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Angelika Hunger zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt“

Dieser Gesetzentwurf ist nun also das Produkt aus der Einbindung der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz und der Übernahme der Flächen des grünen Bandes und des nationalen Naturerbes. Diese sollen teilweise als Aufwertungsflächen zur Verfügung stehen. Da die Stiftung diese Flächen übernehmen soll, lag es natürlich nahe, sie auch in das Kompensationsflächenmanagement einzubeziehen. Über dieses Verfahren ist im Stiftungsrat mehrfach ausführlich diskutiert worden.

DIE LINKE hält die Einbeziehung der Stiftung für sinnvoll, um die jetzt schon überwiegend naturschutzfachlich wertvollen Flächen des grünen Bandes und des nationalen Naturerbes zu sichern. Ich sehe es auch als Chance, um besser für die dauerhafte Sicherung der Flächen zu sorgen, auf denen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt wurden. Dass diese Aufgaben bisher häufig nicht umfassend erledigt, Flächen häufig sich selbst überlassen und damit nicht mehr ihren Funktionen gerecht wurden, wurde schon oft beklagt.

Ich denke, dass wir im Umwelt- und wahrscheinlich auch im Landwirtschaftsausschuss relativ schnell zu einem positiven Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens kommen werden. Ich gehe aber trotzdem nicht davon aus, dass mit diesem Gesetz ein Durchbruch in Richtung der Minimierung des Flächenverbrauchs und des Schutzes wertvoller Flächen erreicht werden kann, wie es uns die Pressemitteilung aus der Staatskanzlei vom 2. November 2010 Glauben machen will.
Darin steht geschrieben: „Land will Flächenverbrauch reduzieren. Stiftung übernimmt wichtige Rolle.“

Das Aufwertungspotenzial der übernommenen Flächen ist begrenzt. Wir wissen, dass es bereits naturschutzfachlich wertvolle Flächen sind. Es werden also mit Sicherheit neue Flächen hinzukommen, auf denen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden müssen. Aller Erfahrung nach sind das eben nicht nur versiegelte oder Brachflächen.  

Wenn man wirklich ernsthaft Flächenschutz betreiben will, dann darf man eben nicht die Gewerbegebiete auf wertvollen Landwirtschaftsflächen ausweisen. Das ruft erst Kompensationsmaßnahmen hervor. Wenn man diesen Mechanismus nicht verinnerlicht und ihn sich nicht immer vor Augen führt, dann kommt man nicht weiter.