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André Lüderitz zu TOP 22: Unterstützung der Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände

Der Antrag der Koalitionsfraktionen liest sich nicht schlecht. Ich würde es sehr begrüßen, wenn er sich nicht nur explizit auf die Landschaftspflegeverbände, sondern auch auf die Naturschutzverbände beziehen würde.
Außerdem wäre es zu begrüßen, wenn er sich vor allem auf den Dialog bezieht. Das heißt, dass man die Anregungen und Bemerkungen der Naturschutzverbände aufnimmt und akzeptiert und dass sie bei bestimmten Entscheidungen der Landesregierung Berücksichtigung finden.

Ich würde den Vorschlag gutheißen, darüber im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr aus der Sicht der in § 60 genannten Verbände, also der Naturschutzverbände, die zu beteiligen sind, zu beraten und zu besprechen, wie es gelingt, mit ihnen in einen offenen Dialog zu treten.

Ich komme nicht umhin zu sagen, dass in dem Antrag ein gewisser Schaufenstereffekt enthalten ist. Was die Ausreichung von Mitteln mit der Zielstellung langfristiger vertraglicher Beziehungen angeht, hätten wir durchaus einen Schritt weiter sein können. In der letzten Haushaltsberatung hatten wir dieses Thema explizit angesprochen, um eine Verpflichtungsermächtigung für die Naturschutzverbände zu erreichen. Es würde eine erhebliche Planungssicherheit für die Verbände bedeuten, wenn wir in dieser Richtung ﷓ im Rahmen der Anhörung haben sie es explizit angesprochen ﷓ auch in Vorbereitung des nächsten Doppelhaushaltes weiter vorankommen.

Zur Landschaftspflege: Ich begrüße es außerordentlich, dass sie mit aufgenommen werden, und hoffe, dass sie künftig eine Grundausstattung erhalten, denn sie sind unverzichtbar für die Naturschutzarbeit, die in den einzelnen Bereichen geleistet wird.

Wir haben hierbei in der Vergangenheit durchaus Probleme gehabt. Ministerin Wernicke kennt das. Die De-minimis-Regelung aus Brüssel war nicht besonders hilfreich. Wir brauchen Lösungen, um im Prozess der Landschaftspflege nicht stecken zu bleiben. Landschaftspflege funktioniert nur, wenn sie dauerhaft gesichert wird.

Der Versuch, bestimmte Dinge stärker in die kreisliche Verantwortung zu geben, würde zumindest beim Landkreis Harz auf offene Ohren treffen. Es gibt dazu schon erste Abstimmungen zwischen dem Kreistagsausschuss, der Kreisverwaltung und dem Landschaftspflegeverband. Wir befinden uns in einer recht engen Zusammenarbeit. Wir würden uns freuen, wenn das in der angekündigten Form umgesetzt wird. Wir sehen darin die Chance, die Landschaftspflege, die in den einzelnen Regionen sehr punktgenau erfolgt, auch auf andere Bereiche auszudehnen.

Wenn ich Kollegen Schrader richtig verstanden habe, will er den Vertragsnaturschutz nutzen, um die Flächen wieder einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Das sehe ich als Umweltpolitiker etwas anders. Vertragsnaturschutz heißt für mich ﷓ ich sehe das mit Blick auf den Harz ﷓ in erster Linie eine Offenhaltung der Bergwiesen. Dort werden wir eine landwirtschaftliche Nutzung oder Ähnliches nicht hinbekommen.

Ich wäre aber offen für den Vorschlag, den Vertragsnaturschutz, so wie es in bestimmten Bereichen unseres Landes schon passiert, mit Hilfe der landwirtschaftlichen Unternehmen durchzuführen. Das ist durchaus ein richtiger Weg, um den Vertragsnaturschutz auf eine dauerhafte Grundlage zu stellen. Wir können den Vertragsnaturschutz nicht nur in Projekten auf Ein- oder Zweijahresbasis machen, er muss dauerhaft für einen mittelfristigen Zeitraum organisiert werden.