Seismograph für Rechtssicherheit sind. Das kann und darf man nicht unterschätzen sowie ignorieren. Anschließend sind wir erstaunt über mangelnde Wahlbeteiligung und Politikverdrossenheit.

Aber es gibt auch andere, positive Beispiele.
So wurde eine Petition zu Wasserschäden, verursacht durch Biber, durch den Ausschuss für Umwelt zwar nicht für diesen Petenten letztendlich positiv entschieden, aber inhaltlich aufgenommen und sachlich behandelt.

Petitionen sind somit ein wichtiger Bestandteil unseres parlamentarischen Systems. Sie geben den Menschen die Möglichkeit, dem Parlament konkrete Vorstellungen und Fragen zur Überprüfung mitzuteilen.
Sie haben somit einen hohen Stellenwert, bringen Impulse in die parlamentarische Arbeit und sind ein Gradmesser bei der Ausgestaltung von Gesetzen. Sie geben dem Parlament die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürgern konkrete Hilfe bei den unterschiedlichsten Anliegen anzubieten und bei Fehlentwicklungen Abhilfe zu schaffen.

In diesem Sinn lassen Sie uns gemeinsam die Arbeit im Petitionsausschuss fortsetzen.