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Angelika Hunger zu TOP 13: Keine Entmündigung der Länder

Was uns am vergangenen Montag nach vielen widerstreitenden Bundesministerstatements als Kern des Energiekonzepts der Bundesregierung vorgestellt wurde, ist ein Konzept zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke, mit dem ein in der Gesellschaft weitgehend vorhandener Konsens aufgekündigt und verlässlicher Politik eine Absage erteilt wurde.
Dieses Konzept basiert auf Gutachten, deren Rahmenvorgaben allein von der Bundesregierung getroffen wurden und die schon auf die Laufzeitverlängerung ausgerichtet waren. Selbst der Umweltminister musste dann feststellen, dass die Laufzeitverlängerung nur marginal zur Preisstabilität und Versorgungssicherheit beiträgt.
Mit diesem Konzept folgt die Bundesregierung den Interessen der 4 großen Versorger und hält die Bürger fest „unter den Fußsohlen der Energieriesen“, wie die Mitteldeutsche Zeitung gestern titelte.

Diese weitreichende, strategische Entscheidung will die Bundesregierung nun auch noch unter Ausschluss der Beteiligung der Bundesländer treffen.

Da ist es nicht verwunderlich, dass sich im Vorfeld dieser Entscheidung Minister mehrerer Länder (darunter auch Thüringen und Mecklenburg/Vorpommern) mit einem kritischen Papier zum Energiekonzept gemeldet und angekündigt haben, bei Nichtbeteiligung des Bundesrates an dieser Entscheidung Verfassungsklage einzureichen. Die Gründe dafür sind schwerwiegend: Die Länder haben weiter die Aufsicht über die Kraftwerke zu leisten, sie sind haftungsrechtlich beteiligt und sie sind in ihren Entscheidungen zur strukturellen Entwicklung betroffen.
Ich meine, dass besonders der letzte Grund es zwingend notwendig macht, dass sich Sachsen-Anhalt einer möglichen Verfassungsklage anschließt.
Diese Entscheidung der Bundesregierung zu einer Laufzeitverlängerung ist eine grundlegende Richtungsentscheidung, ein Festhalten an zentralen Strukturen, was die Vorherrschaft der 4 Energieriesen weiter festigt und ihnen weiter maximale Gewinne beschert.

Es ist ein Festhalten an einer nicht innovativen Risikotechnologie und beschert uns noch mehr Atommüll, für den schon jetzt keine wirkliche Entsorgungsmöglichkeit existiert. Dieses  Problem wird bedenkenlos zukünftigen Generationen überlassen.

Atomstrom wird weiter die Netze verstopfen und dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Weg stehen. Für Sachsen-Anhalt heißt das Gefährdung von fast 20 000 Arbeitsplätzen im Windanlagenbau, der Solarindustrie, im Handwerk. Damit werden auch der technologische Vorsprung in Umwelt- und Effizienztechnologien und damit Exportchancen aufs Spiel gesetzt. Auch Synergieeffekte z. B.. zum Maschinenbau oder der Chemie werden so verhindert.
Ich erinnere an die heutige aktuelle Debatte: In den genannten Gebieten sind die Arbeitsplätze, die Armut verhindern, die die Wertschöpfung in die Region bringen, die die Energieversorgung dezentralisieren, die für die energetische Aufwertung von Gebäuden sorgen und die so zum wirklich nachhaltigen Klimaschutz beitragen. Lassen Sie uns die nicht durch Dinosauriertechnologien kaputt machen.

Die Atomenergie wird uns immer wieder als Brückentechnologie verkauft. Die wirklichen Brücken, neue flexible hochmoderne Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, in die besonders die Stadtwerke investiert haben (bisher etwa 12 Milliarden €), werden nun in einen Wettbewerb mit abgeschriebenen Atommeilern gezwungen. Soll das die Förderung neuer Technologien sein?

Dies wird uns ja mit der Laufzeitverlängerung versprochen, dass nun die ganz große Förderung der erneuerbaren Energien beginnt. Mindestens 50% der Extraprofite sollten über die Brennelementesteuer und eine Extra-Abgabe abgeschöpft werden. Rechnet man mit etwa 6,4 Milliarden € Extraprofit pro Jahr, so liegt die Brennelementesteuer mit 2,3 Milliarden (durch Steuereffekte auf 1,5 Mia reduziert) doch deutlich darunter. Zur Abgabe ist öffentlich bisher nichts bekannt. Frage: Wieder ein Bonus für die Großen?  Also noch ein Grund, sich gegen diese Politik der Kungelei zu wenden.

Der Landesvorstand der SPD hat am 7. September 2010 in einer Pressemitteilung die Landesregierung aufgefordert, Verfassungsklage einzureichen bzw. sich daran zu beteiligen.  

Ich gehe also davon aus, dass wir den Antrag direkt abstimmen können und bitte um Zustimmung.