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Dolores Rente zu TOP 13: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes

Uns liegt heute ein Gesetzentwurf zur Änderung des Aufnahmegesetzes in der zweiten Lesung vor. Dieser Gesetzentwurf ist die Folge des im Dezember 2009 beschlossenen Finanzausgleichsgesetzes und des im Januar 2010 beschlossenen Haushaltsgesetzes für den Doppelhaushalt 2010/2011.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist somit eine notwendige Korrekturhilfe, eine Bereinigung einer Doppelveranschlagung der Kosten für die Unterbringung von Personen nach dem Aufnahmegesetz. Aber aus Sicht meiner Fraktion ist der Lösungsweg falsch.

Denn die bisherigen Regelungen zur Erstattung der Unterbringungskosten bedeuteten zu mindestens eine relativ sichere Deckung der entstandenen Kosten für die Landkreise und kreisfreien Städte. Hinzu kommt, dass die bisherige Erstattungsmethode eine flexiblere und stärker bedarfsbezogene Ausgestaltung ermöglichte. Mittel müssen aus Sicht der LINKEN so eingesetzt werden, dass sie auch bei den Leistungsempfängern ankommen, so dass eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge in den Kommunen und damit eine relativ vergleichbare Lebenssituation garantiert werden können.

Bei der beabsichtigten neuen Regelung - der Herausnahme aus dem Aufnahmegesetz und der pauschalen Erstattung im Rahmen des FAG - besteht jetzt die reale Gefahr, dass die Zweckbindung deutlich in den Hintergrund gerät und das Kriterium der „Billigkeit“ in den Vordergrund gerät. Die Kostenerstattung geht damit  im „Dschungel der Zuweisungen“ des FAG verloren und der notwendige Finanzbedarf bleibt auf der Strecke von Sparzwängen.

Die eigentliche Frage, worin für die Landkreise und kreisfreien Städte die bessere finanzielle Lösung zur Deckung ihrer Kosten bestehe, wurde in den Beratungen des Innen- bzw. Finanzausschusses  nicht beantwortet. Auch unsere Bedenken zum Wegfall der bisherigen Absätze 2 bis 5 im § 2 und die Streichung der Anpassungsklausel für die Regelsätze konnten in den Ausschussberatungen nicht ausgeräumt werden

Das Land kann nicht Aufgaben an die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen und sich dann um einen soliden finanziellen Ausgleich „herummogeln“.

Meine Fraktion wird diesen Gesetzentwurf ablehnen.