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Angelika Hunger zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Subsidiarität bei der Erstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen

Luftreinhaltung hat uns in Sachsen-Anhalt schon sehr lange beschäftigt. Allerdings haben sich im Laufe der Zeit der Kreis der Verursacher der Luftschadstoffe und die Art dieser Stoffe gewandelt. Ich möchte Sie an die Smogverordnung erinnern, die zum Beispiel schon 1991 einige Schadstoffe besonders in Visier genommen hat.

Damals waren das Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Kohlenmonoxid. Auch damals wurde bereits mit Fahrverboten reagiert und es gab auch schon damals Regelungen für Betriebseinschränkungen für Fabriken und ähnliche Einrichtungen.

Die Entwicklung ist inzwischen weitergegangen. Wir haben andere
Heizungssysteme, andere Motoren, andere Kraftstoffe, und neben dem Stickstoffdioxid, das heute schon zur Sprache kam, sind andere Schadstoffe, wie Schwermetalle und eben auch Feinstaub, in den Fokus gerückt. Es gab sehr viele Diskussionen in der Öffentlichkeit, schon zu der Frage: Was ist überhaupt Feinstaub? Dann kamen die Partikelfilter in die Diskussion, die Umweltplakette, die Umweltzone.

Immer wieder wurde allerdings auch erwähnt, dass durch die Schadstoffe, gerade durch den Feinstaub, ganz bestimmte Teile des Feinstaubs, nachgewiesenermaßen erhebliche Gesundheitsgefahren entstehen. Zum Beispiel ist Dieselruß wirklich krebserregend. Ich denke, das ist eine Gefahr, die man nicht unterschätzen darf.

Ich habe aber den Eindruck, dass das Gefahrenpotenzial öffentlich immer noch zu wenig wahrgenommen wird und dass geplante Maßnahmen, um diese Gefahren abzuwenden, als lästig, überflüssig, zu teuer und ähnlich kommuniziert werden. Dies macht Eindämmungsmaßnahmen zusätzlich schwer und trägt auch nicht zu deren Akzeptanz bei.

Die EU hat mit einer Reihe von Richtlinien auf diese Maßnahmen zur Luftreinhaltung reagiert. Uns ist bekannt, dass in Sachsen-Anhalt die Verantwortung für die Luftreinhaltepläne das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt trägt. Ein Blick auf die vorhandenen und nun fortzuschreibenden Luftreinhaltepläne - wir haben diese für Magdeburg, Aschersleben, Wittenberg und Halle - zeigt, dass dort die fachliche Arbeit in wesentlichen Teilen vom Landesamt für Umweltschutz geleistet wird, dass aber immer - wirklich immer - die Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen der Stadtverwaltungen gesucht wird. Das kann nicht anders sein. Orts- und Detailkenntnis ist bei dieser Arbeit einfach unverzichtbar. Ich kann nicht erkennen, warum es in diesem Prozess nicht möglich ist, dass sich die Stadtverwaltungen mit all ihrer Kompetenz - wie hatten Sie gesagt: für großflächige Lösungen in diesen Städten einbringen können. Ich halte diese Verteilung der Verantwortung für sinnvoll.

Im Landesamt für Umweltschutz finden sich dazu der gebündelte Sachverstand und die Erfahrungen. Ich hoffe sehr, dass das auch weiterhin so bleibt und sie nicht Opfer des Personalabbaus werden. Ich würde dem Landesamt niemals unterstellen, dass es nicht wirksame Maßnahmen vorschlägt, die von der Stadt dann in dem Plan realisiert werden müssen.

Ich habe ein wenig den Verdacht, dass mit dem Antrag die Hoffnung verbunden ist, dass diese Pläne in der Verantwortung der Städte ein etwas dünneres Brett bohren könnten und dass damit Untersuchungen zu bestimmten ungeliebten Maßnahmen
- Stichwort Umweltzone, das ist ausführlich dargestellt worden - von vornherein nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden könnten. Ich halte das nicht für zielführend.

Eine deutliche Absenkung der Schadstoffbelastung wird sich nur in Kombination verschiedener planerischer und ordnungsrechtlichter Maßnahmen erreichen lassen. Wie auch die Stellungnahme des Deutschen Städtetages zeigt, hat in diesen Maßnahmen auch die Umweltzone ihren Platz. In die Ausgestaltung dieser Umweltzone kann sich eine Kommune voll einbringen. Ich sehe dort keinerlei Hindernisse.

Da wir am 5. Mai 2010 im Umweltausschuss die Umsetzung der EU-Feinstaubrichtlinie auf der Tagesordnung haben, können wir, denke ich, unsere Diskussion dort fortsetzen und ich möchte vielleicht mit einer grundsätzlichen Bemerkung schließen. Es ist relativ egal, wer die Verantwortung für die Luftreinhaltepläne übernehmen muss. Für alle beide, egal wer das wirklich tun muss, gilt: Eine dauerhafte Absenkung der Luftbelastung in den Städten und Ballungsräumen ist nur dann zu erreichen, wenn die Quellen für die Emissionen endlich verringert werden und wenn wir diese Quellen nicht nur umleiten oder durch eine grüne Welle in andere Bereiche bringen, in denen der Schadstoffausstoß weitergeht. Wer wachsendem Verkehr vorrangig mit dem Bau neuer Straßen begegnet und kein Konzept zur Verringerung des Verkehrsaufkommens entwickelt, wird das Problem der Luftschadstoffe nicht wirklich lösen können.