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Angelika Hunger zu TOP 15: Energiepolitische Maßnahmen der Landesregierung

Anfang Dezember stellte der WWF seinen Living-planet-report 2008 vor, der sehr deutlich darauf hinwies, dass wir schon 2030 die natürlichen Ressourcen einer zweiten Erde brauchen, wenn wir nicht sehr bald unseren verschwenderischen Umgang mit ihnen einstellen. Auch dieses erneute Signal war ein Grund, den heutigen Antrag zu stellen.
Ich meine, dass die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen, damit sich Sachsen-Anhalt als Land der erneuerbaren Energien darstellen kann. Sicher hat es in Teilen seine Berechtigung, haben doch große Anlagenproduzenten ihren Sitz hier. Außerdem wird der Strombedarf des Landes in nicht unerheblichem Maß durch erneuerbare Energien abgedeckt.
Dies reicht aber nicht aus, um die europäischen Ziele im Klimaschutz zu erreichen, denn in den letzten Jahren ist in Sachsen-Anhalt wieder ein leichtes Ansteigen der Klimagasemissionen festzustellen. Zu oft sind Bekenntnisse zum Klimaschutz und zur Energiewende noch Absichtserklärungen, denen nur zögerlich Taten folgen. Es fehlt im Land noch immer an Aufbruchstimmung, am wirklich ernsthaften Willen sich mit den erneuerbaren einzulassen. Auch die Notwendigkeit, Energie zu sparen und effizient zu nutzen, wird häufig nur punktuell gesehen, bei der nächsten Entscheidung ist dieser Aspekt schon wieder vergessen oder zumindest nachrangig.
 
Die Landesregierung hat im Energiekonzept zugesagt, bis Ende 2008 darzulegen, wie sie ihren Beitrag leisten kann, um 

  • den eigenen Energiebedarf zu senken,
  • die Kohlendioxidemissionen ihrer Kraftfahrzeuge zu vermindern und
  • die Energieversorgung der Landesliegenschaften und der Landesbetriebe bzw. der Einrichtungen der Landesverwaltung noch wirtschaftlicher und öko­logischer zu gestalten.

Bisher gibt es dazu keine Aussagen. Im Klimaschutzkonzept sind zwar durchaus einige Handlungsmöglichkeiten erwähnt. So wird dort spezielle Unterstützung beim Zertifikatehandel, ganz spezifische Investitionsförderungen für EE oder auch Förderung, Information und Beratung bei der energetischen Sanierung von Gebäuden im privaten wie auch im öffentlichen Bereich vorgeschlagen. Aktivitäten dazu gibt es bisher aber auch nicht.
 
Sicher lässt sich durch die Aktivitäten der Landesregierung nicht das Klimaschutzziel des Landes retten, aber die Landesverwaltung ist mit 4 % Anteil am Energieverbrauch des Sektors Gewerbe, Handel und Dienstleistungen der größte Einzelverbraucher.
Deshalb ist es wichtig , dass die Landesregierung hier ihre Vorbildrolle wahrnimmt und so Impulse für Beispiellösungen und Pilotprojekte gibt. Der Umgang mit dem Antrag zur Prüfung der Eignung der landeseigenen Dachflächen zur Solarenergienutzung, der seit gut zwei Jahren durch die Ausschüsse dümpelt, ist kein Signal, dass man es wirklich ernst mit den Erneuerbaren meint. Er zeigt auch, dass im Zusammenwirken der Ministerien noch einiges zu verbessern ist, wohl auch im Verständnis, das Klimaschutz eine Querschnittsaufgabe ist.  
 
Noch ein paar Worte zu den Handlungsmöglichkeiten, die über Vorschläge im Klimaschutzkonzept hinausgehen.
Hierzu würde ich z.B. die sehr schnelle Umsetzung der EEWärmeG zählen und in der Umsetzungsrichtlinie auch Regelungen, die den Altbestand an Gebäuden mit einbezieht.
 
Daneben wäre es sicher an der Zeit, auch andere Gesetze, Verordnungen und RL zu prüfen, ob sie denn „klimaschutzkonform“ sind.
Auch die Einrichtung einer Energieagentur, die u.a. die Informations- und Beratungsleistungen übernehmen könnte, wäre denkbar. Diese Anregung ist ja gestern bereits in der Presse zu lesen gewesen.
In der gegenwärtigen Situation, in der mit den Folgen der Finanzkrise umgegangen werden muss, wäre eine Unterstützung der Teile des Konjunkturprogramms der Bundesregierung, die Maßnahmen zur energetischen Sanierung betreffen, sicher sinnvoll, aber dazu wird mein Kollege Dr. Thiel sicher noch mehr sagen.