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Dolores Rente zu TOP 10: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes

Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine notwendige Korrektur der Doppelveranschlagung der Kosten für die Unterbringung von Personen nach dem Aufnahmegesetz. Die eigentliche Frage ist jedoch, welche Lösung zur Deckung der Kosten für die Landkreise und kreisfreien Städte aus finanzieller Sicht die bessere ist,

a) die bisherige Regelung im Aufnahmegesetz, wonach das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten halbjährlich einen Pauschalbetrag zur Abgeltung der durch die Unterbringung entstandenen Kosten zahlte, oder

b) die jetzt vorliegende gesetzliche Regelung, wonach die den Landkreisen und kreisfreien Städten entstandenen Kosten im Rahmen des Finanzausgleichs gedeckt werden sollen, und zwar ohne Zweckbindung.

Die bisherige Regelung zur Kostenerstattung bedeutete für die Landkreise und kreisfreien Städte zumindest eine relativ sichere Kostendeckung.
Bei der beabsichtigten neuen Regelung besteht die reale Gefahr, dass die Kostenerstattung im Dschungel der allgemeinen Zuweisungen des Finanzausgleichsgesetzes verloren geht und damit die notwendige Finanzierung aufgrund von Sparzwängen auf der Strecke bleibt.

Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes wurde also mit heißer Nadel gestrickt.
Zu hinterfragen ist, ob im vorliegenden Gesetzentwurf in § 2 die bisherigen Absätze 2 bis 5 in Gänze entfallen müssen.
Welche Auswirkungen der Wegfall dieser Absätze in § 2 haben wird, kann von uns zurzeit noch nicht bis ins letzte Detail abgeschätzt werden. Deshalb bedarf es einer sorgfältigen Prüfung.

Ebenso soll die Anpassungsklausel für die Regelsätze gestrichen werden. Das ist für uns nicht nachvollziehbar und geht zulasten der Empfänger.  

Das Land kann den Landkreisen und kreisfreien Städten Aufgaben nicht übertragen und sich dann vor einer soliden Finanzierung drücken. DIE LINKE mahnt hier dringend Änderungen an.
Wir werden einer Überweisung dieses misslungenen, aber wegen der Korrektur der Doppelerstattung notwendigen Gesetzentwurfes zustimmen. Unsere Kritik und unsere Änderungsvorschläge werden wir in den Ausschussberatungen einbringen.