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Christina Buchheim zu TOP 37: Feststellung einer landesweiten pandemischen Lage nach § 161 Abs. 2 Satz 2 KVG

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Novemberplenum hat der Landtag erstmals eine landesweite pandemische Lage festgestellt. Die Feststellung gilt für 3 Monate und muss daher jetzt zweifelsohne verlängert werden.

Ziel dieser Feststellung war und ist, die Handlungsfähigkeit der Kommunen und der kommunalen Vertretungen sicherzustellen. Gesetzliche Voraussetzungen wurden im Oktober 2020 beschlossen.

Im Innenausschuss wurde seitdem zu der aktuellen Lage fortlaufend berichtet.

Einzelne Kommunen haben ihre Geschäftsordnung angepasst und den Weg für Videokonferenzen und Umlaufbeschlüsse freigemacht. Das war die geringste Hürde. In der Praxis selbst machte sich schnell Frustration breit. Einige scheitern an den technischen Möglichkeiten, andere an Umsetzungsproblemen. Viele Kommunen halten noch heute ihre dringend erforderlichen Sitzungen in Präsenz angesichts der Unwägbarkeiten ab.

Wellen schlug die Presseberichterstattung Ende Januar in der MZ unter dem Titel: „Vorreiter wird ausgebremst“. Darin wird Bezug genommen auf den Erlass des Innenministeriums vom 18.01.2021, mit dem auf die mit den Videokonferenzen einhergehenden Gefahren für die Beschlussfassungen nach der geltenden Rechtslage hingewiesen wird. Nur dann, wenn alle Sitzungsteilnehmer während der Sitzung per Videokonferenz ständig und gleichzeitig durch Bild- und Tonübertragung an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen können, sind diese rechtlich nicht angreifbar. Kann dies nicht sichergestellt werden, muss die Sitzung unter- oder abgebrochen werden. Zu Recht wird kritisiert, dass sogenannte Hybridsitzungen unzulässig sind. Dies war auch ein Grund unserer Enthaltung bei der Gesetzesänderung.

Letztlich wird die Gefahr des Missbrauchs thematisiert, die sich wenige Tage später bei der ersten digitalen Stadtratssitzung in Halle/S. realisierte.

Als Folge dessen gehen viele Kommunalvertretungen wieder auf die Abhaltung von Präsenzsitzungen über.

Werte Kolleginnen und Kollegen,

daran sehen Sie, dass es nicht nur technische Unwägbarkeiten gibt, sondern der größte Unsicherheitsfaktor der Mensch selbst bleibt, wenn er nicht gewillt ist, sich an gewisse Spielregeln zu halten. Aktuell kann man da auch auf Beispiele in Präsenzsitzungen, wie die abgebrochene Stadtratssitzung in Eisenach verweisen, wenn Mitglieder der Vertretung bewusst die Sitzung stören und sprengen wollen.

Dieses Verhalten ist beschämend und zu verurteilen.

Spannend erwartet wurde die Landratswahl am 24.01.2021, die erste größere Wahl unter Pandemie-Bedingungen. Sie hat funktioniert und konnte trotz eines hohen Infektionsgeschehens im Landkreis und trotz der verschärften Corona-Regelungen samt Lockdown in den Wahllokalen mit verschärften Hygienemaßnahmen und stärkeren Personaleinsatz stattfinden.  Fazit des Schönebeckers Oberbürgermeisters war: „Wählen war nicht komplizierter, als momentan ein Einkauf im Supermarkt.“ Zwar war die Wahlbeteiligung sehr gering, allerdings kann man dies auch auf die zwei zur Wahl stehenden Kandidaten zurückführen.

Diese angesprochenen Probleme und Erfahrungen werden sicherlich Thema der nächsten Berichterstattung im Innenausschuss sein.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.